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275 Mitteilungen im Bereich "Recht"

30. Dezember 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Vertragsstrafe / Grundstücksbesitzer erfüllte sein Bauversprechen nicht (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Grundstücksbesitzer erfüllte sein Bauversprechen nicht

Der Käufer einer Immobilie hatte ein Grundstück erworben. Im Vertrag verpflichtete er sich, das Anwesen auf die Dauer von 20 Jahren mit einem Wohn- und Geschäftshaus, einer Tiefgarage und einem Fluchtweg für ein Theater zu bebauen. Dazu sollte er zweieinhalb Jahre Zeit haben, dann war eine Vertragsstrafe fällig - 10.000 Euro je angefangenem Monat der Fristüberschreitung. Weil geraume Zeit nichts geschah, kam eine Summe von mehr als 700.000 Euro zusammen, die der Betroffene nicht bezahlen wollte. Der Anspruch schien ihm nicht nur verjährt, sondern auch im Verhältnis zum Kaufpreis unangemessen. Doch in zwei Instanzen bestätigte die Justiz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass die Vertragsstrafe bezahlt werden müsse. 
(Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 53/18) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Der Käufer einer Immobilie hatte ein Grundstück erworben. Im Vertrag verpflichtete er sich, das Anwesen auf die Dauer von 20 Jahren mit einem Wohn- und Geschäftshaus, einer Tiefgarage und einem Fluchtweg für ein Theater zu bebauen. Dazu sollte er zweieinhalb Jahre Zeit haben, dann wa...Artikel lesen
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30. Dezember 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Heizöl ausgelaufen / Schaden galt steuerlich nicht als Nachlassverbindlichkeit (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Schaden galt steuerlich nicht als Nachlassverbindlichkeit

So sehr man sich meistens über ein Immobilienerbe freuen kann, umso kritischer wird es, sollten sich bei dem Haus größere Probleme zeigen. Wenn der Erblasser die Ursache für den Schaden gesetzt hat, dann kommt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht einmal ein steuerliches Absetzen als Nachlassverbindlichkeit in Frage. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 33/15)

Der Fall:	Erst nach dem Tod eines Hausbesitzers stellte sich heraus, dass im Keller des Gebäudes eine größere Menge an Heizöl ausgelaufen war. Natürlich musste dieses Öl fachgerecht ent-sorgt werden, ehe an eine weitere Nutzung der Immobilie zu denken war. Die Kosten betrugen 3.800 Euro. Ein Miterbe machte diesen Betrag als Nachlassverbindlichkeit geltend, was der Fiskus ablehnte.

Das Urteil: Wenn Schäden an geerbten Gebäuden beseitigt werden müssen, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde und sie erst nach dessen Tod bekannt werden, dann kommt nach Ansicht des BFH keine steuerliche Berücksichtigung in Frage. Anders sei es allerdings, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten (über Verträge, Urteile, Vereinbarungen) rechtlich verpflichtet gewesen sei, diesen Schaden zu beseitigen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - So sehr man sich meistens über ein Immobilienerbe freuen kann, umso kritischer wird es, sollten sich bei dem Haus größere Probleme zeigen. Wenn der Erblasser die Ursache für den Schaden gesetzt hat, dann kommt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht einmal ein...Artikel lesen
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30. Dezember 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ungültige Klausel / Untervermietung führt nicht zwingend zu Mehreinnahmen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Ungültige Klausel / Untervermietung führt nicht zwingend zu Mehreinnahmen

Der Gedanke liegt aus Vermietersicht zwar nicht fern, dass eine zusätzliche Untervermietung eines Objekts auch höhere Erlöse bringen sollte. Allerdings ist eine Klausel im Vertrag, die zwingend einen solchen Zuschlag vorsieht, nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit Vorsicht zu genießen. Sie kann unwirksam sein. 
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 64 S 104/18)

Der Fall:	Ein Mieter fragte den Eigentümer um seine Zustimmung zur Untervermietung an. Der aber machte das von einem monatlichen Zuschlag in Höhe von 26 Euro abhängig. Schließlich sei es vertraglich entsprechend vereinbart, dass die monatlichen Zahlungen in solch einer Situation steigen müssten. Diesen Automatismus wollte der Mieter nicht akzeptieren, er klagte deswegen vor Gericht auf Zustimmung zur Untervermietung auch ohne einen Zuschlag.

