Portalbetreiber Anzeigen24.com  kostenloses Immobilienportal  kostenloses Fewoportal  kostenloses Branchenbuch  kostenloses Presseportal  kostenlose Kleinanzeigen
Folgen Sie uns auf
IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Facebook  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Twitter  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Pinterest
kostenfreies Immobilienportal


4 Mitteilungen im Bereich "Datenschutz"

 |<  <  1  >  >| Artikel 1 - 4 von 4
03. September 2019 | VdTÜV Verband der TÜV e.V. | Vermischtes

Angst vor Datenmissbrauch im Smart Home mit künstlicher Intelligenz

Berlin (ots) - +++ Umfrage: Nur jeder dritte Bundesbürger würde in ein Smart Home mit KI ziehen +++ Sorge um Privatsphäre und vor unerwünschten Entscheidungen +++ Unabhängige Prüfungen können Vertrauen in künstliche Intelligenz schaffen +++ IFA in Berlin zeigt zahlreiche Neuerungen rund um das Sm...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
28. September 2018 | Immowelt AG | Bau- und Immobiliennachrichten

Noch schneller, noch effizienter - Immowelt-Software bringt innovative Lösungen für Daten-Gewinnung und Exposé-Erstellung

Nürnberg (ots) - Online-Contact-Manager: Newsletter-Assistent und automatische Datenpflege vereinfachen Arbeit der estate-Nutzer / Künstliche Intelligenz: Headline-Creator spart Zeit bei der Anzeigenschaltung / Mit der neuen Live-Statistik die Unternehmensperformance immer im Blick Mit dem k...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
10. Juli 2018 | KLUGO GmbH | Recht

KLUGO hilft weiter - auch bei Fragen zur DSGVO / Vermieter und Mieter müssen die DSGVO beachten (FOTO)

Foto:  obs/KLUGO GmbH
Vermieter und Mieter müssen die DSGVO beachten / Die DSGVO bindet neben Unternehmen auch Vermieter, da sie personenbezogene Daten von Mietern erheben. Die Infografik von KLUGO veranschaulicht, welche Daten personenbezogen sind. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/127809 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/KLUGO GmbH"Köln (ots) - Seit dem 25. Mai 2018 müssen sich Unternehmen an die Datenschutz-Grundverordnung halten. Die strenge DSGVO verpflichtet jedoch auch Vermieter und gibt Mietern mehr Rechte. Diese Pflichten haben Vermieter nach der DSGVO 1. Vermieter brauchen eine Einwilligungserklärung in d...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
05. Februar 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau- und Immobiliennachrichten

Rabauken auf der Spur / Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Rabauken auf der Spur / Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage / Heftige Debatte um Videoüberwachung in Tiefgarage / Die deutsche Rechtsprechung ist sehr streng, wenn es um privat installierte Überwachungskameras geht. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um das tun zu dürfen. Eine Eigentümergemeinschaft ließ nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gerichtlich klären, ob die Videoüberwachung von zwei Stellplätzen in einer gemeinschaftlichen Tiefgarage vertretbar ist. (Amtsgericht Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 82/16) / Der Fall:Nach einer Sachbeschädigung und einigen weiteren Auffälligkeiten entschlossen sich die Sondereigentümer von zwei nebeneinander liegenden Stellplätzen dazu, diese zur Abschreckung und zur Dokumentation eventueller weiterer Vorfälle mit einer Kamera zu überwachen. Die Gemeinschaft stimmte dem mehrheitlich zu, wenn die Betroffenen die Kosten übernähmen und tatsächlich nur den Bereich der Stellplätze filmten. Eine Eigentümerin war nicht einverstanden. Sie fürchtete um die Persönlichkeitsrechte der Garagennutzer und war außerdem der Meinung, es handle sich um eine bauliche Ver-änderung, die der Zustimmung aller bedürfe. Das Urteil: Ähnlich wie zuvor schon die WEG-Versammlung legte das Gericht großen Wert darauf, dass fremdes Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum nicht von der Kamera erfasst würden. Wenn das der Fall sei, entspreche eine derartige Überwachung innerhalb enger Grenzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sei nicht zu beanstanden. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Die deutsche Rechtsprechung ist sehr streng, wenn es um privat installierte Überwachungskameras geht. Es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, um das tun zu dürfen. Eine Eigentümergemeinschaft ließ nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gerichtli...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
Haben Sie auch Neuigkeiten im Bereich Datenschutz, so veröffentlichen Sie hier kostenfrei Ihren Artikel!

Artikel veröffentlichen
 |<  <  1  >  >| Artikel 1 - 4 von 4
Seitenanfang