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276 Mitteilungen im Bereich "Recht"

15. Juni 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ferien Daheim: Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die ,,soziale DistanzBerlin (ots) - Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhal...Artikel lesen
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07. Juni 2020 | Hamburgische Notarkammer | Recht

Käufer trägt Maklerkosten nur noch bis zur Hälfte / Ein neues Gesetz regelt bundesweit die Verteilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.

Magdeburg (ots) - Gesetzgeber will Käufer vor Ausnutzung einer Zwangslage schützen Nach Ansicht des Gesetzgebers befanden sich Käufer bisher häufig in einer Zwangslage, erklärt Dr. Fanny Wehrstedt, Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt: "Entweder akzeptierten sie, allein oder überwiegend...Artikel lesen
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18. Mai 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Corona ändert vieles / Die ersten Miet- und Immobilienurteile im Zusammenhang mit der Pandemie (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Corona ändert vieles / Die ersten Miet- und Immobilienurteile im Zusammenhang mit der Pandemie / Die ersten Miet- und Immobilienurteile im Zusammenhang mit der Pandemie. Es gibt nahezu keinen Bereich der Gesellschaft, der nicht von der Corona-Pandemie betroffen wäre - von Kultur über Politik bis Gesundheitswesen, Schule und Tourismus. Auch das Miet- und Immobilienrecht macht da keine Ausnahme. Gerichte haben trotz der kurzen Frist seit Ausbruch der Pandemie schon zahlreiche Urteile zu diesem Themenkomplex gefällt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige davon zusammengestellt. Dabei geht es unter anderem um die Nutzung von Ferienwohnungen und -häusern, aber auch um Räumungsfristen für Mieter und die Frage, was eigentlich ein vorgeschriebener Aufenthalt »vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs« bedeutet. Selbst wenn sich einige der Urteile inzwischen erledigt haben, weil Lockerungen eingeführt wurden, könnten sie bei einer möglichen zweiten Infektionswelle wieder relevant werden Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es gibt nahezu keinen Bereich der Gesellschaft, der nicht von der Corona-Pandemie betroffen wäre - von Kultur über Politik bis Gesundheitswesen, Schule und Tourismus. Auch das Miet- und Immobilienrecht macht da keine Ausnahme. Gerichte haben trotz der kurzen Frist seit Ausbruch der Pa...Artikel lesen
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04. Mai 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Fliesen zu früh verlegt / Planer und Objektüberwacher hätten aufpassen müssen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Wenn ein Architekt zusätzlich mit der Objektüberwachung betraut ist, dann muss er auch darauf achten, dass die Bodenfliesen von den Handwerkern nicht zu früh verlegt werden. Sonst drohen ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuer der LBS Regressforderungen. 
(OLG Hamm, Aktenzeichen 24 U 1/13) / Der Fall: Bei der Errichtung einer Werkshalle verzichtete man auf eine Trennschicht zwischen der Betonsohle und dem Verlegemörtel. Nach sechswöchiger Trocknungsfrist wurden die Fliesen verlegt, wiesen aber bereits zwei Jahre später Risse und Abplatzungen auf. Der Bauherr war der Meinung, der Objektüberwacher hätte ein so frühes Verlegen der Fliesen verhindern müssen. Ein Sachverständiger stellte fest, man hätte ohne Trennschicht etwa sechs Monate warten müssen. Das Urteil: Der Architekt und Objektüberwacher hätte nach Ansicht des Zivilsenats vor der Verlegung den Trocknungsgrad des Betonbodens überprüfen müssen. Erst dann hätte er die Ausführung erlauben dürfen. Denn es sei klar, dass der Bodenbelag zu den schadensträchtigen Arbeiten am Bau gehöre. Man müsse dazu auch nicht über ausgesprochene Spezialkenntnisse verfügen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Architekt zusätzlich mit der Objektüberwachung betraut ist, dann muss er auch darauf achten, dass die Bodenfliesen von den Handwerkern nicht zu früh verlegt werden. Sonst drohen ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuer der LBS Regressforderungen. (OLG Hamm, Akt...Artikel lesen
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04. Mai 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Gefährliche Insekten / Grundstückseigentümer musste Eichenprozessionsspinner beseitigen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gefährliche Insekten / Grundstückseigentümer musste Eichenprozessionsspinner beseitigen / Grundstückseigentümer musste Eichenprozessionsspinner beseitigen / Wenn ein Grundstück von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen wird, sieht das extrem beängstigend und bedrohlich aus. Tausende der Tiere siedeln sich in solchen Fällen auf Bäumen oder Hauswänden an. Nachdem die Verbreitung der Insekten verhindert werden soll, müssen solche sogenannte Gespinstnester wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahr für Anwohner und Passanten tunlichst entfernt werden. Die Brennhaare der Raupen können bei Kontakt zu Ausschlägen, Husten und sogar zu Asthma führen. Die Behörden können nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Eigentümer des Anwesens zur Beseitigung der Nester durch eine Fachfirma verpflichten - zumindest dann, wenn eine Absperrung des betroffenen Baumes nicht möglich ist. Die Ausgaben dafür muss der Grundstücksbesitzer selbst tragen und kann sie nicht der öffentlichen Hand in Rechnung stellen. 
(Verwaltungsgerichtshof München, Aktenzeichen 10 CS 19.684) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Grundstück von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen wird, sieht das extrem beängstigend und bedrohlich aus. Tausende der Tiere siedeln sich in solchen Fällen auf Bäumen oder Hauswänden an. Nachdem die Verbreitung der Insekten verhindert werden soll, müssen solche...Artikel lesen
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04. Mai 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Jalousien gingen verloren / Nach einer Fassadendämmung stritten Mieter und Eigentümer (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Außenjalousien an den Fenstern werden von vielen Menschen geschätzt, weil sie einen wirksamen Licht- und Lärmschutz darstellen. Doch wenn sie im Zuge einer Fassadendämmung wegfallen, stellt das für Mieter nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuer der LBS grundsätzlich keine unzumutbare Härte dar. Allerdings kann es erforderlich sein, als Ausgleich Innenjalousien anzubringen. 
(Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 23 S 241/13)

