03.09.2018 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
3 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
3 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Eine Hecke am Hang / Welche erlaubte Pflanzenwuchshöhe gilt hier eigentlich? (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Welche erlaubte Pflanzenwuchshöhe gilt hier eigentlich?
Es gibt in den Bundesländern genaue Vorschriften zur Grenzbepflanzung von Grundstücken. Dabei geht es unter anderem um den Abstand der Pflanzen zu den Nachbarn, aber auch um deren zulässige Höhe. Das ist deswegen von Bedeutung, weil große Gewächse für eine erhebliche Verschattung sorgen können. Mit einem Spezialfall hatte es die Justiz beim Streit zweier Grundstücksnachbarn zu tun. Die Besonderheit: Der eine Eigentümer hatte wegen der Lage am Hang ein deutlich niedriger liegendes Grundstück. Es stellte sich laut Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Frage, welcher Maßstab hier für die zulässige Pflanzenhöhe gelte. Die Rechtsprechung entschied, dass die Höhe der Gewächse bei einer derartigen Hanglage nicht von der Austrittsstelle im Boden, sondern vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu messen sei. Denn nur das sei für den Nachbarn auch tatsächlich relevant.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 230/16). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) -
Es gibt in den Bundesländern genaue Vorschriften zur
Grenzbepflanzung von Grundstücken. Dabei geht es unter anderem um den
Abstand der Pflanzen zu den Nachbarn, aber auch um deren zulässige
Höhe. Das ist deswegen von Bedeutung, weil große Gewächse für eine
erhebliche Verschattung sorgen können. Mit einem Spezialfall hatte es
die Justiz beim Streit zweier Grundstücksnachbarn zu tun. Die
Besonderheit: Der eine Eigentümer hatte wegen der Lage am Hang ein
deutlich niedriger liegendes Grundstück. Es stellte sich laut
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Frage,
welcher Maßstab hier für die zulässige Pflanzenhöhe gelte. Die
Rechtsprechung entschied, dass die Höhe der Gewächse bei einer
derartigen Hanglage nicht von der Austrittsstelle im Boden, sondern
vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu messen sei.
Denn nur das sei für den Nachbarn auch tatsächlich relevant.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 230/16)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Es gibt in den Bundesländern genaue Vorschriften zur
Grenzbepflanzung von Grundstücken. Dabei geht es unter anderem um den
Abstand der Pflanzen zu den Nachbarn, aber auch um deren zulässige
Höhe. Das ist deswegen von Bedeutung, weil große Gewächse für eine
erhebliche Verschattung sorgen können. Mit einem Spezialfall hatte es
die Justiz beim Streit zweier Grundstücksnachbarn zu tun. Die
Besonderheit: Der eine Eigentümer hatte wegen der Lage am Hang ein
deutlich niedriger liegendes Grundstück. Es stellte sich laut
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Frage,
welcher Maßstab hier für die zulässige Pflanzenhöhe gelte. Die
Rechtsprechung entschied, dass die Höhe der Gewächse bei einer
derartigen Hanglage nicht von der Austrittsstelle im Boden, sondern
vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu messen sei.
Denn nur das sei für den Nachbarn auch tatsächlich relevant.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 230/16)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Bild , Hecke , Bau / Immobilien , Rechtsprechung , Grenzbepflanzung , Panorama , Ratgeber , Immobilien , Berlin ,
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Recht schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Schwarzbau im Garten? / Urteile deutscher Gerichte zum Themenkreis Spielhaus und Geräteschuppen
Berlin (ots) - Wenn jemand ein befestigtes Wohnhaus errichtet, dann weiß er in der Regel auch, dass er dazu eine Baugenehmigung benötigt und die Zustimmung der Nachbarn einholen muss. Sehr viel ...Artikel lesenNicht sofort abziehbar / Komplette Küchenerneuerung in Mietwohnung
Berlin (ots) - Steuerzahler sind meistens daran interessiert, eine investierte Summe möglichst auf einen Schlag absetzen zu können und das nicht über einen längeren Zeitraum tun zu müssen. Doch ...Artikel lesenWohnen im Keller? / Rechtsstreit um die Teilungserklärung einer WEG
Berlin (ots) - Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen Hobbys nachzugehen. Doch selbst eine U...Artikel lesenVon Tauben besetzt / Vermieter muss Balkon benutzbar machen
Berlin (ots) - Kein Mieter in einer Innenstadt kann erwarten, dass er auf seinem Balkon überhaupt nicht von Tauben belästigt wird. Diese Tiere lassen sich nicht vollständig vergrämen. Was allerd...Artikel lesenRabauken auf der Spur / Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage
Berlin (ots) - Die deutsche Rechtsprechung ist sehr streng, wenn es um privat installierte Überwachungskameras geht. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um das tun zu dürfen. Eine...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule