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276 Mitteilungen im Bereich "Recht"

04. März 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Eine WG mit elf Studenten / Das ist selbst in einem reinen Wohngebiet zulässig (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Das ist selbst in einem reinen Wohngebiet zulässig / Dem Eigentümer eines Einfamilienhauses behagte es ganz und gar nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine Wohngemeinschaft eingezogen war, die aus elf Personen (allesamt Studenten) bestand. Er wandte sich an die Bauaufsichtsbehörde und forderte ein Einschreiten gegen die seiner Meinung nach unzulässige Immobiliennutzung. Das vertrage sich nicht mit einem reinen Wohngebiet, weil es einem Beherbergungsbetrieb gleich komme. Nachdem die Behörde nichts unternahm, klagte der Nachbar vor dem Verwaltungsge-richt. Aber auch hier hatte er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keinen Erfolg. Es handle sich durchaus um eine gebietsverträgliche Nutzung, hieß es in dem Urteil, denn der Hauptzweck eines Wohn-gebiets - das Wohnen - werde ja auch von den Studenten erfüllt. Die Mitglieder der WG wechselten nicht ständig, weswegen man nicht von einer Ähnlichkeit zu einem Beherbergungsbetrieb sprechen könne. (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 8 A 10680/16). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Dem Eigentümer eines Einfamilienhauses behagte es ganz und gar nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine Wohngemeinschaft eingezogen war, die aus elf Personen (allesamt Studenten) bestand. Er wandte sich an die Bauaufsichtsbehörde und forderte ein Einschreiten gegen die seiner ...Artikel lesen
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04. März 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Einheitliche Rauchmelder / Eigentümerversammlung darf einen entsprechenden Beschluss fassen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Eigentümerversammlung darf einen entsprechenden Beschluss fassen / Auch wenn sich einzelne Wohnungseigentümer bereits selbst Rauchmelder angeschafft haben, können sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS von der Gemeinschaft dazu verpflichtet werden, sich an einem einheitlichen System zu beteiligen.  (Amtsgericht München, Aktenzeichen 482 C 13922/16). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Auch wenn sich einzelne Wohnungseigentümer bereits selbst Rauchmelder angeschafft haben, können sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS von der Gemeinschaft dazu verpflichtet werden, sich an einem einheitlichen System zu beteiligen. (Amtsgericht München...Artikel lesen
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04. März 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Vermieter als Fensterputzer / Auch aus einer zeitweisen Übernahme der Arbeiten entsteht kein Gewohnheitsrecht (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Auch aus einer zeitweisen Übernahme der Arbeiten entsteht kein Gewohnheitsrecht. Das Putzen der Fenster stellt grundsätzlich eine Aufgabe dar, die von den Mietern einer Wohnung zu erledigen ist und nicht vom Eigentümer. Selbst wenn dieser es zeitweise übernimmt, ändert das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts an der grundlegenden Aufgabenverteilung. Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 188/16). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Das Putzen der Fenster stellt grundsätzlich eine Aufgabe dar, die von den Mietern einer Wohnung zu erledigen ist und nicht vom Eigentümer. Selbst wenn dieser es zeitweise übernimmt, ändert das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts an der grundlegenden...Artikel lesen
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21. Februar 2019 | R+V Infocenter | Recht

Nebenkosten für leere Nachbarwohnung: Wer zahlt?

Wiesbaden (ots) - Grundsteuer, Flurbeleuchtung oder Straßenreinigung: Ein Teil der allgemeinen Nebenkosten wird in der Regel auf die Mieter umgelegt. Doch wenn eine Wohnung leer steht, muss der Eigentümer viele der laufenden Kosten übernehmen - nicht die Nachbarn. Darauf macht das Infocenter der ...Artikel lesen
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20. Februar 2019 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Recht

BW Bank: Oberlandesgericht Stuttgart stellt Fehler in Widerrufsbelehrung zu Immobiliendarlehen fest

Stuttgart (ots) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12. Februar 2019 - 6 U 338/17 - entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung der BW Bank zu einem Immobiliendarlehen aus dem Jahr 2009 fehlerhaft ist und die Widerrufsfrist nicht in Lauf setzt. Geklagt hatte ein Ehepaar aus ...Artikel lesen
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18. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Rollator, Kinderwagen & Co. / Wenn Hausbewohner vor Gericht über "Gefährte" in Flur und Hof streiten (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Rollator, Kinderwagen & Co. / Wenn Hausbewohner vor Gericht über "GefährteBerlin (ots) - Jedes Kind hat es, nahezu jeder Erwachsene und auch immer mehr Senioren: sein eigenes Gefährt. Was bei den einen der Roller, das Bobbycar und der Kinderwagen sind, das sind bei den anderen Fahrräder und in höherem Alter schließlich Rollatoren. All diese Fahrzeuge müssen aber au...Artikel lesen
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04. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Jahrelanger Gebrauch / Vermieter konnte größere Reparaturen an der Mietwohnung nicht sofort absetzen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Vermieter konnte größere Reparaturen an der Mietwohnung nicht sofort absetzen
Renovierungsarbeiten, mit denen Schäden aus dem jahrelangen, vertragsgemäßen Gebrauch einer vermieteten Immobilie beseitigt werden, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten - und nicht als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung entschieden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 41/17)
Der Fall:	Eheleute hatten für 60.000 Euro eine vermietete Wohnung gekauft. Kurz nach Vertragsschluss starb die Mieterin und es stellte sich heraus, dass Arbeiten in erheblichem Umfang nötig waren, um das Objekt wieder vermieten zu können. Das Badezimmer musste ebenso wie die Elektroinstallation erneuert werden und einige kleinere Dinge kamen auch noch dazu. Die Aufwendungen in Höhe von über 12.000 Euro wollten die Eigentümer am liebsten sofort als Erhaltungsaufwendungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Fiskus verweigerte dies und verwies darauf, es handle sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die über einen längeren Zeitraum abzusetzen seien.
Das Urteil: Bauliche Maßnahmen innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Erwerb müssten im Regelfall als anschaffungsnahe Herstellungskosten betrachtet werden, befand der Bundesfinanzhof. Das gelte auch im Falle verdeckter, zum Zeitpunkt der Anschaffung schon vorhandener, altersüblicher Mängel und Defekte. Die Betroffenen hätten mit den Arbeiten lediglich ,,den zeitgemäßen Zustand des Mietobjekts wiederhergestellt". Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Renovierungsarbeiten, mit denen Schäden aus dem jahrelangen, vertragsgemäßen Gebrauch einer vermieteten Immobilie beseitigt werden, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten - und nicht als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. So hat es nach Information des Infodiens...Artikel lesen
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04. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Aufzug kein Luxus / Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werden (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werden
Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Beim Transport von schweren Gegenständen, nach einem Beinbruch und beim Auszug erleichtert einem solch ein Lift das Leben erheblich. Der Streit beginnt aber häufig dann, wenn der Eigentümer der Immobilie die Kosten dafür auf die Mieter umlegen will. Hier ging es um Bewohner einer gut 70 Quadratmeter großen Wohnung im dritten von fünf Stockwerken. Die Netto-Kaltmiete hätte wegen der Modernisierungskosten um 11 Prozent gesteigert werden können, was allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer Luxussanierung. Doch das zuständige Amtsgericht wollte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem nicht folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine Verbesserung der Mietsache dar - insbesondere, wenn man die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige. 
(Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 298/17) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Beim Transport von schweren Gegenständen, nach einem Beinbruch und beim Auszug erleichtert einem solch ein Lift das Leben erheblich. Der Streit beginnt aber ...Artikel lesen
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04. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Waffe in der Wohnung / Ohne behördliche Genehmigung reicht das für eine fristlose Kündigung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Ohne behördliche Genehmigung reicht das für eine fristlose Kündigung
Wer eine Waffe in seiner Wohnung aufbewahrt, ohne den erforderlichen Waffenschein zu besitzen, dem kann der Eigentümer die fristlose Kündigung aussprechen. Denn es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Obhutspflichten. 
(Landgericht Berlin, 65 S 54/18)
Der Fall:	Der Eigentümer selbst hätte wohl keine Chance gehabt, die Waffe in der Wohnung seines Mieters zu entdecken. Er hätte schließlich die Immobilie nicht ohne weiteres betreten und schon gar nicht nach dem verbotenen Gegenstand suchen dürfen. Doch bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei wurden die Pistole und ein Magazin mit Munition gefunden. Der Eigentümer erfuhr davon und sprach die fristlose Kündi-gung aus, gegen die sich der Mieter zur Wehr setzte. Zwei Instanzen der Rechtsprechung waren damit befasst.
Das Urteil: Mit einem vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung habe das Aufbewahren einer Waffe nichts mehr zu tun, beschied eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Man dürfe nicht vergessen, dass von solch einer Pistole mit Munition eine erhebliche Gefahr ausgehe. Der Eigentümer dürfe dagegen einschreiten, selbst wenn er nicht konkret hinterfragt habe, ob und wie weit sich die anderen Hausbewohner daran stören. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wer eine Waffe in seiner Wohnung aufbewahrt, ohne den erforderlichen Waffenschein zu besitzen, dem kann der Eigentümer die fristlose Kündigung aussprechen. Denn es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine nachhaltige Störung des Ha...Artikel lesen
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04. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wenn der Makler klingelt / Nicht immer ist ein unbestellter Anruf bei Immobilienverkäufern verboten (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Nicht immer ist ein unbestellter Anruf bei Immobilienverkäufern verboten
Gesetze und Rechtsprechung schützen den Verbraucher davor, von gewerblichen Anbietern mit Werbeanrufen belästigt zu werden. Doch wenn man als Immobilienverkäufer selbst seine Telefonnummer in der Öffentlichkeit angibt, muss man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen solchen Kontaktversuch hinnehmen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 8 U 153/17)
Der Fall:	Eine Frau bot ihre Eigentumswohnung auf einem öffentlich einsehbaren Internetportal zum Verkauf ,,von privatBerlin (ots) - Gesetze und Rechtsprechung schützen den Verbraucher davor, von gewerblichen Anbietern mit Werbeanrufen belästigt zu werden. Doch wenn man als Immobilienverkäufer selbst seine Telefonnummer in der Öffentlichkeit angibt, muss man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern ...Artikel lesen
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