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2641 Mitteilungen im Bereich "Immobilien"

31. Juli 2018 | Hoval GmbH | Energie

Maximale Brennwertnutzung und hohe Warmwasserleistung muss kein Widerspruch sein

München (ots) - Damit alle gleichzeitig duschen können, benötigen Mehrfamilienhäuser, Hotels und Sportanlagen zu Spitzenzeiten Warmwasser in rauen Mengen. Wie kann es effizient und umweltschonend bei geringem Platzbedarf aufbereitet werden? Das Problem ist bekannt: Konventionelle Warmwasserb...Artikel lesen
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30. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Schließplan herausgeben / Ein Bauträger muss die Unterlagen der WEG aushändigen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Ein Bauträger muss die Unterlagen der WEG aushändigen

Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dabei handelt es sich nach Information des Info-dienstes Recht und Steuern der LBS um eine sogenannte Nebenpflicht des Bauvertrages. 
(Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 3 U 98/16)

Der Fall:	Schließplan und -karte können im Alltag einer Wohnanlage ex-trem wichtig werden. Dann nämlich, wenn ein Schlüssel verlo-rengeht oder aus anderen Gründen nachgemacht werden soll. Ohne diese Unterlagen ist das aber nicht möglich. Eine Eigen-tümergemeinschaft und der zuständige Bauträger konnten sich partout nicht darauf einigen, dass Plan und Karte zu über-geben seien. Deswegen prozessierte die WEG gegen diese Fir-ma und versuchte so, mit Hilfe des Gerichts eine Aushändigung zu erzwingen. Der Bauträger bot angesichts des Streits ledig-lich an, die Unterlagen zu vernichten.

Das Urteil: In zweiter Instanz entschied das OLG Stuttgart, dass Schließplan und -karte zu übereichen seien - und zwar an die Eigentümergemeinschaft. Das sei die zuständige Instanz. Die Begründung: »Es liegt im Interesse aller Eigentümer, dass Nachschlüssel nicht durch jeden Wohnungseigentümer angefertigt werden können, sondern allenfalls durch den Verwalter.« Eine Vernichtung komme schon gar nicht in Frage, denn das stelle einen Verstoß gegen das Schikaneverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dabei handelt es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine sogenannte Nebenpflicht d...Artikel lesen
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30. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Baumängel nicht absetzbar / Fiskus verweigerte Anerkennung als außergewöhnliche Belastung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Fiskus verweigerte Anerkennung als außergewöhnliche Belastung

Wer Aufwendungen leisten muss, um durch Baumängel entstandene Schäden zu beseitigen, der darf nicht auf eine Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung hoffen. Das hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste steuerrechtliche Instanz in Deutschland entschieden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI B 106/17)

Der Fall:	Ein Eigentümer sah sich gezwungen, Schäden in seiner selbstgenutzten Wohnung zu beseitigen, die aus Baumängeln resultierten. Ersatzansprüche gegenüber Dritten konnte er nicht mehr geltend machen, weil bereits die Verjährung eingetreten war. Gegenüber dem Fiskus machte er eine außergewöhnliche Belastung geltend, weil sein existenznotwendiger Grundbedarf - das Wohnen - betroffen sei und es auch keine Anhaltspunkte für eigenes Verschulden gebe. Somit erfülle er die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung dieser Ausgaben.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof argumentierte damit, dass eine außergewöhnliche Belastung in dieser Fallkonstellation »grundsätzlich« nicht möglich sei. Eine Ausnahme komme allenfalls dann in Frage, wenn Aufwendungen getroffen werden müssen, um konkrete Gesundheitsgefährdungen von Wohnungseigentümern abzuwenden. Das habe aber in der Regel nichts mit den üblichen Baumängeln zu tun. Auch sei hier angesichts der vorhandenen Schäden die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken gar nicht elementar in Frage gestellt gewesen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wer Aufwendungen leisten muss, um durch Baumängel entstandene Schäden zu beseitigen, der darf nicht auf eine Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung hoffen. Das hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste steuerrechtliche Instanz ...Artikel lesen
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30. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Protest gegen Bestatter / Anwohner konnten seine Ansiedlung nicht verhindern (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Anwohner konnten seine Ansiedlung nicht verhindern

Eine Papeterie gilt gemeinhin als angenehmer Nachbar. Der Verkauf von Papier, Briefumschlägen, Kalendern und Schreibgeräten verursacht weder Lärm noch Gerüche, die üblichen Öffnungszeiten werden kaum überschritten und die Kunden sind nicht bekannt dafür, für größere Unruhe zu sorgen. Deswegen waren die Anwohner nicht gerade begeistert, als sie erfuhren, dass der zuständige Landkreis in der Baugenehmigung eine Nutzungsänderung akzeptiert hatte. Statt der Papeterie war nun plötzlich ein Bestattungsinstitut vorgesehen. Die Nachbarn klagten dagegen. Ein solches Gewerbe passe nicht in ein Wohngebiet und außerdem seien wegen des Aufbewahrens von Leichen gesundheitliche Gefahren zu befürchten. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS scheiterten sie damit. Erstens müsse man bei der Umgebung von einem Misch-, Wohn-, Dorf- und ansatzweise auch Kerngebiet und nicht von einem reinen Wohngebiet sprechen. Zweitens gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der ordnungsgemäße Betrieb eines Bestattungshauses zwingende Verstöße gegen hygienische Vorschriften nach sich ziehe. 
(Verwaltungsgericht Trier, Aktenzeichen 5 k 9244/17.TR) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Eine Papeterie gilt gemeinhin als angenehmer Nachbar. Der Verkauf von Papier, Briefumschlägen, Kalendern und Schreibgeräten verursacht weder Lärm noch Gerüche, die üblichen Öffnungszeiten werden kaum überschritten und die Kunden sind nicht bekannt dafür, für größere Unruhe zu ...Artikel lesen
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30. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wer zahlt den Notdienst? / Vermieter durfte Pauschale nicht auf Mieter umlegen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Vermieter durfte Pauschale nicht auf Mieter umlegen

