01.10.2018 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
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Haus eingestürzt / Bauarbeiten am Nachbargrundstück waren verantwortlich (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Bauarbeiten am Nachbargrundstück waren verantwortlich
Es dürfte wohl neben Brand und Überschwemmung zu den schlimmsten Vorstellungen von Immobilieneigentümern gehören, dass ihr Haus plötzlich einstürzt. Bei einem Objekt im Rheinland war das der Fall. Die Ursache dafür war schnell ermittelt: eine Baustelle auf dem Nachbaranwesen mit erheblichem Erdaushub. Im Zivilprozess stellte sich heraus, dass der mit den Aushubarbeiten betraute Bauunternehmer gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen habe. Ein solches Verhalten spricht laut Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in den Augen der Justiz bereits von sich aus für die Vermutung, dass eventuell auftretende Schäden darauf zurückzuführen sind. Wenn ein Unternehmen an solchen Aushubarbeiten teilnehme, dann müsse es nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten prüfen und sicherstellen, dass dem Nachbargebäude kein Schaden drohe. Im konkreten Fall war es um einen Streitwert in Höhe von rund 200.000 Euro gegangen.
(Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 U 6/17) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) -
Es dürfte wohl neben Brand und Überschwemmung zu den schlimmsten
Vorstellungen von Immobilieneigentümern gehören, dass ihr Haus
plötzlich einstürzt. Bei einem Objekt im Rheinland war das der Fall.
Die Ursache dafür war schnell ermittelt: eine Baustelle auf dem
Nachbaranwesen mit erheblichem Erdaushub. Im Zivilprozess stellte
sich heraus, dass der mit den Aushubarbeiten betraute Bauunternehmer
gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen habe. Ein solches
Verhalten spricht laut Information des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS in den Augen der Justiz bereits von sich aus für die
Vermutung, dass eventuell auftretende Schäden darauf zurückzuführen
sind. Wenn ein Unternehmen an solchen Aushubarbeiten teilnehme, dann
müsse es nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten
prüfen und sicherstellen, dass dem Nachbargebäude kein Schaden drohe.
Im konkreten Fall war es um einen Streitwert in Höhe von rund 200.000
Euro gegangen. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 U 6/17)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Es dürfte wohl neben Brand und Überschwemmung zu den schlimmsten
Vorstellungen von Immobilieneigentümern gehören, dass ihr Haus
plötzlich einstürzt. Bei einem Objekt im Rheinland war das der Fall.
Die Ursache dafür war schnell ermittelt: eine Baustelle auf dem
Nachbaranwesen mit erheblichem Erdaushub. Im Zivilprozess stellte
sich heraus, dass der mit den Aushubarbeiten betraute Bauunternehmer
gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen habe. Ein solches
Verhalten spricht laut Information des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS in den Augen der Justiz bereits von sich aus für die
Vermutung, dass eventuell auftretende Schäden darauf zurückzuführen
sind. Wenn ein Unternehmen an solchen Aushubarbeiten teilnehme, dann
müsse es nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten
prüfen und sicherstellen, dass dem Nachbargebäude kein Schaden drohe.
Im konkreten Fall war es um einen Streitwert in Höhe von rund 200.000
Euro gegangen. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 U 6/17)
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Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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Schlagwörter
Bau , Dienstleistung , obs , Immobilien , Rechtsprechung , Verbraucher , Ratgeber , Bild , Bau / Immobilien ,
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