25.10.2021 11:30 | HUK-COBURG | Recht
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten?
Gefährlich: Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln. Räumen ist deshalb für Hauseigentümer oder Mieter in vielen Kommunen Pflicht. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
Coburg (ots) -
Tipps für den Alltag
Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten?
- Reinigungspflicht kann übertragen werden
- Wer haftet bei Unfällen
Viele genießen den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren Bäume aber auch ihre Blätter, Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt Bürgersteige in Rutschbahnen. Ohne Räumen ist ein Unfall schnell passiert.
Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und falls er arbeitet auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.
Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/herbstlaub-kehrpflicht-versicherungsschutz.html (http://ots.de/sYzoKC)
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell
Tipps für den Alltag
Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten?
- Reinigungspflicht kann übertragen werden
- Wer haftet bei Unfällen
Viele genießen den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren Bäume aber auch ihre Blätter, Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt Bürgersteige in Rutschbahnen. Ohne Räumen ist ein Unfall schnell passiert.
Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und falls er arbeitet auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.
Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/herbstlaub-kehrpflicht-versicherungsschutz.html (http://ots.de/sYzoKC)
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Recht schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Dächer sicher von der Schneelast befreien / Gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise
Berlin (ots) - Wer Schnee auf Dächern räumt, sollte unbedingt auf eine fachgerechte Absturzsicherung achten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Was ist zu beachten, damit di...Artikel lesenAdvent, Advent, mein Vorhang brennt: Wer zahlt den Schaden? (FOTO)
Frankfurt (ots) - Kerzen sind der Hingucker auf jedem Adventskranz. Doch wenn plötzlich das Tannengrün brennt, kann schnell die gesamte Einrichtung in Flammen stehen. Die Experten der DVAG geben ...Artikel lesenWinterstürme: Wohngebäude günstig absichern (FOTO)
München (ots) - - Schutz bei Sturm und Hagel kostet durchschnittlich nur drei Euro mehr im Monat - 300 CHECK24-Versicherungsexperten beraten kostenlos Herbst und Winter sind die Zeit s...Artikel lesenÄrger bei Minusgraden / Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss
Berlin (ots) - "Winter ade, Scheiden tut weh" - Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jahreszeit häufig viel Mehrarbeit. Si...Artikel lesenNasses Laub macht Bürgersteige rutschig: Wer muss räumen?
Coburg (ots) - Tipps für den Alltag Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten? - Reinigungspflicht kann übertragen werden - Wer haftet bei Unfällen Viele genießen den goldenen Herbs...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule