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276 Mitteilungen im Bereich "Recht"

28. Juni 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Agent Provocateur / Vermieter darf unter Umständen detektivische Mittel einsetzen

Vermieter darf unter Umständen detektivische Mittel einsetzen / Bei Hinweisen auf ein erhebliches vertragswidriges Verhalten kann es dem Vermieter einer Wohnung erlaubt sein, einen sogenannten Agent Provocateur (eine Art Spitzel) einzusetzen, um die Pflichtverletzung nachzuweisen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Gericht in der Bundeshauptstadt. 
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 309/19) / Der Fall: Eine Mieterin hatte ohne Rücksprache mit dem Eigentümer Teile ihrer Wohnung an Touristen untervermietet. Nach einer Abmahnung löschte die Betroffene zwar ein entsprechendes Profil im Internet, betrieb aber trotzdem weiterhin ihre Untervermietung. Daraufhin setzte der Eigentümer verdeckt eine Person an, die ein Zimmer buchte. Anschließend sprach er der Mieterin die Kündigung aus. / Das Urteil: Eine Zivilkammer billigte das Auftreten des Agent Provocateur und ebenso die anschließende Kündigung des Mietverhältnisses. Von dem in Frage stehenden Hausfriedensbruch könne keine Rede sein, denn diese Person habe sich mit Wissen und in Anwesenheit der Mieterin in der Wohnung aufgehalten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Bei Hinweisen auf ein erhebliches vertragswidriges Verhalten kann es dem Vermieter einer Wohnung erlaubt sein, einen sogenannten Agent Provocateur (eine Art Spitzel) einzusetzen, um die Pflichtverletzung nachzuweisen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern de...Artikel lesen
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14. Juni 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Corona ändert vieles / Das Immobilienrecht in den Zeiten der Pandemie

Das Immobilienrecht in den Zeiten der Pandemie

Seit rund 15 Monaten hat die Corona-Pandemie alle gesellschaftlichen Bereiche fest im Griff. Viele Dinge müssen plötzlich neu bewertet werden, das Verhalten der Menschen musste sich teilweise dramatisch ändern. Auch das Immobilienrecht macht da keine Ausnahme, wie diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS am Beispiel von aktuellen Urteilen zeigt. Selbst so alltägliche Ereignisse wie der Besuch des Kaminkehrers können da plötzlich zum Problem werden.

Bei all diesen Urteilen ist zu bedenken, dass sich die Corona-Rechtsprechung immer noch laufend fortentwickelt. In zahlreichen Fallkonstellationen fehlen noch höchstrichterliche Entscheidungen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Seit rund 15 Monaten hat die Corona-Pandemie alle gesellschaftlichen Bereiche fest im Griff. Viele Dinge müssen plötzlich neu bewertet werden, das Verhalten der Menschen musste sich teilweise dramatisch ändern. Auch das Immobilienrecht macht da keine Ausnahme, wie diese Extra-Ausgabe ...Artikel lesen
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31. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Umstrittener Treppenlift / Finanzgericht sprach sich für steuerliche Absetzbarkeit aus

Finanzgericht sprach sich für steuerliche Absetzbarkeit aus

Treppenlifte können betagten und körperlich eingeschränkten Menschen im Alltag eine große Hilfe sein. Doch nicht immer kann man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Rechtsprechung legt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Wert darauf, dass der Einbau medizinisch indiziert sein muss. (Finanzgericht Münster, 3 K 1097/14)

Der Fall:	Eheleute ließen sich in ihr selbst genutztes Einfamilienhaus einen Treppenlift einbauen. Die Kosten dafür betrugen rund 19.000 Euro. Der Betrag wurde anschließend in der Steuereklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Der 90-jährige Hausbesitzer wies auf seine weitgehende Einschränkung der Gehfähigkeit hin. Er sei auf Hilfsmittel wie Rollator und Rollstuhl angewiesen, Treppensteigen sei ihm gänzlich unmöglich. Zur Bestätigung dieses Sachverhalts legte er Atteste des Hausarztes und eines Internisten vor. Das Finanzamt betrachtete diese Schreiben als nicht ausreichend, da weder eine amts- noch eine vertrauensärztliche Begutachtung vorliege. Das anschließende finanzgerichtliche Verfahren zog sich über längere Zeit hin und wurde nach dem Tode des Hausbesitzers von dessen Angehörigen weiterbetrieben.

