28.06.2019 15:06 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. | Ratgeber
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Doppelt gemoppelt! - Diese Kosten für Ihren Zweitwohnsitz können Sie steuerlich absetzen (AUDIO)
Neustadt a. d. W. (ots) -
Anmoderationsvorschlag:
Millionen von Menschen pendeln jeden Tag zur Arbeit - morgens hin
und abends wieder zurück. Viele hunderttausende Berufstätige leben
laut Statistischem Bundesamt allerdings so weit von ihrem
Arbeitsplatz entfernt, dass sie dort eine zweite Wohnung haben. Und
so ein doppelter Haushalt bedeutet auch doppelte Kosten - von der
Miete über den Strom bis zur Müllabfuhr. Eine ganz schöne finanzielle
Belastung. Immerhin lassen sich etliche dieser Kosten von der Steuer
absetzen, weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Wohnt man mehr als eine Stunde von seinem Arbeitsplatz
entfernt, kann man die Kosten für seine Zweitwohnung steuerlich
absetzen. Wichtig ist dabei aber, dass der Zweitwohnsitz nicht der
Lebensmittelpunkt ist.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 13 Sek.): "Gemessen wird das an
Dingen wie Größe und Ausstattung Ihrer Wohnungen, wie oft und häufig
Sie sich jeweils darin aufhalten oder auch wo Sie hauptsächlich Ihre
Freizeit verbringen, zum Beispiel als Mitglied in einem Verein oder
Fitnessstudio oder solche Dinge."
Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Sind diese Voraussetzungen
erfüllt, kann man Kosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro im Monat
absetzen - zum Beispiel für die Miete, Nebenkosten, die Müllabfuhr
oder die Suche nach der Zweitwohnung.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 29 Sek.): "Also Anzeigen im
Internet oder in der Zeitung. Auch Maklergebühren, Umzugskosten genau
wie die Kosten für eine Renovierung, für das Arbeitszimmer oder auch
die Fahrt nach Hause einmal in der Woche. Und sogar Ausgaben für
notwendige Einrichtungsgegenstände können Sie inzwischen absetzen,
also Bett, Schränke, Tische, Stühle, Kühlschrank und solche Sachen.
Gerade hat nämlich der Bundesfinanzhof, was diese
Einrichtungsgegenstände betrifft, ein sehr positives Urteil für den
Steuerzahler gesprochen."
Sprecher: Um hier den Überblick zu behalten, lohnt sich eine
Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt Einkommensteuererklärungen für
Arbeitnehmer und Rentner. Und wir von der VLH sind mit rund 3.000
Beratungsstellen bundesweit und einer Million Mitgliedern der größte
Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro erhalten unsere
Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück."
Abmoderationsvorschlag:
Alle, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten
müssen, können viele Kosten dafür von der Steuer absetzen, müssen
aber auch einige Bedingungen erfüllen. Mehr Infos und Hilfe im
Steuerdschungel finden Sie unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., übermittelt durch news aktuell
Anmoderationsvorschlag:
Millionen von Menschen pendeln jeden Tag zur Arbeit - morgens hin
und abends wieder zurück. Viele hunderttausende Berufstätige leben
laut Statistischem Bundesamt allerdings so weit von ihrem
Arbeitsplatz entfernt, dass sie dort eine zweite Wohnung haben. Und
so ein doppelter Haushalt bedeutet auch doppelte Kosten - von der
Miete über den Strom bis zur Müllabfuhr. Eine ganz schöne finanzielle
Belastung. Immerhin lassen sich etliche dieser Kosten von der Steuer
absetzen, weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Wohnt man mehr als eine Stunde von seinem Arbeitsplatz
entfernt, kann man die Kosten für seine Zweitwohnung steuerlich
absetzen. Wichtig ist dabei aber, dass der Zweitwohnsitz nicht der
Lebensmittelpunkt ist.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 13 Sek.): "Gemessen wird das an
Dingen wie Größe und Ausstattung Ihrer Wohnungen, wie oft und häufig
Sie sich jeweils darin aufhalten oder auch wo Sie hauptsächlich Ihre
Freizeit verbringen, zum Beispiel als Mitglied in einem Verein oder
Fitnessstudio oder solche Dinge."
Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Sind diese Voraussetzungen
erfüllt, kann man Kosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro im Monat
absetzen - zum Beispiel für die Miete, Nebenkosten, die Müllabfuhr
oder die Suche nach der Zweitwohnung.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 29 Sek.): "Also Anzeigen im
Internet oder in der Zeitung. Auch Maklergebühren, Umzugskosten genau
wie die Kosten für eine Renovierung, für das Arbeitszimmer oder auch
die Fahrt nach Hause einmal in der Woche. Und sogar Ausgaben für
notwendige Einrichtungsgegenstände können Sie inzwischen absetzen,
also Bett, Schränke, Tische, Stühle, Kühlschrank und solche Sachen.
Gerade hat nämlich der Bundesfinanzhof, was diese
Einrichtungsgegenstände betrifft, ein sehr positives Urteil für den
Steuerzahler gesprochen."
Sprecher: Um hier den Überblick zu behalten, lohnt sich eine
Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt Einkommensteuererklärungen für
Arbeitnehmer und Rentner. Und wir von der VLH sind mit rund 3.000
Beratungsstellen bundesweit und einer Million Mitgliedern der größte
Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro erhalten unsere
Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück."
Abmoderationsvorschlag:
Alle, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten
müssen, können viele Kosten dafür von der Steuer absetzen, müssen
aber auch einige Bedingungen erfüllen. Mehr Infos und Hilfe im
Steuerdschungel finden Sie unter vlh.de.
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Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
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Schlagwörter
Arbeit , Zweitwohnsitz , Pendler , Immobilien , Steuern , Verbraucher , Ratgeber , Finanzen , Wirtschaft ,
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