03.08.2020 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Streit um das Rauchen / Gericht fand eine Lösung für die beiden Parteien (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gericht fand eine Lösung für die beiden Parteien / Wenn in einer Wohnanlage Raucher und Nichtraucher aufeinandertreffen, dann kommt es immer wieder zum Streit. Die einen fühlen sich durch den Qualm von Terrassen und Balkonen gestört, die anderen verweisen auf die ungestörte Nutzung ihrer Wohnung, wozu auch das Rauchen im Freien gehöre. Manchmal muss die Rechtsprechung ganz schön kreativ sein, um eine Lösung zu finden, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen teilte ein Gericht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Tag in Drei-Stunden-Abschnitte, während derer auf den Terrassen abwechselnd geraucht bzw. nicht geraucht werden durfte. So war das Qualmen unter anderem zwischen 3 und 6 Uhr sowie zwischen 9 und 12 Uhr erlaubt. Das komme den Interessen aller Parteien entgegen, befand die Justiz. (Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 451/15) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) - Wenn in einer Wohnanlage Raucher und Nichtraucher aufeinandertreffen, dann kommt es immer wieder zum Streit. Die einen fühlen sich durch den Qualm von Terrassen und Balkonen gestört, die anderen verweisen auf die ungestörte Nutzung ihrer Wohnung, wozu auch das Rauchen im Freien gehöre. Manchmal muss die Rechtsprechung ganz schön kreativ sein, um eine Lösung zu finden, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen teilte ein Gericht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Tag in Drei-Stunden-Abschnitte, während derer auf den Terrassen abwechselnd geraucht bzw. nicht geraucht werden durfte. So war das Qualmen unter anderem zwischen 3 und 6 Uhr sowie zwischen 9 und 12 Uhr erlaubt. Das komme den Interessen aller Parteien entgegen, befand die Justiz.
(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 451/15)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/4668470
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 451/15)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/4668470
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Recht schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Adieu Schottergarten / Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung
Berlin (ots) - Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gerich...Artikel lesenGrundfläche des Hauses zählt / Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer
Berlin (ots) - Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschafts...Artikel lesenDie Augen offenhalten / Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten
Berlin (ots) - Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mä...Artikel lesenNur ein Nebenwohnsitz / Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung
Berlin (ots) - Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietu...Artikel lesenMein Bauträger ist insolvent: Was tun?
Hamburg (ots) - Die Zinswende ist längst auf dem Immobilienmarkt angekommen. Manche Bauträger werden von den gestiegenen Finanzierungskosten überfordert und müssen Insolvenz anmelden. Gerade Käufer ...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule