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276 Mitteilungen im Bereich "Recht"

30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kein Untermieter da / Trotzdem war nach Meinung des Gerichts ein Werbungskostenabzug möglich (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Trotzdem war nach Meinung des Gerichts ein Werbungskostenabzug möglich / Es gibt auch Menschen, die Räume innerhalb der eigenen Wohnung untervermieten. Wenn diese Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit angelegt ist, dann dürfen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bei einem vorübergehenden Leerstand auch Werbungskosten geltend gemacht werden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 19/11) / Der Fall: Ein Steuerpflichtiger vermietete vier von sechs Räumen seiner Immobilie an Untermieter. Die Gemeinschaftseinrichtungen wie Küche und Bad standen sämtlichen Bewohnern des Objektes zur Verfügung. Es gab allerdings auch Zeiten, zu denen nicht alle Räume vermietet waren. Trotzdem machte der Betroffene auch für diese Zeiten des Leerstandes die Werbungskosten geltend. Seine Begründung: Er strebe schließlich eine baldige Wiedervermietung an. Der Fiskus hatte daran Zweifel, denn die fehlende Abgrenzung der strittigen Räume zum Wohnraum des Vermieters lege eine Selbstnutzung nahe.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof akzeptierte das Argument der fehlenden Abgrenzung nicht. Letztlich sei es entscheidend, dass der betreffende Raum nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer stehe und für den nächsten Mieter bereitgehalten werde. Als potenzielles Objekt der Vermietung, so die obersten Finanzrichter, könne man nicht nur abgeschlossene Räume betrachten. Es kämen wie hier auch bestimmte Teile eines Gebäudes bzw. einer Wohnung in Frage. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es gibt auch Menschen, die Räume innerhalb der eigenen Wohnung untervermieten. Wenn diese Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit angelegt ist, dann dürfen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bei einem vorübergehenden Leerstand auch Werbungskosten geltend gemacht...Artikel lesen
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30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Boot als bauliche Anlage? / Oberverwaltungsgericht wies behördliche Beseitigungsanordnung zurück (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Oberverwaltungsgericht wies behördliche Beseitigungsanordnung zurück

Ein Hausboot ist nicht ohne weiteres als eine bauliche Anlage im Sinne des Gesetzes zu betrachten. Behörden können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigung nicht mit der Begründung anordnen, diese "AnlageBerlin (ots) - Ein Hausboot ist nicht ohne weiteres als eine bauliche Anlage im Sinne des Gesetzes zu betrachten. Behörden können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigung nicht mit der Begründung anordnen, diese "Anlage" sei nicht genehmigt. (Oberverwaltu...Artikel lesen
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30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Renovierung abgebrochen / Mieter riss die alte Tapete ab und hörte dann mit den Arbeiten auf (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter riss die alte Tapete ab und hörte dann mit den Arbeiten auf / Wenn ein Mieter an einer Immobilie Renovierungsarbeiten vornimmt, dann sollten diese im Regelfall auch abgeschlossen werden. Sonst könnten von Seiten des Eigentümers Schadenersatzforderungen drohen. Mit einem abgebrochenen Austausch der Tapeten mussten sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS drei Gerichtsinstanzen befassen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 263/17 / Der Fall: Die Tapeten in einer Doppelhaushälfte waren nach Ansicht eines Mieters in einem bedauernswerten Zustand. Sie waren mehrere Jahrzehnte alt und lösten sich zum Teil schon ab. Deswegen entschied er sich, sie auszutauschen. Er begann mit den Arbeiten und löste die Tapeten von der Wand. Doch dann wurde bekannt, dass das Objekt verkauft werden soll. Der Mieter beendete die Renovierung. Anschließend strengte der Eigentümer einen Zivilprozess an. Er forderte Schadenersatz, um neu tapezieren zu können. Das Urteil: Während das Amtsgericht zu der Überzeugung kam, wegen des schlechten Zustandes der Tapeten sei kein Schadenersatz nötig, sprach das Landgericht dem Eigentümer eine Entschädigung zu. Der Bundesgerichtshof hatte schließlich das letzte Wort. Grundsätzlich müsse man von einer Pflichtverletzung des Mieters sprechen, weil er die Arbeiten abgebrochen habe. Allerdings könne auch der Zustand der Tapete nicht außer Acht gelassen werden. Es liege im konkreten Fall an dem Vermieter, Beweise für den eventuell noch vorhandenen Wert der Tapete vorzulegen. Erst dann komme ein Schadenersatz in Betracht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Mieter an einer Immobilie Renovierungsarbeiten vornimmt, dann sollten diese im Regelfall auch abgeschlossen werden. Sonst könnten von Seiten des Eigentümers Schadenersatzforderungen drohen. Mit einem abgebrochenen Austausch der Tapeten mussten sich nach Auskunft des Infodiens...Artikel lesen
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26. März 2020 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Recht

