03.02.2020 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Ärger um die Mülltonne / Mieter hatten nicht sauber getrennt und mussten deswegen zahlen (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter hatten nicht sauber getrennt und mussten deswegen zahlen
Es gibt wohl kaum Wohnanlagen, in denen es nicht gelegentlich zum Streit um die Mülltrennung kommt. Manche Menschen wollen sich einfach nicht daran gewöhnen, dass sie ihren Abfall nicht wahllos auf alle vorhandenen Tonnen verteilen dürfen. Doch laut Infodienst Recht und Steuern der LBS sollte man sich als Mieter hüten, die Regel allzu offenkundig zu missachten, denn dann kann es teuer werden.
(Amtsgericht Frankenthal, Aktenzeichen 3a C 288/18)
Der Fall: Es klappte einfach nicht mit der Mülltrennung in einer Hausgemeinschaft. Immer fanden sich falsch eingeworfene Reststoffe, so dass der Inhalt der Tonnen kontrolliert und nachsortiert werden musste. Die Kosten dafür legten die Vermieter als Betriebskosten um - und stießen auf den Widerstand derer, die die Umlage bezahlen sollten. Sie waren der Meinung, dafür müssten die Eigentümer aufkommen.
Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht entschied klar zu Gunsten der Vermieter. Sie hätten im Vorfeld ,,hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere Wertstofftrennung zu erreichen". Unter anderem seien die Mieter über die Regeln des Sortierens unterrichtet worden. Nachdem das nicht fruchtete, seien Kontrollen und Nachsortieren durch Dritte angemessen gewesen. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung, so hieß es im Urteil, entspreche ,,den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft". Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) - Es gibt wohl kaum Wohnanlagen, in denen es nicht gelegentlich zum
Streit um die Mülltrennung kommt. Manche Menschen wollen sich einfach nicht
daran gewöhnen, dass sie ihren Abfall nicht wahllos auf alle vorhandenen Tonnen
verteilen dürfen. Doch laut Infodienst Recht und Steuern der LBS sollte man sich
als Mieter hüten, die Regel allzu offenkundig zu missachten, denn dann kann es
teuer werden. (Amtsgericht Frankenthal, Aktenzeichen 3a C 288/18)
Der Fall: Es klappte einfach nicht mit der Mülltrennung in einer
Hausgemeinschaft. Immer fanden sich falsch eingeworfene Reststoffe, so dass der
Inhalt der Tonnen kontrolliert und nachsortiert werden musste. Die Kosten dafür
legten die Vermieter als Betriebskosten um - und stießen auf den Widerstand
derer, die die Umlage bezahlen sollten. Sie waren der Meinung, dafür müssten die
Eigentümer aufkommen.
Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht entschied klar zu Gunsten der Vermieter.
Sie hätten im Vorfeld "hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere
Wertstofftrennung zu erreichen". Unter anderem seien die Mieter über die Regeln
des Sortierens unterrichtet worden. Nachdem das nicht fruchtete, seien
Kontrollen und Nachsortieren durch Dritte angemessen gewesen. Eine
ordnungsgemäße Mülltrennung, so hieß es im Urteil, entspreche "den Vorstellungen
und Wünschen des Großteils der Mieterschaft".
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4509196
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Streit um die Mülltrennung kommt. Manche Menschen wollen sich einfach nicht
daran gewöhnen, dass sie ihren Abfall nicht wahllos auf alle vorhandenen Tonnen
verteilen dürfen. Doch laut Infodienst Recht und Steuern der LBS sollte man sich
als Mieter hüten, die Regel allzu offenkundig zu missachten, denn dann kann es
teuer werden. (Amtsgericht Frankenthal, Aktenzeichen 3a C 288/18)
Der Fall: Es klappte einfach nicht mit der Mülltrennung in einer
Hausgemeinschaft. Immer fanden sich falsch eingeworfene Reststoffe, so dass der
Inhalt der Tonnen kontrolliert und nachsortiert werden musste. Die Kosten dafür
legten die Vermieter als Betriebskosten um - und stießen auf den Widerstand
derer, die die Umlage bezahlen sollten. Sie waren der Meinung, dafür müssten die
Eigentümer aufkommen.
Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht entschied klar zu Gunsten der Vermieter.
Sie hätten im Vorfeld "hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere
Wertstofftrennung zu erreichen". Unter anderem seien die Mieter über die Regeln
des Sortierens unterrichtet worden. Nachdem das nicht fruchtete, seien
Kontrollen und Nachsortieren durch Dritte angemessen gewesen. Eine
ordnungsgemäße Mülltrennung, so hieß es im Urteil, entspreche "den Vorstellungen
und Wünschen des Großteils der Mieterschaft".
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4509196
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Recht schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Container als Nachteil? / Immobilienkäufer betrachteten Glas- und Papiersammelstelle als Mangel
Berlin (ots) - Die vom Bauträger im Vorfeld nicht mitgeteilte Errichtung einer Containeranlage in der unmittelbaren Nachbarschaft berechtigt Immobilienkäufer nicht, von einem Sachmangel auszugehen und...Artikel lesenAdieu Schottergarten / Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung
Berlin (ots) - Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gerich...Artikel lesenGrundfläche des Hauses zählt / Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer
Berlin (ots) - Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschafts...Artikel lesenDie Augen offenhalten / Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten
Berlin (ots) - Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mä...Artikel lesenNur ein Nebenwohnsitz / Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung
Berlin (ots) - Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietu...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule