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273 Mitteilungen im Bereich "Recht"

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27. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Einer heizte für alle / Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbar

Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbar

Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde. 
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 73 C 54/21)

Der Fall:	Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft war überrascht, als es feststellte, dass die Heizkosten für einen als Flur (Gemeinschaftseigentum) genutzten Raum ausschließlich ihm berechnet worden waren. Er focht deswegen die Jahresabrechnung an und konnte sich damit letztlich auch durchsetzen.

Das Urteil:	Das Charlottenburger Amtsgericht ließ sich gar nicht erst auf die Frage ein, wie groß das Ausmaß des Abrechnungsfehlers nun eigentlich gewesen sei. Die Jahresrechnung sei wegen des irregulären Zustandekommens insgesamt für ungültig zu erklären - unabhängig von der rein rechnerischen Bedeutung des vorausgegangenen fehlerhaften Vorgehens. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde. (Amtsgericht Berlin-Charlottenbu...Artikel lesen
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27. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Nachbarn Zutritt gestatten / Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen

Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen

Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situationen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 199/21)

Der Fall:	Um den Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken für einen Bauantrag exakt ermitteln zu können, musste ein Vermessungsingenieur das Nachbargrundstück betreten. Konkret musste er dazu eine Wand im Hause der Nachbarin vermessen. Doch diese verweigerte den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten. Im Grunde war sie damit natürlich im Recht, weil sie sich auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung berufen konnte. Doch der andere Eigentümer vertrat die Meinung, dies sei ein begründeter Ausnahmefall.

Das Urteil:	Die Nachbarin musste das Betreten ihrer Räume durch den Ingenieur dulden. Man habe eine Gesamtabwägung der widerstrebenden Grundrechte vorgenommen, so der BGH. Letztlich sei es ausschlaggebend gewesen, dass der Betroffene seine Eigentumsrechte überhaupt erst habe wahrnehmen können, indem der Grenzverlauf exakt bestimmt werde. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situationen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern. (Bundes...Artikel lesen
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27. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wo war der Mittelpunkt? / Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung

Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines finanzrechtlichen Urteils. 
(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 7 K 3215/16)

Der Fall:	Ein Ehepaar lebte mit seiner kleinen Tochter am Beschäftigungsort in einer gemieteten 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Im mehr als 300 km entfernten Heimatdorf besaß man Miteigentum an einem teils selbst genutzten Bungalow. Diverse Ärzte der Familie befanden sich in der Umgebung des Heimatdorfes, außerdem trug man laufende Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie. Trotzdem verweigerte das Finanzamt die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, weil sich der eigentliche Familienwohnsitz in der Wohnung am Beschäftigungsort befinde.

Das Urteil:	Das Finanzgericht erkannte aufgrund der äußeren Umstände einen eigenen Hausstand im Heimatdorf an. Das zeige sich unter anderem durch die Beteiligung an der Finanzierung des Objekts, aber auch an den zahlreichen persönlichen Verbindungen dorthin, wie zum Beispiel einer Vereinsmitgliedschaft und den Ärzten vor Ort. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines finanzrechtlichen Urteils. (Finanzgericht Münster, Ak...Artikel lesen
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27. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Unordnung reicht nicht / Eigentümer scheiterte mit Kündigungsklage gegen Mieter

Eigentümer scheiterte mit Kündigungsklage gegen Mieter

Es kommt im Alltag sehr oft vor, dass der Eigentümer einer Wohnung und seine Mieter höchst unterschiedliche Vorstellungen von dem nötigen Mindestmaß an Ordnung haben. So war ein Eigentümer im Raum Stuttgart der Meinung, dass sein Mieter die Wohnung durch das Lagern von Unmengen an Altpapier in unangemessener Weise nutze. Dadurch ergäben sich statische Probleme und die Brandgefahr erhöhe sich. Die einzelnen Räume seien außerdem kaum zu betreten. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS reichte der Zustand des Objekts nicht für eine fristlose Kündigung aus. Eine nicht aufgeräumte, sich an der Grenze zur Verwahrlosung befindliche Wohnung ist nach Überzeugung der Justiz noch keine Pflichtverletzung des Mieters. So lange keine Gefahren für die Gebäudesubstanz drohten oder Mitbewohner belästigt würden, müsse das hingenommen werden. Die behaupteten statischen Probleme seien ebenso wie eine Brandgefahr nicht belegt. 
(Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 35 C 2527/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es kommt im Alltag sehr oft vor, dass der Eigentümer einer Wohnung und seine Mieter höchst unterschiedliche Vorstellungen von dem nötigen Mindestmaß an Ordnung haben. So war ein Eigentümer im Raum Stuttgart der Meinung, dass sein Mieter die Wohnung durch das Lagern von Unmengen an A...Artikel lesen
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13. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Der Blick nach oben / Immobilien-Prozesse um Dächer, Kamine und Antennen