Widerrufsbelehrungen nach EuGH bei Darlehensverträgen in Deutschland europarechtswidrig

Hamburg (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19 - entschieden, dass die Formulierung in einer Widerrufsinformation zu einem Immobilienkredit: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 49...Artikel lesen
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02. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kamin am falschen Ort / Bezirksschornsteinfeger hatte unzutreffende Auskunft gegeben (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Bezirksschornsteinfeger hatte unzutreffende Auskunft gegeben

Vor dem Neubau einer Immobilie fand ein Ortstermin statt, bei dem es unter anderem um den Standort eines Kamins für eine Pellet-Heizungsanlage ging. Auch der Bezirksschornsteinfeger war zugegen, vermaß die Entfernungen zum Nachbargrundstück und gab ,,grünes LichtVor dem Neubau einer Immobilie fand ein Ortstermin statt, bei dem es unter anderem um den Standort eines Kamins für eine Pellet-Heizungsanlage ging. Auch der Bezirksschornsteinfeger war zugegen, vermaß die Entfernungen zum Nachbargrundstück und gab "grünes Licht" für die vorgesehene Ausführung. A...Artikel lesen
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02. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Einem Betrüger aufgesessen / Fiskus half geprelltem Immobilienkäufer (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Fiskus half geprelltem Immobilienkäufer

Es gibt für einen Immobilienkäufer kaum etwas Schlimmeres, als einem Betrüger auf den Leim zu gehen, der mit seinem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Doch in dieser Situation darf der Betroffene - ein kleiner Trost - nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wenigstens darauf hoffen, dass er seine Verluste steuerlich geltend machen kann. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 24/16)

Der Fall:	Ein Kaufinteressent wollte zu Vermietungszwecken eine stattliche Villa erwerben. Er übergab einem Betrüger, der es verstand, sich als vom Eigentümer beauftragter Makler darzustellen, einen Betrag von fast vier Millionen Euro. Doch der ,,MaklerEs gibt für einen Immobilienkäufer kaum etwas Schlimmeres, als einem Betrüger auf den Leim zu gehen, der mit seinem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Doch in dieser Situation darf der Betroffene - ein kleiner Trost - nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wenigstens darauf...Artikel lesen
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17. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Eisig und rutschig / Gerichtsurteile zum Thema Schnee, Glätte und Eiszapfen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gerichtsurteile zum Thema Schnee, Glätte und Eiszapfen

Immobilieneigentümern ist zu raten, sich vor Beginn der kalten Jahreszeit für das zu wappnen, was auf sie zukommt. Denn die Verkehrssicherungspflicht sieht unter anderem vor, dass man den Bürgersteig und Zugänge zum Haus, die von Fremden benutzt werden, von Schnee und Eis befreit. Auch vom Dach kann Gefahr ausgehen, wenn ein Lawinenabgang droht oder Eiszapfen herabstürzen könnten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zusammengestellt, die sich mit dieser rechtlichen Materie befassen. / Eisig und rutschig / Gerichtsurteile zum Thema Schnee, Glätte und Eiszapfen / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Immobilieneigentümern ist zu raten, sich vor Beginn der kalten Jahreszeit für das zu wappnen, was auf sie zukommt. Denn die Verkehrssicherungspflicht sieht unter anderem vor, dass man den Bürgersteig und Zugänge zum Haus, die von Fremden benutzt werden, von Schnee und Eis befreit. ...Artikel lesen
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03. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wohnrecht reicht nicht / Steuervorteile für geerbtes Familienheim fallen bei Schenkung weg (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Steuervorteile für geerbtes Familienheim fallen bei Schenkung weg. Wenn der Ehe- oder Lebenspartner stirbt, dann sieht der Staat für den überlebenden Partner beim geerbten Familienheim erhebliche Steuervorteile vor. Doch die Grundbedingung dafür ist, dass die Immobilie nicht vor Ablauf von zehn Jahren verkauft oder verschenkt wird. In dieser Hinsicht ist die Rechtsprechung laut Infodienst Recht und Steuern der LBS sehr streng. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 38/16)
Der Fall:	Eine Ehefrau hatte nach dem Tod ihres Mannes dessen Hälfte des gemeinsamen Hauses geerbt und bewohnte es zunächst weiter. Deswegen griff für diese Immobilie die Erbschaftssteuer nicht. Doch innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums verschenkte die Frau das Haus an ihre Tochter und behielt sich lediglich ein lebenslanges Wohnrecht vor. Das alarmierte die Finanzbehörden. Der Fiskus wies darauf hin, dass die Steuervergünstigung damit nicht mehr gelten könne.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof wies darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung das Wohneigentum für Ehegatten und Lebenspartner habe fördern wollen. Bedingung sei allerdings, dass der Witwer/die Witwe Eigentümer/in werde und das Objekt auch tatsächlich zu Wohnzwecken nutze. Entfalle eine dieser beiden Voraussetzungen, ohne zwingende Gründe dafür zu haben, dann gelte im Gegenzug die Steuervergünstigung nicht mehr. Das eingetragene Wohnrecht ändere nichts daran. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn der Ehe- oder Lebenspartner stirbt, dann sieht der Staat für den überlebenden Partner beim geerbten Familienheim erhebliche Steuervorteile vor. Doch die Grundbedingung dafür ist, dass die Immobilie nicht vor Ablauf von zehn Jahren verkauft oder verschenkt wird. In dieser Hinsic...Artikel lesen
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03. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kein Visum, kein Eigenbedarf / Ausländischer Eigentümer muss seinen Einzug realisieren können (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Ausländischer Eigentümer muss seinen Einzug realisieren können / Gerade wegen der Wohnungsnot in den Großstädten sind Eigenbedarfskündigungen fast immer sehr umstritten. Nun musste die Rechtsprechung klären, ob ein ausländischer Eigentümer, der nicht mal ein Visum für Deutschland nachweisen kann, überhaupt wegen Eigenbedarfs kündigen darf. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist das nicht möglich. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 227/18) / Der Fall: Ein russischer Staatsangehöriger besaß eine Wohnung in Berlin. Nach eigenen Angaben wollte er seine beruflichen Aktivitäten in Richtung Deutschland ausweiten und kündigte deswegen seinem Mieter. Wie sich herausstellte, verfügte er nicht einmal über ein Visum, das ihm den dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik ermöglicht hätte. Der Mieter zweifelte an, dass diese Eigenbedarfskündigung rechtens sei. Das Urteil: Zwei Gerichtsinstanzen waren in dieser Sache einer Meinung - die Kündigung hatte keinen Bestand. Wenn der Wunsch nach einer Eigennutzung aus ausländerrechtlichen Gründen momentan gar nicht zu realisieren sei, dann könne auch nicht mit Hinweis auf Eigenbedarf gekündigt werden. Die Tatsache, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Betroffenen auf Antrag grundsätzlich möglich sei, ändere nichts daran. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Gerade wegen der Wohnungsnot in den Großstädten sind Eigenbedarfskündigungen fast immer sehr umstritten. Nun musste die Rechtsprechung klären, ob ein ausländischer Eigentümer, der nicht mal ein Visum für Deutschland nachweisen kann, überhaupt wegen Eigenbedarfs kündigen darf. Nach...Artikel lesen
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03. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Stellplatz zu eng / Das kann in einer Wohnanlage den Kaufpreis mindern (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Das kann in einer Wohnanlage den Kaufpreis mindern

Es war keine leichte Aufgabe, in der Tiefgarage eines neu errichteten Hauses einzuparken. Der Stellplatz war an der engsten Stelle lediglich 2,5 Meter breit und konnte erst nach mehreren umständlichen Fahrmanövern benutzt werden. Die Käufer einer Wohnung (und damit des Tiefgaragenplatzes) beanstandeten das. Der Stellplatz habe rund 20.000 Euro gekostet und entspreche nicht dem, was man als Kunde erwarten dürfe. Das Gericht, das schließlich über den Fall entscheiden musste, berücksichtigte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Gesamtumstände und sprach den Käufern eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von zwei Dritteln zu. Dabei kamen unter anderem auch Preis und Lage des Objekts - beides durchaus anspruchsvoll - zum Tragen. Ein durchschnittlicher PKW-Halter eines solchen Objekts müsse erwarten dürfen, dass er mit einem gehobenen Mittelklassefahrzeug gut einparken kann. 
(Oberlandesgericht Braunschweig, Aktenzeichen 8 U 62/18) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es war keine leichte Aufgabe, in der Tiefgarage eines neu errichteten Hauses einzuparken. Der Stellplatz war an der engsten Stelle lediglich 2,5 Meter breit und konnte erst nach mehreren umständlichen Fahrmanövern benutzt werden. Die Käufer einer Wohnung (und damit des Tiefgaragen...Artikel lesen
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