03.10.2022 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
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Ein- statt ausgeschaltet / Fataler Fehler führte zu einem Brandschaden an einer Immobilie
Fataler Fehler führte zu einem Brandschaden an einer Immobilie
Einmal nicht aufgepasst - das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis war ein Brand mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 30.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wollte der Frau nicht die volle Summe ersetzen, sondern bestand auf einer Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Prozent. Die Rechtsprechung sah es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Es habe sich hier angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines Elektroherdes um ein grob fahrlässiges Verhalten gehandelt. Dazu müsse man noch bedenken, dass die Frau das Haus ja gerade verlassen wollte und deswegen besonders hätte aufpassen müssen.
(Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 3 U 37/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
Berlin (ots) -
Einmal nicht aufgepasst - das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis war ein Brand mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 30.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wollte der Frau nicht die volle Summe ersetzen, sondern bestand auf einer Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Prozent. Die Rechtsprechung sah es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Es habe sich hier angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines Elektroherdes um ein grob fahrlässiges Verhalten gehandelt. Dazu müsse man noch bedenken, dass die Frau das Haus ja gerade verlassen wollte und deswegen besonders hätte aufpassen müssen.
(Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 3 U 37/21)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Einmal nicht aufgepasst - das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis war ein Brand mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 30.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wollte der Frau nicht die volle Summe ersetzen, sondern bestand auf einer Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Prozent. Die Rechtsprechung sah es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Es habe sich hier angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines Elektroherdes um ein grob fahrlässiges Verhalten gehandelt. Dazu müsse man noch bedenken, dass die Frau das Haus ja gerade verlassen wollte und deswegen besonders hätte aufpassen müssen.
(Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 3 U 37/21)
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