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Bundesrat passt Gesetze im Baurecht an
Mehr Rechte für Bauherren
Die Novellierung des Verbraucherschutzes von Bauherren
Zum 1. Januar 2018 wird das Verbraucherschutzrecht für Bauherren geändert. Das gebilligte Gesetz sieht vor, dass Bauherren nunmehr Änderungswünsche gegenüber ihrem Auftragnehmer einseitig darstellen dürfen, wenn dies zur Realisierung des Immobilienobjekts notwendig ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die gesetzlichen Regelungen aus dem Werkvertragsrecht um spezielleren Normen ergänzt werden. Insbesondere soll der Verbraucherbauvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden, um eine deutliche Rechtslage zu schaffen. Weiterhin wird das Recht der Werkverträge um den Architektenvertrag sowie den Ingenieursvertrag ergänzt. Ebenso werden durch die Novellierung sowohl das Widerrufs- als auch das Kündigungsrecht deutlicher geregelt.
Treten Mängel am verwendeten Baumaterial auf, werden die Rechte der tätigen Handwerker klarer formuliert. Während der handelnde Handwerker nach der bisherigen Rechtslage verpflichtet gewesen ist, mangelhafte Baustoffe selbst wieder zu entfernen und durch fehlerfreie Materialien auszutauschen, soll dies zum Vorteil des Handwerkers künftig geändert werden. Bislang konnte der Handwerker lediglich den Ersatz für das Material verlangen, das mit einem Mangel behaftet gewesen ist. Die Kosten für den Aus- und neuen Einbau musste er hingegen selbst tragen. Hieran soll der Materiallieferant in Zukunft ebenfalls beteiligt werden, um das Geschäftsrisiko des Handwerkers zu minimieren. Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelungen ist es, Kleinbetriebe zu schützen und gegenüber solchen Unternehmen besser zustellen, die den Markt beherrschen. Künftig wird Großunternehmen dadurch die Möglichkeit genommen, die Haftungsfrage durch AGB-Klauseln zum Nachteil von Kleinunternehmen selbst zu regeln. Damit soll die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in nationales Recht eingegliedert werden.
Das Prinzip von Angebot und Nachfrage - Mehr Wohnraum in urbanen Regionen schaffen:
Insbesondere in Großstädten herrscht ein massiver Mangel an Wohnraum. Die Folge ist, dass vorhandene Immobilien zu sehr hohen Mietpreisen vermietet werden. Dementsprechend können sich viele Menschen das Leben in urbaner Lage nicht mehr leisten und müssen häufig in die Umgebung ziehen. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen, Studenten sowie Familien haben es schwer, bezahlbaren die angemessenen Wohnraum in Ballungszentren zu finden. Der Bundesrat hatte nunmehr einem Gesetz zugestimmt, das Angebot und Nachfrage von Wohnraum in Großstädten neu regeln soll. Sinn und Zweck ist es, durch die Novellierung des Baurechts mehr Wohnraum in großen Städten zu schaffen. Dementsprechend werden die gesetzlichen Vorschriften in den innerstädtischen Bereichen zukünftig gelockert, um den Wohnungsbau nachhaltig zu fördern. Durch die Neuregelung des Baurechts soll unter anderem auch in Zukunft die Ausschreibung von so genannten urbanen Gebieten erlaubt werden. Damit der Neubau von Immobilien dort künftig gefördert werden kann, darf in Innenstädten höher sowie dichter gebaut werden. Dadurch unterscheidet sich dieses Gebiet zukünftig von den Misch- und Wohngebieten.
Darüber hinaus werden auch die Grenzwerte für Lärmemissionen nach oben korrigiert, so dass es tagsüber dort lauter sein darf. Die Politik verfolgt durch die gesetzlichen Änderungen nachhaltige und kompakte Städte zu schaffen, die kurze Wege zu den Arbeitsplätzen bieten. Vor allem in den Ballungsgebieten wurden die Mietpreise in der Vergangenheit deutlich erhöht, so dass einem Teil der Bevölkerung der Zugang verwehrt worden ist. Sowohl Immobilienexperten als auch die Mitglieder der Bundesregierung haben prognostiziert, dass in der Bundesrepublik Deutschland jedes Jahr etwa 350.000 Wohnungen neu gebaut werden müssen. Eine weitere große Herausforderung für die Kommunen ist neben der Schaffung von bezahlbarem Lebensraum auch die Unterbringung der Flüchtlinge.
Die Baurechtsnovelle, die bereits am 9. März 2017 vom Bundestag verabschiedet worden ist, sieht auch vor, dass es auf Sportanlagen künftig während der Abend Zeit sowie während der Ruhezeiten am Nachmittag sowie am Wochenende lauter zugehen darf. Ziel ist es, die vorhandenen Sportplätze innerhalb der Ballungsgebiete nachhaltig zu erhalten.
Zuletzt wird auch das Bauplanungsverfahren modifiziert. Erforderlich ist nunmehr, dass in städtischen Gebieten eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorausgeht. Zum einen müssen die Ziele des Bauleitplans aufgestellt, zum anderen müssen die derzeitigen Umweltzustände dargelegt werden. Insgesamt wird das Verfahren aber auch transparenter, da die Informationen im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Gemeinden trifft die Pflicht, dass sie nachweisen, dass sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit als auch die der Behörden angemessen stattgefunden hat.
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