04.03.2021 10:51 | Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. | Ratgeber
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Ferienimmobilien: Italienische Zweitwohnsitze gefragt / Privileg bei der Anfahrt
Freiburg (ots) - Das Bild von den Militärkraftwagen und den Särgen im norditalienischen Bergamo lässt sich nicht so schnell vergessen. Doch scheint der Wunsch nach einem Zweitwohnsitz in Italien "eher noch größer" zu sein als vor der Coronavirus-Pandemie. Diesen Eindruck hat zumindest Peter Schöllhorn, Vorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V., bei seiner Beratungstätigkeit gewonnen. Außerdem wird der Italien-Ratgeber der Schutzvereinigung sehr viel stärker nachgefragt als vor der Krise (www.dsa-ev.de). Dagegen liege sein von ihm selbst verfasster Spanien-Ratgeber "wie Blei im Regal" .
"Leichtere Erreichbarkeit"
Dies alles erklärt er sich mit der leichteren Erreichbarkeit der norditalienischen Seen von Süddeutschland aus mit dem Auto. Nach Spanien müsse man in der Regel fliegen, insbesondere auf die Balearen und Kanaren. Aber gerade das Flugzeug werde zur Zeit gemieden, auch die Zahl der angebotenen Flüge sei sehr stark reduziert.
Anfahrt auch durch rote Zonen zulässig
Besonders nachgefragt werden die oberitalienischen Seen, ein klassisches Urlaubsgebiet der Deutschen. Wer weiter im Süden sein Domizil hat, darf als Zweitwohnungsbesitzer auch durch rote Zonen anreisen, ein Privileg, das Zweitwohnungsbesitzern Anfang dieses Jahres durch ein "Conte-Dekret" Conte eingeräumt wurde.
Ob das verstärkte Interesse an Italien anhalten wird, falls die Coronavirus-Krise andauert, diese Frage lässt Schöllhorn offen. Er hofft darauf, dass sich die Situation generell entspannt und sich dann auch sein Spanien-Ratgeber wieder besser verkauft.
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.
Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als "Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung" gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist (www.dsa-ev.de).
Pressekontakt:
Peter Schöllhorn, Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V., 79108 Freiburg, Zähringerstr. 373, Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de, www.dsa-ev.de.
Original-Content von: Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V., übermittelt durch news aktuell
"Leichtere Erreichbarkeit"
Dies alles erklärt er sich mit der leichteren Erreichbarkeit der norditalienischen Seen von Süddeutschland aus mit dem Auto. Nach Spanien müsse man in der Regel fliegen, insbesondere auf die Balearen und Kanaren. Aber gerade das Flugzeug werde zur Zeit gemieden, auch die Zahl der angebotenen Flüge sei sehr stark reduziert.
Anfahrt auch durch rote Zonen zulässig
Besonders nachgefragt werden die oberitalienischen Seen, ein klassisches Urlaubsgebiet der Deutschen. Wer weiter im Süden sein Domizil hat, darf als Zweitwohnungsbesitzer auch durch rote Zonen anreisen, ein Privileg, das Zweitwohnungsbesitzern Anfang dieses Jahres durch ein "Conte-Dekret" Conte eingeräumt wurde.
Ob das verstärkte Interesse an Italien anhalten wird, falls die Coronavirus-Krise andauert, diese Frage lässt Schöllhorn offen. Er hofft darauf, dass sich die Situation generell entspannt und sich dann auch sein Spanien-Ratgeber wieder besser verkauft.
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