Das Urteil: Die Einbaukosten seien steuerlich zu berücksichtigen, entschied das Finanzgericht Münster. Der Senat habe nach dem Inhalt der sachverständigen Begutachtung von der im Verfahren dargelegten ärztlichen Behandlung sowie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die ,,Überzeugung gewonnen, dass der Einbau des Treppenlifts zur Linderung der Krankheiten des Vaters des Klägers angezeigt und damit medizinisch indiziert war". / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Treppenlifte können betagten und körperlich eingeschränkten Menschen im Alltag eine große Hilfe sein. Doch nicht immer kann man die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Rechtsprechung legt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS...Artikel lesen
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31. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Trödel als Kündigungsgrund? / Mieter hatte allerhand Gerümpel in und vor einem Haus gelagert

Mieter hatte allerhand Gerümpel in und vor einem Haus gelagert

Wenn ein Mieter eine größere Menge Gerümpel ansammelt, dann reicht das alleine noch nicht zwingend für eine fristlose Kündigung. Erst beim Vorliegen einer erheblichen Belästigung der Nachbarn oder bei einer konkreten Gefährdungslage ist das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS möglich. 
(Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 39 C 114/20)


Der Fall:	Der Mieter eines Hauses hatte früher einen Handel mit Trödel betrieben. Überreste davon bewahrte er in Kartons auf dem Dachboden und im Keller auf. Auch auf der Treppe und vor dem Eingangsbereich fanden sich diverse Gegenstände. Der Eigentümer sprach dem Mieter unter anderem deswegen die Kündigung aus. Der Zugang zum Haus sei durch die Ansammlung von Gerümpel erschwert. Insgesamt liege ein vertragswidriger Gebrauch des Objekts vor, schließlich sehe der Vertrag eine Nutzung zu Wohnzwecken vor.

Das Urteil: Das Amtsgericht sah keinen Anlass für eine Kündigung. Es liege kein rechtfertigender Grund dafür vor. Es stehe ,,den Beklagten frei, im Rahmen des Mietverhältnisses das angemietete Mietobjekt zu nutzen und hierbei auch Gegenstände und Kartons im Mietobjekt abzustellen", hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Anders sei es nur, wenn eine substanzielle Schädigung der Substanz der Immobilie vorliege oder eine Gefahrensituation entstehe. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn ein Mieter eine größere Menge Gerümpel ansammelt, dann reicht das alleine noch nicht zwingend für eine fristlose Kündigung. Erst beim Vorliegen einer erheblichen Belästigung der Nachbarn oder bei einer konkreten Gefährdungslage ist das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Ste...Artikel lesen
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31. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Fiktive Ausgaben / Schadenersatz ist anhand eines Kostenvoranschlages möglich

Schadenersatz ist anhand eines Kostenvoranschlages möglich

Der Erwerber einer Immobilie kann Schadenersatz für Mängel an seinem Objekt anhand eines Kostenvoranschlages verlangen, ohne zuvor selbst mit hohen Geldbeträgen in Vorleistung gegangen zu sein. So urteilte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 33/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der Erwerber einer Immobilie kann Schadenersatz für Mängel an seinem Objekt anhand eines Kostenvoranschlages verlangen, ohne zuvor selbst mit hohen Geldbeträgen in Vorleistung gegangen zu sein. So urteilte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterli...Artikel lesen
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17. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Endlich wieder raus! / In Corona-Zeiten drängt es viele ins Freie - Das sorgt auch für Streit

In Corona-Zeiten drängt es viele ins Freie - Das sorgt auch für Streit

Der monatelange winterliche Lockdown hat viele Menschen in diesem Jahr Frühjahr und Sommer besonders herbeisehnen lassen. Glücklich sind diejenigen, die als Mieter oder Eigentümer von Immobilien über einen Garten verfügen. Gelegentlich kommt es bei intensiver Nutzung von Grünflächen aber auch zum Streit. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extraausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor - von der Haltung von Wildschweinen im Vorgarten bis zu einem Mieter, der ein offenes Feuer im Freien entzündete und eine Sitzgruppe mit Gülle besprühte. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der monatelange winterliche Lockdown hat viele Menschen in diesem Jahr Frühjahr und Sommer besonders herbeisehnen lassen. Glücklich sind diejenigen, die als Mieter oder Eigentümer von Immobilien über einen Garten verfügen. Gelegentlich kommt es bei intensiver Nutzung von Grünflächen a...Artikel lesen
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03. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Schädlicher Schatten / Eigentümer einer Solaranlage wandte sich gegen seinen Nachbarn

Schädlicher Schatten
Eigentümer einer Solaranlage wandte sich gegen seinen Nachbarn

Wer auf seinem Dach eine Solaranlage errichtet, der hofft natürlich auch, dass diese Anlage üppige Erträge an Sonnenenergie erbringt. Bei einem Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen drohte das nicht mehr zu funktionieren, weil ein geplanter und genehmigter Neubau das Dach mit der Photovoltaikanlage verschattet hätte. Er klagte dagegen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, denn hier liege ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor. Doch die Richter wiesen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf hin, dass die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten worden seien. Sie dienten ja gerade dazu, die Nachbarn vor zu großen Übergriffen zu schützen. Eine teilweise Verschattung des Solardaches sei hinzunehmen. 
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 B 1616/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wer auf seinem Dach eine Solaranlage errichtet, der hofft natürlich auch, dass diese Anlage üppige Erträge an Sonnenenergie erbringt. Bei einem Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen drohte das nicht mehr zu funktionieren, weil ein geplanter und genehmigter Neubau das Dach mit d...Artikel lesen
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03. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Geänderte Nutzung / Die Überschusserzielungsabsicht musste neu berechnet werden

Geänderte Nutzung / Die Überschusserzielungsabsicht musste neu berechnet werden

Eine Immobilie kann im Laufe ihrer Nutzungszeit ganz verschiedenen Zwecken dienen. Ein Wechsel der Nutzung ist unter Umständen von großer Bedeutung für die steuerliche Bewertung des Objekts. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS weist auf ein höchstrichterliches Urteil hin, in dem es um die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht beim Wandel einer Miet- in eine Ferienwohnung ging. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 37/17)

Der Fall: Ein Eigentümer besaß ein Zweifamilienhaus und einen Bungalow mit zwei Wohnungen, die zunächst unbefristet vermietet waren. Dann, nach einer Sanierung, fanden Vermietungen an Monteure und an Feriengäste statt, der Eigentümer verwendete außerdem eine Einheit zu 40 Prozent selbst. Angesichts dieser gemischten Nutzung gab es Probleme mit dem Fiskus, der die Werbungskostenüberschüsse nicht mehr anerkannte.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof stellte fest, hier sei eine objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsichten vorzunehmen. Das unterscheide sich von einer auf Dauer angelegten Vermietung, bei der im Regelfall keine solche Prüfung stattfinden muss. Kurz gesagt: Eine Umwandlung zur Ferienwohnung erfordert eine neue Bewertung des Objekts - die im konkreten Fall für den Eigentümer negativ ausgegangen war. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Eine Immobilie kann im Laufe ihrer Nutzungszeit ganz verschiedenen Zwecken dienen. Ein Wechsel der Nutzung ist unter Umständen von großer Bedeutung für die steuerliche Bewertung des Objekts. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS weist auf ein höchstrichterliches Urteil hin, in dem ...Artikel lesen
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03. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Fenster zum Hof / Blick auf den Ruhebereich des Nachbarn war nicht rücksichtslos

Fenster zum Hof / Blick auf den Ruhebereich des Nachbarn war nicht rücksichtslos / Wenn ein Gebäude neu errichtet wird, dann kann es zu unangenehmen Nebenerscheinungen für die Nachbarn kommen - falls nämlich plötzlich ein Fenster in Richtung ihres bisherigen Ruhebereichs zeigt. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS müssen es die Betroffenen in der Regel trotzdem hinnehmen. 
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 10 A 179/20) / Der Fall: Lange Zeit hatten Grundstücksbesitzer das Glück, dass eine verschwiegene Gartenecke nicht einsehbar war. Mit dem behördlich genehmigten Neubau eines Mehrfamilienhauses änderte sich das. Plötzlich hätten sich fremde Blicke auf Terrasse und Gartenteich richten können. Die Grundstücksbesitzer sahen in der Errichtung des Gebäudes mit besagten Fenstern einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Das Urteil: Die Verwaltungsrichter konnten einen solchen Verstoß nicht erkennen. Es stelle keine Rücksichtslosigkeit dar, wenn die Fenster eines Neubaus auch in Richtung eines Ruhebereichs zeigten. So etwas sei in dichter besiedelten Gegenden durchaus üblich und müsse von denen, die nun ,,beobachtetBerlin (ots) - Wenn ein Gebäude neu errichtet wird, dann kann es zu unangenehmen Nebenerscheinungen für die Nachbarn kommen - falls nämlich plötzlich ein Fenster in Richtung ihres bisherigen Ruhebereichs zeigt. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS müssen es die Betroffenen in der...Artikel lesen
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19. April 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der...Artikel lesen
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