Das Urteil:	Selbst eine stärkere Belegung der Wohnung rechtfertige noch nicht zwingend eine höhere Zahlung, hieß es in der Entscheidung des Landgerichts Berlin. Aber das sei hier gar nicht so. Schon bei den Vormietern habe genau dieselbe Zahl an Me-schen in der Wohnung gelebt, wie sie jetzt durch die Untervermietung erreicht werde. Es sei im konkreten Fall nicht erkennbar, dass das Objekt übermäßig bzw. unzumutbar in Anspruch genommen werde und bei dem Mieter selbst sei keine Gewinnabsicht erkennbar. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Der Gedanke liegt aus Vermietersicht zwar nicht fern, dass eine zusätzliche Untervermietung eines Objekts auch höhere Erlöse bringen sollte. Allerdings ist eine Klausel im Vertrag, die zwingend einen solchen Zuschlag vorsieht, nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der...Artikel lesen
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30. Dezember 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Miete stimmte nicht / Hausverkäufer hatte falsche Angaben gemacht (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Hausverkäufer hatte falsche Angaben gemacht

Es gibt im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft wesentliche Fakten und Zahlen, bei denen der Verkäufer tunlichst nicht den kleinsten Fehler machen sollte, sonst riskiert er spätere Schadenersatzforderungen. Die Mieteinnahmen eines Objekts gehören nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu diesen Schlüsselangaben. 
(Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 24/18)

Der Fall:	Der Veräußerer und der Erwerber nahmen beim Verkauf eines Mietshauses als (unterschriebene) Anlage zum Notarvertrag eine Mieterliste mit Angaben zu deren monatlichen Zahlungen auf. Es war darin von gut 60.000 Euro Jahresnettomiete die Rede. Tatsächlich, so stellte sich im Nachhinein heraus, wurden zum Zeitpunkt der Übergabe nur 47.000 Euro erzielt. Die Differenz schien dem Käufer bei weitem zu groß, als dass er darüber hinwegsehen wollte.

Das Urteil: Es handle sich bei der Höhe der zu erzielenden Mieteinnahmen um eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung, entschied ein Kölner Zivilsenat. Die Einschätzung des Werts dieses Objekts habe maßgeblich etwas mit diesen immerhin in einer Anlage zum Notarvertrag unterzeichneten Angaben zu tun gehabt. Deswegen musste der Verkäufer für den Fehlbetrag aufkommen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es gibt im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft wesentliche Fakten und Zahlen, bei denen der Verkäufer tunlichst nicht den kleinsten Fehler machen sollte, sonst riskiert er spätere Schadenersatzforderungen. Die Mieteinnahmen eines Objekts gehören nach Auskunft des Infodienstes...Artikel lesen
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16. Dezember 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wo viel Rauch ist / Gerichtsurteile zum Thema Schornstein und Feuerstelle (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gerichtsurteile zum Thema Schornstein und Feuerstelle

Nur wenige Beeinträchtigungen von außen empfinden Nachbarn als unangenehmer, als wenn Rauch auf ihr Grundstück oder in ihre Wohnräume dringt. Außerdem können durch falsch eingestellte Kaminanlagen größte gesundheitliche Gefahren entstehen. Deswegen gibt es in diesem Bereich strenge gesetzliche Vorschriften. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zusammen - von der Gestattung eines Kaminanschlusses innerhalb einer Eigentümergemeinschaft bis zu den Anforderungen an einen Holzofen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Nur wenige Beeinträchtigungen von außen empfinden Nachbarn als unangenehmer, als wenn Rauch auf ihr Grundstück oder in ihre Wohnräume dringt. Außerdem können durch falsch eingestellte Kaminanlagen größte gesundheitliche Gefahren entstehen. Deswegen gibt es in diesem Bereich strenge...Artikel lesen
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02. Dezember 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Eigenbedarfsklausel / Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Trotzdem ging die Justiz von dauerhafter Vermietungsabsicht aus / Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mietverhältnisses - eingebaut ist? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung befassen. 
(Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 2 K 151/17) / Der Fall: Ein Eigentümer ließ im Mietvertrag den Passus einfügen, dass zu einem bestimmten (vier Jahre entfernten) Zeitpunkt das Vertragsverhältnis ende, wenn ein konkret bezeichneter Eigenbedarf einer Nichte des Vermieters eintrete. Die Situation trat nicht ein, weil der Mieter vorzeitig auszog und das Objekt verkauft wurde. Das Finanzamt bezweifelte daraufhin die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und wollte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen.
Das Urteil: Es handle sich hier lediglich um eine Befristung für einen Eventualfall, entschieden die Richter. Außerdem sei auch bei der Nichte daran gedacht gewesen, einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Dass sich unerwartet alles geändert habe (Auszug der Mieter, kein Einzug der Nichte, Verkauf des Objekts) habe sich erst im Laufe der Zeit ergeben und ändere nichts an der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es ist möglich, Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Eigentümer müssen allerdings die nachvollziehbare Absicht haben, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Was aber geschieht, wenn im Vertrag eine Eigenbedarfsklausel - also eine Begrenzung des Mie...Artikel lesen
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18. November 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Blatt für Blatt / Wenn das Herbstlaub für Streit vor Gericht sorgt (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Wenn das Herbstlaub für Streit vor Gericht sorgt / Für die einen ist es schön anzusehen, das Herbstlaub, das jedes Jahr in großen Mengen von den Bäumen fällt. Für die anderen stellt es in erster Linie eine Belastung dar, weil sie es vom Bürgersteig aufkehren müssen. Es kommt zu Streitfällen, die immer wieder vor Gericht verhandelt werden müssen - häufig dann, wenn ein Grundstückseigentümer der Meinung ist, aus dem Garten des Nachbarn werde zu viel Laub zu ihm herübergeweht. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS befasst sich in seiner Extra-Ausgabe mit diesem ganz speziellen herbstlichen Problem. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Für die einen ist es schön anzusehen, das Herbstlaub, das jedes Jahr in großen Mengen von den Bäumen fällt. Für die anderen stellt es in erster Linie eine Belastung dar, weil sie es vom Bürgersteig aufkehren müssen. Es kommt zu Streitfällen, die immer wieder vor Gericht verhandelt...Artikel lesen
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05. November 2019 | HUK-COBURG | Recht