Wenn der Eigentümer einer Wohnanlage einen Notdienst engagiert, der außerhalb der Geschäftszeiten der Hausverwaltung Notrufe annimmt und bearbeitet, dann muss er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Kosten dafür selbst begleichen. Er kann die Pauschale nicht auf die Mieter umlegen. 
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 215 C 311/17)

Der Fall:	Es kann immer wieder geschehen, dass nachts, am frühen Morgen oder an Sonn- und Feiertagen in einer Wohnanlage Notsituationen wie zum Beispiel Wasserschäden auftreten. In solchen Fällen benötigen die Mieter einen Ansprechpartner, dem sie das melden können. Deswegen entschied sich ein Immobilieneigentümer in Berlin dafür, gegen eine Pauschale einen Notdienst damit zu betrauen. Das beanstandete auch niemand. Ein Problem wurde erst daraus, als diese Gebühr in der Nebenkostenabrechnung auftauchte. Dagegen verwahrten sich die Mieter. Sie vertraten die Meinung, dafür seien sie nicht zuständig.

Das Urteil: Das Amtsgericht Charlottenburg stimmte der Rechtsauffassung der Mieter zu. Ein derartiger Notdienst diene überwiegend den Interessen des Eigentümers, denn dadurch werde gewährleistet, »dass von ihm fachlich und kostenmäßig gebilligte Maßnahmen ergriffen werden«. Ansonsten müsse man nämlich davon ausgehen, dass die Mieter die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Die Pauschale gehöre zu den Verwaltungskosten, die generell nicht umlagefähig seien. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - Wenn der Eigentümer einer Wohnanlage einen Notdienst engagiert, der außerhalb der Geschäftszeiten der Hausverwaltung Notrufe annimmt und bearbeitet, dann muss er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Kosten dafür selbst begleichen. Er kann die Pauschal...Artikel lesen
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27. Juli 2018 | Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bauen

Private Bauherren - Helfer melden, Schwarzarbeit meiden (FOTO)

Foto:  obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Sonja Werner/ BG BAU
Private Bauherren müssen Helfer bei der Berufsgenossenschaft melden / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/60172 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Sonja Werner/ BG BAU"Berlin (ots) - In der warmen Jahreszeit wird vielerorts in Eigenarbeit am Häuschen gesägt, gehämmert und verputzt. Beteiligen sich Helfer daran, muss der Bauherr deren Anzahl spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) melden. Auf diese ges...Artikel lesen
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26. Juli 2018 | VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. | Ratgeber

Keine Gefahr für Mensch und Umwelt: So schützen Sie Ihren Heizöltank vor Hochwasser

Berlin (ots) - Mit dem Klimawandel steigt auch die Hochwassergefahr - und damit das Risiko von Umwelt- und Gebäudeschäden. Austretendes Heizöl ist ein besonders schwerwiegendes Problem. Deshalb sind seit 2018 im Hochwasserschutzgesetz II strengere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Was Besitzer von ...Artikel lesen
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26. Juli 2018 | LBS Infodienst Bauen und Finanzieren | Vermischtes

Familien zieht es ins städtische Umland (FOTO)

Foto:  obs/LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
Familien zieht es ins städtische Umland / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/108464 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/LBS Infodienst Bauen und Finanzieren"Stuttgart (ots) - Zwischen 2010 und 2015 ist die Bevölkerungszahl in den Gegenden rund um Deutschlands größte Städte zum Teil um vier bis fünf Prozent gewachsen - das belegt der Immobilienmarktbericht 2017 der Gutachterausschüsse. Drei Viertel der Deutschen (76 Prozent) halten laut Kantar...Artikel lesen
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25. Juli 2018 | Immowelt AG | Vermischtes

Einkommen minus Miete: In Dortmund bleibt bundesweit am meisten in der Tasche, in München am wenigsten

Nürnberg (ots) - Teure Trend-Städte: Miete zehrt in München, Berlin und Hamburg das Einkommen auf / Ruhrgebietsstädte punkten beim Verhältnis von Einkommen und Miete, Dortmund mit bestem Wert / Solides Mittelfeld: Wirtschaftlich starke Städte wie Nürnberg und Düsseldorf mit ausgeglichenem Verhält...Artikel lesen
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25. Juli 2018 | Jones Lang LaSalle SE (JLL) | Immobilienmarkt

Seit 2013 auf Wohnungsmärkten Erhöhung der Mieten um 30 %, Kaufpreise um 54 % - Jährliches Miet- und Kaufpreiswachstum zur Jahresmitte auf 5-Jahres-Niveau

Frankfurt (ots) - - Im 1. Halbjahr 2018 hat sich das Wachstum der angebotenen Mietpreise* in fünf der acht von JLL untersuchten Städten* (Berlin, Düsseldorf, Köln, München und Stuttgart) zum Vergleichszeitraum des Vorjahres weiter verlangsamt. Nach 7,1 % (H1 2017/H1 2016) beträgt das aktuelle...Artikel lesen
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