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1 Mitteilungen im Bereich "Mängelbesichtigung"

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02. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Freie Entscheidung: Vermieter darf einen Beauftragten zur Mängelbesichtigung entsenden

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Freie Entscheidung
Vermieter darf einen Beauftragten zur Mängelbesichtigung entsenden
Wenn ein Mieter Mängel am Mietobjekt geltend macht, dann hat der Eigentümer das Recht, sich über den tatsächlichen Zustand der Immobilie kundig zu machen. In der Regel muss es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Mieter zulassen, dass der Eigentümer einen Beauftragten seiner Wahl dazu entsendet. 
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 316/16)

Der Fall:	Ein Mieter beschwerte sich über verschiedene, überwiegend kleinere Mängel innerhalb seiner Wohnung und forderte deren Beseitigung. Für den geplanten Besichtigungstermin akzepierte er allerdings weder eine Vertraute des Eigentümers noch dessen Rechtsanwalt. Er vertrat die Meinung, entweder müsse sein Vertragspartner persönlich erscheinen oder einen Fachhandwerker schicken, der die vorliegenden Probleme sachkundig beurteilen könne. Den Beauftragten des Eigentümers verwehrte er den Zugang zur Wohnung - und zwar auch nach einer entsprechenden formellen Abmahnung. Wegen dieser Verweigerungshaltung wurde dem Mieter schließlich fristlos gekündigt.

Das Urteil: Die Richter hielten die Kündigung für begründet. Ein Mieter müsse eventuell vorhandene "persönliche AbneigungenBerlin (ots) - Wenn ein Mieter Mängel am Mietobjekt geltend macht, dann hat der Eigentümer das Recht, sich über den tatsächlichen Zustand der Immobilie kundig zu machen. In der Regel muss es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Mieter zulassen, dass der Eigentümer ein...Artikel lesen
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