30.09.2019 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
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Wenn die Gläser klirren / Kinderlärm ist im Mietshaus meist sozialadäquat (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Wenn die Gläser klirren / Kinderlärm ist im Mietshaus meist sozialadäquat / Eine Familie lebte in einer Altbauwohnung und hatte vier Kinder. Es kam vor, dass diese gemeinsam durch den Flur und die Zimmer rannten und gelegentlich auch herumsprangen. Ein Nachbar bemängelte, dass bei ihm sogar die Gläser in den Schränken klirrten, wenn die Kinder unterwegs seien. Er betrachtete die Störungen als Mietmangel und wollte deswegen seine Zahlungen reduzieren. Doch die Justiz spielt in diesem Fall nicht mit. Zwar müsse man Kinderlärm nicht in jeglicher Form und Dauer hinnehmen, hieß es im Urteil nach Information des Infodienste Recht und Steuern der LBS. Die Eltern müssten ihren Nachwuchs auch zu rücksichtsvollem Verhalten erziehen. Aber vereinzelte Geräuschentwicklung - etwa beim Kindergeburtstag und bei Streitereien - sei als sozialadäquat hinzunehmen.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 303/17) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) -
Eine Familie lebte in einer Altbauwohnung und hatte vier Kinder.
Es kam vor, dass diese gemeinsam durch den Flur und die Zimmer
rannten und gelegentlich auch herumsprangen. Ein Nachbar bemängelte,
dass bei ihm sogar die Gläser in den Schränken klirrten, wenn die
Kinder unterwegs seien. Er betrachtete die Störungen als Mietmangel
und wollte deswegen seine Zahlungen reduzieren. Doch die Justiz
spielt in diesem Fall nicht mit. Zwar müsse man Kinderlärm nicht in
jeglicher Form und Dauer hinnehmen, hieß es im Urteil nach
Information des Infodienste Recht und Steuern der LBS. Die Eltern
müssten ihren Nachwuchs auch zu rücksichtsvollem Verhalten erziehen.
Aber vereinzelte Geräuschentwicklung - etwa beim Kindergeburtstag und
bei Streitereien - sei als sozialadäquat hinzunehmen. (Landgericht
Berlin, Aktenzeichen 63 S 303/17)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Eine Familie lebte in einer Altbauwohnung und hatte vier Kinder.
Es kam vor, dass diese gemeinsam durch den Flur und die Zimmer
rannten und gelegentlich auch herumsprangen. Ein Nachbar bemängelte,
dass bei ihm sogar die Gläser in den Schränken klirrten, wenn die
Kinder unterwegs seien. Er betrachtete die Störungen als Mietmangel
und wollte deswegen seine Zahlungen reduzieren. Doch die Justiz
spielt in diesem Fall nicht mit. Zwar müsse man Kinderlärm nicht in
jeglicher Form und Dauer hinnehmen, hieß es im Urteil nach
Information des Infodienste Recht und Steuern der LBS. Die Eltern
müssten ihren Nachwuchs auch zu rücksichtsvollem Verhalten erziehen.
Aber vereinzelte Geräuschentwicklung - etwa beim Kindergeburtstag und
bei Streitereien - sei als sozialadäquat hinzunehmen. (Landgericht
Berlin, Aktenzeichen 63 S 303/17)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
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