15.01.2019 10:48 | Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. | Ratgeber
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Streudienst und Schneeräumen absetzen
München. (ots) - Eigenheimbesitzer sind für den Winterdienst am
angrenzenden öffentlichen Gehweg verantwortlich. Vermieter wälzen
diese Pflicht gerne und häufig auf ihre Mieter ab. Was tun, wenn die
vorgeschriebenen Zeiten aufgrund der eigenen Berufstätigkeit nicht
eingehalten werden können? Oder wenn die physische Konstitution wegen
Erkrankung die Ausübung dieser Pflicht nicht zulässt? Falls der
Nachbar nicht übernehmen kann, dann bleibt oft nur der Anruf bei
einem Hausmeisterdienst. "Was viele nicht wissen: Ein Teil der
Rechnung ist bei der Einkommensteuer anrechenbar", Mark Weidinger,
Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi).
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht in Deutschland müssen
Bürgersteige und Hauszugänge in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr
geräumt und gestreut, also sicher für Verkehrsteilnehmer sein. Bei
durchgehendem oder starkem Schneefall sind die Anlieger daher
mehrmals täglich gefordert, ihrer Pflicht nachzukommen. Wird diese
Pflicht vernachlässigt, so muss der Hauseigentümer im Falle eines
Unfalls neben einem möglichen Bußgeld unter Umständen für die Kosten
des Unfalls und seiner Folgen aufkommen. Wurde fahrlässig gehandelt,
kann auch die Haftpflichtversicherung eine Zahlung verweigern.
Daher übertragen viele Bewohner diese Arbeiten an eine Firma. In
der Steuererklärung werden diese Kosten als haushaltsnahe
Dienstleistung eingetragen. In Summe können jedes Jahr bis zu 4.000
Euro die persönliche Steuerschuld direkt reduzieren. Von der
Firmenrechnung werden die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten zu
zwanzig Prozent berücksichtigt. Das Finanzamt erkennt nur
Überweisungen, keine Barzahlungen an.
Übrigens können Mieter, die selbst niemanden beauftragt haben,
diese Kosten bei der Steuererklärung auch angeben, wenn ihr Vermieter
sie bei der Nebenkostenabrechnung gesondert aufgeführt hat. "Der
Steuerbonus gilt nicht nur für das Streuen und Räumen auf
öffentlichen Gehwegen, sondern auch auf dem eigenen Grundstück",
erklärt Mark Weidinger.
www.lohi.de/steuertipps
Pressekontakt:
Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de
Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell
angrenzenden öffentlichen Gehweg verantwortlich. Vermieter wälzen
diese Pflicht gerne und häufig auf ihre Mieter ab. Was tun, wenn die
vorgeschriebenen Zeiten aufgrund der eigenen Berufstätigkeit nicht
eingehalten werden können? Oder wenn die physische Konstitution wegen
Erkrankung die Ausübung dieser Pflicht nicht zulässt? Falls der
Nachbar nicht übernehmen kann, dann bleibt oft nur der Anruf bei
einem Hausmeisterdienst. "Was viele nicht wissen: Ein Teil der
Rechnung ist bei der Einkommensteuer anrechenbar", Mark Weidinger,
Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi).
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht in Deutschland müssen
Bürgersteige und Hauszugänge in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr
geräumt und gestreut, also sicher für Verkehrsteilnehmer sein. Bei
durchgehendem oder starkem Schneefall sind die Anlieger daher
mehrmals täglich gefordert, ihrer Pflicht nachzukommen. Wird diese
Pflicht vernachlässigt, so muss der Hauseigentümer im Falle eines
Unfalls neben einem möglichen Bußgeld unter Umständen für die Kosten
des Unfalls und seiner Folgen aufkommen. Wurde fahrlässig gehandelt,
kann auch die Haftpflichtversicherung eine Zahlung verweigern.
Daher übertragen viele Bewohner diese Arbeiten an eine Firma. In
der Steuererklärung werden diese Kosten als haushaltsnahe
Dienstleistung eingetragen. In Summe können jedes Jahr bis zu 4.000
Euro die persönliche Steuerschuld direkt reduzieren. Von der
Firmenrechnung werden die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten zu
zwanzig Prozent berücksichtigt. Das Finanzamt erkennt nur
Überweisungen, keine Barzahlungen an.
Übrigens können Mieter, die selbst niemanden beauftragt haben,
diese Kosten bei der Steuererklärung auch angeben, wenn ihr Vermieter
sie bei der Nebenkostenabrechnung gesondert aufgeführt hat. "Der
Steuerbonus gilt nicht nur für das Streuen und Räumen auf
öffentlichen Gehwegen, sondern auch auf dem eigenen Grundstück",
erklärt Mark Weidinger.
www.lohi.de/steuertipps
Pressekontakt:
Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de
Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Ratgeber schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Was Vermieter alles von der Steuer absetzen können
München (ots) - Im Vergleich mit anderen EU-Ländern sind die Deutschen Weltmeister, wenn es um das Vermieten von Immobilien geht. Rund 60 Prozent aller Mietwohnungen werden von Privatpersonen vermi...Artikel lesenUnter Lebensgefährten / Mietvertrag über hälftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung
Berlin (ots) - Bei Vermietungen unter Lebensgefährten ist eine gewisse Vorsicht geboten. Denn längst nicht immer erkennen Fiskus und Finanzgerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern d...Artikel lesenEinrichtung voll abziehbar / Sie fällt bei doppelter Haushaltsführung nicht unter die Höchstbegrenzung (FOTO)
Berlin (ots) - Wer sich abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunktes aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz zulegen muss, der kann eine Reihe von Ausgaben (Fahrtkosten, Miete) geltend...Artikel lesenDoppelt gemoppelt! - Diese Kosten für Ihren Zweitwohnsitz können Sie steuerlich absetzen (AUDIO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Millionen von Menschen pendeln jeden Tag zur Arbeit - morgens hin und abends wieder zurück. Viele hunderttausende Berufstätige leben laut S...Artikel lesenImmobilienkauf zur Vermietung absetzen
München (ots) - Stark ansteigende Immobilienpreise und niedrige Zinsen führen bei vielen zu der Überlegung, eine Immobile als Kapitalanlage anzuschaffen. Wird eine Immobilie mit der Absicht diese zu...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule