09.10.2018 11:45 | R+V Infocenter | Ratgeber
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Sturmsicherer Garten: Bäume im Herbst überprüfen
Wiesbaden (ots) - Herbstzeit ist Sturmzeit: Wer Bäume im Garten
hat, sollte sie jetzt gründlich checken. Denn abgerissene Äste oder
komplett entwurzelte Bäume können Passanten verletzen und Schäden auf
dem Nachbargrundstück anrichten. Dann muss der Eigentümer unter
Umständen dafür aufkommen, warnt das R+V-Infocenter.
Haftung möglich
Grundsätzlich gilt: Gartenbesitzer müssen die Allgemeinheit vor
Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück ausgehen - und damit auch
von maroden Bäumen. Experten empfehlen deshalb, die "grünen Riesen"
einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen, am besten jedes Jahr.
Alte Bäume brauchen dabei mehr Aufmerksamkeit als junge.
"Für die Haftung kann entscheidend sein, ob der Baum durch einen
Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine eventuelle
Vorschädigung dazu beigetragen hat", sagt Ferenc Földhazi,
Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Wenn der Baum erkennbar
vorgeschädigt war, muss der Eigentümer unter Umständen für den
entstandenen Schaden geradestehen. "In der Regel springt hierfür
jedoch - sofern vorhanden - die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein", so R+V-Experte Földhazi.
War der Baum hingegen jung, gesund und fest verwurzelt, haftet der
Grundstückseigentümer normalerweise nicht. Ein formloses Protokoll
der Überprüfung hilft beim Nachweis.
Auch Mieter betroffen
Mitunter können auch Mieter von dieser Art der
Verkehrssicherungspflicht betroffen sein - nämlich dann, wenn der
Vermieter die Verantwortung für die Bäume auf dem gemieteten
Grundstück auf die Mieter übertragen hat. "In diesem Fall sollten
Mieter unbedingt ihre Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Denn
nicht bei jeder ist dies automatisch mit abgedeckt", so Ferenc
Földhazi.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bei der Überprüfung der Bäume sollten die Besitzer unter anderem
darauf achten, ob die Bäume von Pilzen befallen sind, äußere
Verletzungen aufweisen und standsicher sind. Auch abgestorbene
Äste und dürres Laub können auf eine Krankheit hindeuten.
- Ist ein Baum umsturzgefährdet, sollte er schnell gesichert oder
- wenn möglich und zulässig - gefällt werden.
- Sehr hohe Baumkronen sind dem Wind besonders ausgesetzt.
Empfehlung: Rechtzeitig zurechtschneiden (lassen).
- Nach einem Sturm sollten Gartenbesitzer die Bäume zusätzlich
überprüfen und schauen, ob beispielsweise von losen Ästen
Gefahren ausgehen.
www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
hat, sollte sie jetzt gründlich checken. Denn abgerissene Äste oder
komplett entwurzelte Bäume können Passanten verletzen und Schäden auf
dem Nachbargrundstück anrichten. Dann muss der Eigentümer unter
Umständen dafür aufkommen, warnt das R+V-Infocenter.
Haftung möglich
Grundsätzlich gilt: Gartenbesitzer müssen die Allgemeinheit vor
Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück ausgehen - und damit auch
von maroden Bäumen. Experten empfehlen deshalb, die "grünen Riesen"
einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen, am besten jedes Jahr.
Alte Bäume brauchen dabei mehr Aufmerksamkeit als junge.
"Für die Haftung kann entscheidend sein, ob der Baum durch einen
Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine eventuelle
Vorschädigung dazu beigetragen hat", sagt Ferenc Földhazi,
Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Wenn der Baum erkennbar
vorgeschädigt war, muss der Eigentümer unter Umständen für den
entstandenen Schaden geradestehen. "In der Regel springt hierfür
jedoch - sofern vorhanden - die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein", so R+V-Experte Földhazi.
War der Baum hingegen jung, gesund und fest verwurzelt, haftet der
Grundstückseigentümer normalerweise nicht. Ein formloses Protokoll
der Überprüfung hilft beim Nachweis.
Auch Mieter betroffen
Mitunter können auch Mieter von dieser Art der
Verkehrssicherungspflicht betroffen sein - nämlich dann, wenn der
Vermieter die Verantwortung für die Bäume auf dem gemieteten
Grundstück auf die Mieter übertragen hat. "In diesem Fall sollten
Mieter unbedingt ihre Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Denn
nicht bei jeder ist dies automatisch mit abgedeckt", so Ferenc
Földhazi.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bei der Überprüfung der Bäume sollten die Besitzer unter anderem
darauf achten, ob die Bäume von Pilzen befallen sind, äußere
Verletzungen aufweisen und standsicher sind. Auch abgestorbene
Äste und dürres Laub können auf eine Krankheit hindeuten.
- Ist ein Baum umsturzgefährdet, sollte er schnell gesichert oder
- wenn möglich und zulässig - gefällt werden.
- Sehr hohe Baumkronen sind dem Wind besonders ausgesetzt.
Empfehlung: Rechtzeitig zurechtschneiden (lassen).
- Nach einem Sturm sollten Gartenbesitzer die Bäume zusätzlich
überprüfen und schauen, ob beispielsweise von losen Ästen
Gefahren ausgehen.
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