02.11.2020 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
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Hunde ohne Leine / Mietvertrag des Tierhalters durfte fristlos gekündigt werden (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mietvertrag des Tierhalters durfte fristlos gekündigt werden / Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen. Außerdem waren nach wiederholten Zuwiderhandlungen mehrere Abmahnungen an den Mann gerichtet worden. Als er diese Praxis dann trotzdem fortsetzte, war eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Die Hunde waren - ohne Leine - auf dem Grundstück unterwegs gewesen, zu dem sogar ein Kinderspielplatz gehörte. Die Richter erkannten hier durch mehrere Gerichtsinstanzen hindurch eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 328/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) - Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen. Außerdem waren nach wiederholten Zuwiderhandlungen mehrere Abmahnungen an den Mann gerichtet worden. Als er diese Praxis dann trotzdem fortsetzte, war eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Die Hunde waren - ohne Leine - auf dem Grundstück unterwegs gewesen, zu dem sogar ein Kinderspielplatz gehörte. Die Richter erkannten hier durch mehrere Gerichtsinstanzen hindurch eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 328/19)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: mailto:ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/4750709
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 328/19)
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