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2 Mitteilungen im Bereich "Baumangel"

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30. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Baumängel nicht absetzbar / Fiskus verweigerte Anerkennung als außergewöhnliche Belastung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Fiskus verweigerte Anerkennung als außergewöhnliche Belastung

Wer Aufwendungen leisten muss, um durch Baumängel entstandene Schäden zu beseitigen, der darf nicht auf eine Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung hoffen. Das hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste steuerrechtliche Instanz in Deutschland entschieden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI B 106/17)

Der Fall:	Ein Eigentümer sah sich gezwungen, Schäden in seiner selbstgenutzten Wohnung zu beseitigen, die aus Baumängeln resultierten. Ersatzansprüche gegenüber Dritten konnte er nicht mehr geltend machen, weil bereits die Verjährung eingetreten war. Gegenüber dem Fiskus machte er eine außergewöhnliche Belastung geltend, weil sein existenznotwendiger Grundbedarf - das Wohnen - betroffen sei und es auch keine Anhaltspunkte für eigenes Verschulden gebe. Somit erfülle er die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung dieser Ausgaben.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof argumentierte damit, dass eine außergewöhnliche Belastung in dieser Fallkonstellation »grundsätzlich« nicht möglich sei. Eine Ausnahme komme allenfalls dann in Frage, wenn Aufwendungen getroffen werden müssen, um konkrete Gesundheitsgefährdungen von Wohnungseigentümern abzuwenden. Das habe aber in der Regel nichts mit den üblichen Baumängeln zu tun. Auch sei hier angesichts der vorhandenen Schäden die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken gar nicht elementar in Frage gestellt gewesen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wer Aufwendungen leisten muss, um durch Baumängel entstandene Schäden zu beseitigen, der darf nicht auf eine Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung hoffen. Das hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste steuerrechtliche Instanz ...Artikel lesen
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14. März 2018 | Bauherren-Schutzbund e.V. | Ratgeber

Fünf Gefahren beim Hausbau und wie sich Verbraucher davor schützen

Berlin (ots) - Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2018 nennt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) fünf Gefahren, die beim Hausbau lauern, und gibt Tipps wie sich Bauherren davor schützen können. 1. Unvollständige Bauverträge Der Bauvertrag bestimmt, welche Leistung das Unterne...Artikel lesen
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