Herbstlaub: Wer muss Bürgersteig freihalten? / Reinigungspflicht kann übertragen werden / Haftung bei Unfällen (FOTO)

Herbstlaub: Wer muss Bürgersteig freihalten? / Reinigungspflicht kann übertragen werden / Haftung bei Unfällen/ Gefährlich: Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln. Räumen ist deshalb für Hauseigentümer oder Mieter in vielen Kommunen Pflicht. Foto: HUK-COBURG / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239 / Die Verwendung des Bildes für redaktionelle Zwecke ist honorarfrei, wenn der Abdruck mit korrekter Quellenangabe erfolgt. Quellenangabe: "obs/HUK-COBURG/Hagen Lehmann"Coburg (ots) - Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden. Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt Bürgersteige in rutschige Flä...Artikel lesen
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04. November 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Klare Angaben nötig / Baugenehmigung darf nicht zu allgemein sein (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Baugenehmigung darf nicht zu allgemein sein / Baugenehmigung darf nicht zu allgemein sein / Wenn die Behörden eine Baugenehmigung für ein Hotel mit Restaurantbetrieb erteilen, dann sollte diese möglichst konkret den Inhalt, die Reichweite und den Umfang der geplanten Nutzung benennen. Sonst haben Nachbarn die Möglichkeit, mit Erfolgsaussichten dagegen vorzugehen. Bei einem Projekt in Nordrhein-Westfalen war unklar geblieben, bis wann Bar- und Restaurantbesitzer das Haus verlassen müssten und wie die nächtliche Anreise der Gäste gestaltet werde. Das schien den Richtern nach Information des Infodienst Recht und Steuern der LBS dann doch zu unklar - insbesondere mit Rücksicht auf die Anwohner, die gar nicht ahnen konnten, was mit dem neuen Hotel auf sie zukommt. Die Baugenehmigung sei zu Recht angefochten worden. (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 2 B 145/17) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn die Behörden eine Baugenehmigung für ein Hotel mit Restaurantbetrieb erteilen, dann sollte diese möglichst konkret den Inhalt, die Reichweite und den Umfang der geplanten Nutzung benennen. Sonst haben Nachbarn die Möglichkeit, mit Erfolgsaussichten dagegen vorzugehen. Bei einem...Artikel lesen
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04. November 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Dürfen nur Profis reinigen? / Eine solche Vertragsklausel ist unwirksam (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Eine solche Vertragsklausel ist unwirksam

Wenn ein Vermieter darauf besteht, dass die Endreinigung der Wohnung nach dem Auszug nur durch eine von ihm selbst beauftragte professionelle Reinigungsfirma erledigt werden darf, dann ist solch ein Vertragspassus nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS unwirksam. 
(Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Aktenzeichen 531 C 60/17)

Der Fall:	Wie so oft stritten Eigentümer und Mieter nach dem Ende ihrer Vertragsbeziehung um die Rückzahlung der Kaution. Unter aderem ging es darum, ob das Objekt - wie vereinbart - auf Kosten des Mieters von Profis hätte gereinigt werden müssen. Eine Selbstvornahme durch den Mieter war ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dieser starren, ihn komplett entmündigenden Regelung wollte sich der Betroffene nicht abfinden.

Das Urteil: Auch das Gericht akzeptierte den Vertragspassus nicht. Dem Mieter werde sowohl verweigert, die Wohnung selbst zu reinigen als auch, eigenständig eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Das sei rechtlich unwirksam. Im konkreten Fall sei wegen des Wegfalls dieser Vertragsbestimmung lediglich eine besenreine Rückgabe der Wohnung erforderlich gewesen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Vermieter darauf besteht, dass die Endreinigung der Wohnung nach dem Auszug nur durch eine von ihm selbst beauftragte professionelle Reinigungsfirma erledigt werden darf, dann ist solch ein Vertragspassus nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS unwirks...Artikel lesen
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