Der Fall:	Manchmal gibt es im Zusammenleben von Immobilieneigentümern und ihren Mietern kollidierende Interessen. Das war so, als ein Vermieter eine an sich vom Staat gewollte Wärmedämmfassade an seinem Haus anbringen ließ, um Energiekosten einzusparen. Die Sanierungsarbeiten brachten es mit sich, dass eine bis dahin vorhandene Außenjalousie wegfiel. Der Mieter war der Meinung, das müsse er nicht hinnehmen. Er forderte eine nachträgliche Anbringung von Jalousien, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.

Das Urteil: Die vorgenommene Modernisierungsmaßnahme sei vom Mieter zu dulden gewesen, stellte das Landgericht Düsseldorf fest. Er habe sich dagegen auch gar nicht gewehrt. Insofern gehe es nur um die Frage, ob ein Anspruch auf einen Ersatz der Jalousien bestehe. Grundsätzlich sei das nicht gegeben, zumal dafür ein erheblicher technischer Aufwand nötig sei. Allerdings könne die Mietsache mit dem Wegfall der Jalousien mangelhaft sein, weil nun plötzlich kein Sicht- und Sonnenschutz mehr gegeben sei. Innenjalousien könnten in dieser Situation Abhilfe schaffen und den ursprünglichen Zustand annähernd wiederherstellen. Der Mieter habe daher aufgrund des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes Anspruch auf Schadenersatz.Berlin (ots) - Außenjalousien an den Fenstern werden von vielen Menschen geschätzt, weil sie einen wirksamen Licht- und Lärmschutz darstellen. Doch wenn sie im Zuge einer Fassadendämmung wegfallen, stellt das für Mieter nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuer der LBS grundsätzlich keine unzu...Artikel lesen
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20. April 2020 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Recht

HAHN Rechtsanwälte: "EuGH-Urteil zum Verbraucher-Widerruf nur die Spitze des Eisbergs"

Hamburg (ots) - In einem aktuellen Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19 - hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Formulierung in den Widerrufsinformationen nahezu aller deutschen Immobiliendarlehensverträge aus dem Zeitraum vom 11.06.2010 bis zum 20.03.2016 zu der Möglichkeit führt, das W...Artikel lesen
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13. April 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Streit um die Bremse / Immer wieder gibt es Prozesse wegen der Höhe der Mietpreise (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Immer wieder gibt es Prozesse wegen der Höhe der Mietpreise

Ganz Deutschland diskutiert derzeit intensiv darüber, wie Wohnungen in Großstädten für Mieter bezahlbar bleiben und trotzdem die grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter gewahrt werden können. Manche Vorstöße wie der Mietendeckel in Berlin gehen sehr weit und werden deswegen wohl bald vom Verfassungsgericht überprüft. Andere - wie die Mietpreisbremse - existieren schon längere Zeit. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt einige Urteile vor, die sich mit dieser Materie befassen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Ganz Deutschland diskutiert derzeit intensiv darüber, wie Wohnungen in Großstädten für Mieter bezahlbar bleiben und trotzdem die grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter gewahrt werden können. Manche Vorstöße wie der Mietendeckel in Berlin gehen sehr weit und werden ...Artikel lesen
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02. April 2020 | Hamburgische Notarkammer | Recht

Schenkung - ganz oder nur ein bisschen?

Stuttgart (ots) - Die eigene Immobilie wird mit zunehmendem Alter oft zur Last. Kommt ein Verkauf nicht in Betracht, soll diese oftmals an die nächste Generation weitergegeben werden. Im Rahmen einer solchen Übertragung stellen sich einige persönliche, rechtliche und steuerliche Fragen. Übertragung...Artikel lesen
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30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Flohbiss als Lebensrisiko / Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz / Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen. Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt? Genau das war geschehen, während eine Bekannte in einer fremden Wohnung die Katze sittete. Anschließend forderte sie 5.000 Euro Schadenersatz - unter anderem für den Einsatz eines Kammerjägers bei sich zu Hause. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hatte sie keinen Anspruch darauf. Ein Flohbefall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man eine Katze betreue, hieß es im Urteil. (Landgericht Köln, Aktenzeichen 3 O 331/18). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen. Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt? Genau das war geschehen, ...Artikel lesen
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