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1044 Mitteilungen im Bereich "Bild"

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05. Februar 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau- und Immobiliennachrichten

Rabauken auf der Spur / Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Rabauken auf der Spur / Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage / Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage / Die deutsche Rechtsprechung ist sehr streng, wenn es um privat installierte Überwachungskameras geht. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um das tun zu dürfen. Eine Eigentümergemeinschaft ließ nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gerichtlich klären, ob die Videoüberwachung von zwei Stellplätzen in einer gemeinschaftlichen Tiefgarage vertretbar ist. (Amtsgericht Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 82/16) / Der Fall:Nach einer Sachbeschädigung und einigen weiteren Auffälligkeiten entschlossen sich die Sondereigentümer von zwei nebeneinander liegenden Stellplätzen dazu, diese zur Abschreckung und zur Dokumentation eventueller weiterer Vorfälle mit einer Kamera zu überwachen. Die Gemeinschaft stimmte dem mehrheitlich zu, wenn die Betroffenen die Kosten übernähmen und tatsächlich nur den Bereich der Stellplätze filmten. Eine Eigentümerin war nicht einverstanden. Sie fürchtete um die Persönlichkeitsrechte der Garagennutzer und war außerdem der Meinung, es handle sich um eine bauliche Ver-änderung, die der Zustimmung aller bedürfe. Das Urteil: Ähnlich wie zuvor schon die WEG-Versammlung legte das Gericht großen Wert darauf, dass fremdes Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum nicht von der Kamera erfasst würden. Wenn das der Fall sei, entspreche eine derartige Überwachung innerhalb enger Grenzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sei nicht zu beanstanden. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Die deutsche Rechtsprechung ist sehr streng, wenn es um privat installierte Überwachungskameras geht. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um das tun zu dürfen. Eine Eigentümergemeinschaft ließ nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gerichtli...Artikel lesen
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05. Februar 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau- und Immobiliennachrichten

Zwei Schaufeln Schnee / Nachbarn stritten um die Regeln des Räumens

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Zwei Schaufeln Schnee / Nachbarn stritten um die Regeln des Räumens / Nachbarn stritten um die Regeln des Räumens / Nur weil ein Grundstückseigentümer zwei Schaufeln Schnee in den Garten des Nachbarn geschippt hat, kann man vor Gericht noch nicht erfolgreich einen Unterlassungsanspruch gegen ihn durchsetzen. Dazu müsste der Eingriff auf den Grund und Boden nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS schon erheblich stärker ausfallen. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 213 C 7060/17) / Der Fall:Zwei Nachbarn lagen schon längere Zeit im Streit miteinander. Die Angelegenheit eskalierte, als der eine der Meinung war, der andere verbringe beim Räumen regelmäßig größere Mengen Schnee auf sein Grundstück. Mit Vorliebe tue er das, wenn er selbst, der Betroffene, dabei zuschaue. An eine Einigung zwischen den Kontrahenten war nicht zu denken, der Fall landete schließlich vor dem Kadi. Dort führte der Kläger unter anderem an, dass die Schneemassen in seinem Garten im Frühjahr wegen dieses Hinzufügens später schmelzen würden und so das Rasenwachstum verzögert werde. / Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht sah es allenfalls als erwiesen an, dass ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Nachbargrundstück verbracht worden seien. Diese Menge möge zwar durchaus ,,geeignet sein, den Kläger zu provozieren und das Verhältnis der Parteien untereinander weiter zu verschlechtern". Aber ,,spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche HerrschaftsmachtBerlin (ots) - Nur weil ein Grundstückseigentümer zwei Schaufeln Schnee in den Garten des Nachbarn geschippt hat, kann man vor Gericht noch nicht erfolgreich einen Unterlassungsanspruch gegen ihn durchsetzen. Dazu müsste der Eingriff auf den Grund und Boden nach Auskunft des Infodienstes Rec...Artikel lesen
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04. Februar 2018 | IWO Institut für Wärme und Oeltechnik | Bau- und Immobiliennachrichten

Neue Regierung muss mehr Anreize schaffen / Aktuelle Zahlen zum Heizungsmarkt

Foto:  obs/IWO Institut für Wärme und Oeltechnik
Neue Regierung muss mehr Anreize schaffen / Aktuelle Zahlen zum Heizungsmarkt / Moderne Heiztechnik sollte noch in viel mehr deutschen Heizungskellern Einzug erhalten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/57722 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/IWO Institut für Wärme und Oeltechnik"Hamburg (ots) - Trotz des aktuellen Bau-Booms ist der Absatz von Heizgeräten im Jahr 2017 nur minimal gewachsen. Vor allem die Modernisierung des Heizungsbestandes kommt nicht recht voran. "Leider werden ältere Geräte insgesamt noch zu selten ausgetauscht. Die neue Bundesregierung muss daher...Artikel lesen
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31. Januar 2018 | ARAG | Bau- und Immobiliennachrichten

ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort

Foto:  obs/ARAG SE
31. Januar ist "RückwärtstagDüsseldorf (ots) - Die neue Rückwärtsversicherung für ausgewählte mietrechtliche Streitigkeiten - Verkaufsstart ab dem 05.02.2018 - Die Innovation der ARAG: Wir helfen Mietern bei Rechtsproblemen weiter, die bereits bis zu 12 Monate vor Vertragsabschluss entstanden sind - Zwei Produktvar...Artikel lesen
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