Immobilien-Prozesse um Dächer, Kamine und Antennen

Manchmal ist es nötig, dass sich der Blick von Eigentümern, Mietern und Verwaltern einer Immobilie nach oben richtet. Dorthin, wo man vielleicht sonst gar nicht so oft schaut. Aber ein undichtes Dach oder die Blendwirkung eines Solardachs auf die Nachbarn können zu großen Folgeproblemen führen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Manchmal ist es nötig, dass sich der Blick von Eigentümern, Mietern und Verwaltern einer Immobilie nach oben richtet. Dorthin, wo man vielleicht sonst gar nicht so oft schaut. Aber ein undichtes Dach oder die Blendwirkung eines Solardachs auf die Nachbarn können zu großen Folgeprobl...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Verwalterlos / In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen geht mit dem verwalterlosen Zustand grundsätzlich eine Gefährdung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einher. In einem konkreten Fall hatte das Mitglied einer Zweier-WEG auf die Einberufung einer Eigentümerversammlung gedrängt. Auf Antrag wurde er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vom Landgericht Landau dazu ermächtigt, eine solche Versammlung einzuberufen, um dort über die Bestellung eines Notverwalters diskutieren zu können. 
(Landgericht Landau, Aktenzeichen 5 T 75/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen ...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Zimmer nur für einen / Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. 
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 2483/20 E)

Der Fall:	Ein Paar mietete ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern an. Ein 15 Quadratmeter großer Raum wurde vom Mann, einem angestellten Vertriebsleiter, als Arbeitszimmer und Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit genutzt. In seiner Einkommensteuererklärung machte er die Ausgaben dafür geltend. Der Fiskus wollte nur 50 Prozent anerkennen, da die Lebenspartner die Kosten der Immobilie für das Mietobjekt untereinander aufteilten.

Das Urteil: Die Werbungskosten für das Arbeitszimmer durften in vollem Umfang geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Düsseldorf legte allerdings Wert darauf, dass der Nutzer (in diesem Falle der Mann) Aufwendungen in mindestens der Höhe der Werbungskosten getragen habe. Dies war gegeben und deswegen musste der Fiskus dem Ansinnen des Steuerzahlers entsprechen. Wegen des besonderen Interesses an der Fallkonstellation ließ das Gericht die Revision zu. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. (Finanzgericht Düsseldor...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Rohre ohne Anlass gereinigt / Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen

Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen / Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. 
(Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 202 C 181/20) / Der Fall: Ein Vermieter wollte offensichtlich besonders gründlich vorgehen und gab deswegen ohne konkreten Anlass die Reinigung der Wasserrohre in seiner Immobilie in Auftrag. Die Mieter weigerten sich aber im Anschluss, für diese Arbeiten aufzukommen. Sie hielten das schlichtweg nicht für umlagefähig. / Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht sah ebenfalls keine Notwendigkeit, die Rohre in kürzeren Zeitabständen säubern zu lassen. Solch ein Vorgehen sei mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, dem ein Vermieter bei seinem Handeln unterliege, nicht zu vereinbaren. Grundsätzlich sei eine Rohrreinigung in so langen Zeitabständen erforderlich, dass man nicht mehr von laufenden Kosten sprechen könne. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. ...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

"Wohlfühl-Garage" / Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast wohnungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sondervorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzgarage. 
(Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 6 U 117/20)

Der Fall:	Ein Grundstückseigentümer in Hessen hatte eine behördliche Genehmigung erwirkt, seine Grenzgarage sanieren zu dürfen. Diese Erlaubnis war erforderlich, weil das Objekt den Mindestabstand von drei Metern zum Nachbarn unterschritt. Doch mit einer Garage im eigentlichen Sinne hatte das Ergebnis nichts mehr zu tun. Der Eigentümer riss den Altbau ab und errichtete ein Gebäude mit aufgesetzter Terrasse, bunten Beleuchtungselementen und Dielenboden. Lichtkuppeln brachten ebenso wie eine große Glasfalttür Helligkeit in das Objekt.

Das Urteil:	Ein derartiges Bauwerk dürfe nicht direkt an der Grundstücksgrenze stehen, entschieden die Richter. Es habe eindeutig Wohncharakter. Die Nachbarn konnten deswegen auf einem Abriss bestehen - unter anderem, weil ihnen die ,,GarageBerlin (ots) - Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast wohnungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sondervorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzg...Artikel lesen
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16. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ärger bei Minusgraden / Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

,,Winter ade, Scheiden tut wehBerlin (ots) - "Winter ade, Scheiden tut weh" - Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jahreszeit häufig viel Mehrarbeit. Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten, denn nur so erfüllen sie ihre gesetzlich vorgeschr...Artikel lesen
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