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276 Mitteilungen im Bereich "Recht"

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02. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Feuer schädigte Nachbarhaus / Auftraggeber des Handwerkers musste für Schaden aufkommen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Tomicek/LBS
Feuer schädigte Nachbarhaus / Auftraggeber des Handwerkers musste für Schaden aufkommen 

Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerksbetrieb beauftragt, dann muss er im ungünstigsten Falle für Schäden haften, die als unmittelbare Folge aus diesen Arbeiten am Nachbarhaus entstanden sind. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Zivilsenat der höchsten deutschen Revisionsinstanz. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 311/16)


Der Fall:	Ein Hausbesitzer ließ das Flachdach seiner Immobilie reparieren. Offiziell beauftragt war damit eine Handwerksfirma mit entsprechender fachlicher Eignung. Unter anderen mussten Heißklebearbeiten durchgeführt werden. Unter den Dachbahnen war allerdings unbemerkt ein Glutnest entstanden, das schließlich für einen Brand sorgte. Das Haus, an dem die Arbeiten durchgeführt worden waren, brannte vollständig ab. Am Nachbarhaus entstand ein Schaden in Höhe von knapp 100.000 Euro. Diesen forderte die Versicherung der Nachbarn vom Auftraggeber, zu dessen großem Pech vom eigentlich verantwortlichen Handwerker wegen einer Insolvenz nichts zu holen war.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wandte sich gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die keine Pflicht des Hauseigentümers zum Schadenersatz gesehen hatte. Die Juristen betonten, von einem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch sei nach ständiger Rechtsprechung des Senats auszugehen, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ausgingen, die der Nachbar selbst gar nicht abwehren könne. Dabei spiele es im konkreten Fall keine Rolle, ob der Handwerker sorgfältig ausgewählt worden sei oder nicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Tomicek/LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerksbetrieb beauftragt, dann muss er im ungünstigsten Falle für Schäden haften, die als unmittelbare Folge aus diesen Arbeiten am Nachbarhaus entstanden sind. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ...Artikel lesen
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02. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Freie Entscheidung: Vermieter darf einen Beauftragten zur Mängelbesichtigung entsenden

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Freie Entscheidung
Vermieter darf einen Beauftragten zur Mängelbesichtigung entsenden
Wenn ein Mieter Mängel am Mietobjekt geltend macht, dann hat der Eigentümer das Recht, sich über den tatsächlichen Zustand der Immobilie kundig zu machen. In der Regel muss es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Mieter zulassen, dass der Eigentümer einen Beauftragten seiner Wahl dazu entsendet. 
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 316/16)

Der Fall:	Ein Mieter beschwerte sich über verschiedene, überwiegend kleinere Mängel innerhalb seiner Wohnung und forderte deren Beseitigung. Für den geplanten Besichtigungstermin akzepierte er allerdings weder eine Vertraute des Eigentümers noch dessen Rechtsanwalt. Er vertrat die Meinung, entweder müsse sein Vertragspartner persönlich erscheinen oder einen Fachhandwerker schicken, der die vorliegenden Probleme sachkundig beurteilen könne. Den Beauftragten des Eigentümers verwehrte er den Zugang zur Wohnung - und zwar auch nach einer entsprechenden formellen Abmahnung. Wegen dieser Verweigerungshaltung wurde dem Mieter schließlich fristlos gekündigt.

Das Urteil: Die Richter hielten die Kündigung für begründet. Ein Mieter müsse eventuell vorhandene "persönliche AbneigungenBerlin (ots) - Wenn ein Mieter Mängel am Mietobjekt geltend macht, dann hat der Eigentümer das Recht, sich über den tatsächlichen Zustand der Immobilie kundig zu machen. In der Regel muss es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Mieter zulassen, dass der Eigentümer ein...Artikel lesen
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21. März 2018 | SOKA-BAU | Recht

BAG: Allgemeinverbindlicherklärungen der Bau-Sozialkassentarifverträge von 2015 sind wirksam

Wiesbaden (ots) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat heute die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV), des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe...Artikel lesen
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wohnen im Keller? / Rechtsstreit um die Teilungserklärung einer WEG

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Rechtsstreit um die Teilungserklärung einer WEG

Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen  Hobbys nachzugehen. Doch selbst eine Umnutzung zu Wohnzwecken kann möglich sein - zumindest dann, wenn die Teilungserklärung zu ungenau ist. Das hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung in einem Einzelfall entschieden. 
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 U 14/15)

Der Fall: Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft entschloss sich, zwei Räume im Untergeschoss eines Hauses, die sich in seinem Sondereigentum befanden, umzubauen. Er richtete dort Küche, Bad und Toilette ein, so dass einer Verwendung zu Wohnzwecken nichts mehr entgegen stand. Die Miteigentümer wollten das nicht dulden. Sie hielten eine derartige Nutzung nicht für zulässig und forderten einen Rückbau.

Das Urteil: Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe studierte die Teilungserklärung und kam zu dem Ergebnis, dass die dort erwähnten Begriffe wie "HobbyraumBerlin (ots) - Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen Hobbys nachzugehen. Doch selbst eine Umnutzung zu Wohnzwecken kann möglich sein - zumindest dann, wenn die Teilungserklärung zu ungenau i...Artikel lesen
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15. Februar 2018 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Recht

Kläger beim Landgericht Hannover gegen die BHW erfolgreich

Hamburg (ots) - Erneut waren - von HAHN Rechtsanwälte vertretene - Kläger beim Landgericht Hannover gegenüber der BHW Bausparkasse AG (BHW) erfolgreich. Das Landgericht entschied durch Urteil vom 15. Januar 2018 - 4 O 148/17 -, dass die Pflichten des Darlehensnehmers aus einem Immobiliendarlehens...Artikel lesen
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11. April 2017 | IMMOBILIENANZEIGEN24.COM | Recht

Bundesrat passt Gesetze im Baurecht an

Mehr Rechte für BauherrenDer Bundesrat hat nunmehr zwei Gesetzen zugestimmt, die sich unmittelbar auf das Baurecht auswirken. Zum einen werden Bauherren mehr Rechte eingeräumt, zum anderen werden die Regelungen für den Wohnungsbau innerhalb einer Stadt weitestgehend gelockert, um den Bedarf künftig decken zu können....Artikel lesen
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