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2 Mitteilungen im Bereich "Doppelte Haushaltsführung"

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02. September 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Einrichtung voll abziehbar / Sie fällt bei doppelter Haushaltsführung nicht unter die Höchstbegrenzung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Sie fällt bei doppelter Haushaltsführung nicht unter die Höchstbegrenzung

Wer sich abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunktes aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz zulegen muss, der kann eine Reihe von Ausgaben (Fahrtkosten, Miete) geltend machen. Auch eventuell anzuschaffende Einrichtungsgegenstände gehören nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 18/17)

Der Fall:	Ein Steuerzahler mietete am Ort seiner Beschäftigung eine Zwei-Zimmer-Wohnung an. Neben der Miete machte er im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Strom, Telefon, Rundfunkgebühren und anderes geltend. 3.000 Euro an Werbungskosten kamen zudem für Möbel und Haushaltsgegenstände zusammen. Das Finanzamt stimmte grundsätzlich zu, ordnete das Mobiliar den nur beschränkt abziehbaren Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft zu. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene wegen Überschreitung der Höchstgrenzen nur einen Teil seiner Ausgaben geltend machen konnte.

Das Urteil: Die höchsten deutschen Finanzrichter entschieden, dass die angeschafften Möbel nicht - wie vom Fiskus behauptet - unter die Rubrik »Nutzung der Unterkunft« fielen, sondern es sich um einen eigenständigen Posten handle. Die Ausgaben dafür fielen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung und seien deswegen in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wer sich abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunktes aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz zulegen muss, der kann eine Reihe von Ausgaben (Fahrtkosten, Miete) geltend machen. Auch eventuell anzuschaffende Einrichtungsgegenstände gehören nach Auskunft des Infodiens...Artikel lesen
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17. Juni 2019 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. | Vermischtes

Doppelte Haushaltsführung: BFH erlaubt über 1.000 Euro monatlich (FOTO)

Foto:  obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH
Doppelte Haushaltsführung: BFH erlaubt über 1.000 Euro monatlich. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH"Neustadt a. d. W. (ots) - Mehr als 1.000 Euro im Monat können Arbeitnehmer absetzen, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung mieten (doppelte Haushaltsführung). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 4. April 2019 entschieden. Viele hunderttausende Arbeitnehmer unterha...Artikel lesen
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