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5 Mitteilungen im Bereich "Mietrecht"

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01. April 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Umzug ins Heim / Gericht wies die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung zurück (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gericht wies die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung zurück

Manchmal muss der Umzug in ein Pflegeheim aus gesundheitlichen Gründen relativ schnell erfolgen. Doch selbst in solchen Fällen können Mieter nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ihren Vertrag nicht fristlos kündigen. 
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 205 C 172/18)

Der Fall: Ein älteres Paar sah sich nicht mehr in der Lage, weiterhin ohne dauerhafte Betreuung in der eigenen Mietwohnung zu bleiben. Kurzfristig nahmen die Betroffenen frei gewordene Plätze in einem Pflegeheim an und kündigten ihren Mietvertrag fristlos sowie ersatzweise fristgemäß. Der Eigentümer akzeptierte die fristlose Kündigung nicht und bestand auf der dreimonatigen ordnungsgemäßen Frist. Den Betrag für die nicht überwiesene Miete zog er von der Kaution ab.

Das Urteil: Dass ein Mieter aufgrund seines Gesundheitszustandes seine Wohnung nicht mehr nutzen könne, rechtfertige noch keine außerordentliche Kündigung, entschied das Amtsgericht Charlottenburg. Krankheit sei ein zum »eigenen Risikobereich zuzuordnender Umstand«, der sich nicht zu Lasten des Vermieters auf eine Kürzung der Fristen auswirken könne. Die Mieter mussten noch drei Monate zahlen. Allerdings gaben ihnen die Richter den Hinweis, dass es ja grundsätzlich die Möglichkeit gebe, einen Nachmieter zu benennen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Manchmal muss der Umzug in ein Pflegeheim aus gesundheitlichen Gründen relativ schnell erfolgen. Doch selbst in solchen Fällen können Mieter nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ihren Vertrag nicht fristlos kündigen. (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg...Artikel lesen
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05. März 2019 | DVAG Deutsche Vermögensberatung AG | Recht

"Musik machen verboten!" - Mythen des Mietrechts im Überblick (FOTO)

Foto:  obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Lautstark: Lärmende Nachbarn können zu einer echten Belastung werden. (Quelle: Masterfile/RF/DVAG). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/6340 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG"Frankfurt (ots) - E-Gitarrenlärm, Schlüssel für den Vermieter, Streichen bei Auszug - einige der gängigsten Mythen zum Mietrecht. Außerdem: Was tun, wenn der Streit um Schimmel, Ungeziefer oder Nebenkosten vor Gericht landet? "Streichen muss man nicht" oder "Wer Nachmieter sucht, kommt f...Artikel lesen
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19. Oktober 2018 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Vermischtes

Wegner: Wohnungsbauförderung und soziales Mietrecht untrennbar verbunden

Berlin (ots) - Sonderabschreibung wird Mietwohnungsangebot ausweiten Zu den am heutigen Freitag stattfindenden ersten Beratungen der Gesetzentwürfe zur Anpassung des Mietrechts und zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU...Artikel lesen
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13. August 2018 | KLUGO GmbH | Recht

BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung! / KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung beim Anwalt (FOTO)

Foto:  ots/KLUGO GmbH Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/127809 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: obs/KLUGO GmbH
BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung! / KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung beim Anwalt / Bisher wurden die Nebenkosten nach der Wohnfläche laut Mietvertrag berechnet. Leider ist die oft höher als die tatsächliche Wohnfläche. Der BGH ändert die Berechnung. 
Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "ots/KLUGO GmbHKöln (ots) - Seit dem Urteil vom BGH vom 30. Mai 2018 erfolgt die Berechnung der Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche. Bisher wurde die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche herangezogen. Nebenkostenabrechnungen sind oft unzulässig Der BGH löst mit seinem Urteil (Az. VIII ZW 2...Artikel lesen
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Wohnen

Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen. 

Ein Eigentümer kann die Kündigung eines Mieters nicht auf einen Vorfall stützen, der bereits Gegensatz einer vorherigen notwendigen Abmahnung gewesen ist. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Mietrichter. 
(Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 46 C 144/16)

Der Fall: Der Bewohner einer vermieteten Immobilie war an Schizophrenie erkrankt. Das führte zu zahlreichen, der übrigen Hausgemeinschaft nur schwer zumutbaren Belästigungen. Der Betroffene schrie, er sorgte für laute Geräusche und trat sogar die Wohnungstüre einer Nachbarin ein. Der Eigentümer mahnte dieses Verhalten ab und kündigte schließlich auch das Mietverhältnis. Beide Male bezog er sich dabei jedoch auf dieselben Vorgänge aus jüngster Vergangenheit.

Das Urteil: Genau diese Doppelung war rechtlich nicht möglich, hieß es in der Entscheidung des Amtsgerichts. Das widerspreche geradezu dem Sinn einer Abmahnung, mit der ja bewirkt werden solle, dass sich bestimmte Vorgänge nicht mehr wiederholen. Könnten für Abmahnung und Kündigung identische Sachverhalte benannt werden, dann werde das rechtliche Instrument der Abmahnung sinnlos. Dem Mieter sei gar keine Gelegenheit gegeben worden, sein Verhalten zu ändern. Der Eigentümer müsse sich schon entscheiden, ob eine Störung in seinen Augen so schwerwiegend sei, dass er deswegen sofort kündigen wolle. Ein weiteres Hindernis für die Kündigung war im konkreten Fall die Tatsache gewesen, dass es sich bei dem Mieter um einen kranken Menschen handelte. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Ein Eigentümer kann die Kündigung eines Mieters nicht auf einen Vorfall stützen, der bereits Gegensatz einer vorherigen notwendigen Abmahnung gewesen ist. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Mietrichter. (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen...Artikel lesen
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