02.11.2020 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Wie Du mir, so ich Dir / Grundstückseigentümer darf nicht mit zweierlei Maß messen (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Grundstückseigentümer darf nicht mit zweierlei Maß messen / Damit sich die Eigentümer von Nachbargrundstücken bei Neu- und Ausbau-ten nicht allzu sehr auf die Pelle rücken, gibt es im Baurecht genaue Regelungen zu den Abstandsflächen. Auf deren Einhaltung kann man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als Betroffener pochen - zumindest dann, wenn man in der Vergangenheit nicht schon selbst dagegen verstoßen hat.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 A 1510/18) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) - Damit sich die Eigentümer von Nachbargrundstücken bei Neu- und Ausbauten nicht allzu sehr auf die Pelle rücken, gibt es im Baurecht genaue Regelungen zu den Abstandsflächen. Auf deren Einhaltung kann man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als Betroffener pochen - zumindest dann, wenn man in der Vergangenheit nicht schon selbst dagegen verstoßen hat.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 A 1510/18)
Der Fall : Ein Grundstückseigentümer ging gerichtlich gegen eine Baugenehmigung seines Nachbarn vor. Seiner Meinung nach waren in den Plänen die geltenden Abstandsflächen nicht eingehalten. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch die Baubehörde gehört. Und sie lieferte ein bestechendes Argument gegen den Kläger: Er selbst habe in ähnlichem Ausmaß die gesetzlichen Regelungen verletzt und dadurch den Anspruch gegen seinen Nachbarn verloren.
Das Urteil : In zwei Gerichtsinstanzen wurde die Baubehörde in ihrer Einschätzung bestärkt. Dem allgemeinen Rechtsverständnis entspreche es, dass jemand sich nicht gegen Beeinträchtigungen zur Wehr setzen könne, die er selbst in ähnlichem Ausmaß verursacht hat. Das sei eine Frage des nachbarlichen Gleichgewichts.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: mailto:ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/4750708
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 A 1510/18)
Der Fall : Ein Grundstückseigentümer ging gerichtlich gegen eine Baugenehmigung seines Nachbarn vor. Seiner Meinung nach waren in den Plänen die geltenden Abstandsflächen nicht eingehalten. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch die Baubehörde gehört. Und sie lieferte ein bestechendes Argument gegen den Kläger: Er selbst habe in ähnlichem Ausmaß die gesetzlichen Regelungen verletzt und dadurch den Anspruch gegen seinen Nachbarn verloren.
Das Urteil : In zwei Gerichtsinstanzen wurde die Baubehörde in ihrer Einschätzung bestärkt. Dem allgemeinen Rechtsverständnis entspreche es, dass jemand sich nicht gegen Beeinträchtigungen zur Wehr setzen könne, die er selbst in ähnlichem Ausmaß verursacht hat. Das sei eine Frage des nachbarlichen Gleichgewichts.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: mailto:ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/4750708
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Recht schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Natur statt Farbe / Beizen von hölzernem Handlauf ist bauliche Veränderung
Berlin (ots) - Die Verwendung von Farbe verändert das Erscheinungsbild einer Immobilie unter Umständen dramatisch. Deswegen kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS beim Farbwe...Artikel lesenWorauf es ankommt - Urteile zu grundlegenden Fragen des deutschen Baurechts
Berlin (ots) - Wie muss sich ein Neubau in eine bereits bestehende Wohngegend einfügen? Kann man ohne weiteres zwei getrennte Eigentumswohnungen zu einer vereinigen? Und ab der Haltung wie vieler Taub...Artikel lesenDetails nicht nötig / Mängelanzeige muss keine Ursachen und Lösungswege benennen (FOTO)
Berlin (ots) - Im Zusammenhang mit Bauverträgen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen um die Qualität der geleisteten Arbeit. Aber welche Angaben muss der Bauherr eigentlich machen, wenn er ge...Artikel lesenGefahr von oben / Immobilien-Urteile zu den Folgen extremer Wetterlagen (FOTO)
Berlin (ots) - Heiße Sommer, Starkregen und Stürme: Deutschland muss nach Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobi...Artikel lesenKein Mauerbau / Grundstückseigentümer fordert Schutz vor Starkregen (FOTO)
Berlin (ots) - Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde sein Anwesen vor Regenwasser schützt, das nach einem Starkregen eindringen könnte. Gemäß dem geltenden Beba...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule