Portalbetreiber Anzeigen24.com  kostenloses Immobilienportal  kostenloses Fewoportal  kostenloses Branchenbuch  kostenloses Presseportal  kostenlose Kleinanzeigen
Folgen Sie uns auf
IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Facebook  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Twitter  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Pinterest
kostenfreies Immobilienportal


325 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

 |<  <  1  2  3  4  5  6  7  >  >| Artikel 1 - 10 von 325
01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Adieu Schottergarten / Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten. Es ging um die Frage, ob zwei 50 Quadratmeter Beete in einem Vorgarten mit Kies und einzelnen Pflanzen rechtlich als ,,GrünflächenBerlin (ots) - Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten. Es ging um die Frage, ob zwei 50 Quadratmeter Beete in einem Vorga...Artikel lesen
2 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Grundfläche des Hauses zählt / Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch beschränkt. 
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 3 K 14/23)


Der Fall:	Ein Erbe sah sich plötzlich im Besitz von sechs Flurstücken, einige davon waren als ein Grundstück im Grundbuch vereinigt. Nun stellte sich die Frage, wie sich die Erbschaftssteuer gestalten würde. Das zuständige Finanzamt beschränkte in seinem Bescheid die Steuerbefreiung auf den Wert des mit dem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. So werde dem Ansatz des Gesetzgebers Rechnung getragen, den eigentlichen Familienraum zu erhalten. Der Betroffene forderte, dass eine größere Fläche unter die Befreiung falle.

Das Urteil:	Die Entscheidung des Fiskus hatte vor Gericht Bestand. Es sei verfassungsrechtlich geboten, diese Befreiung eher restriktiv und eben gerade nicht allzu großzügig auszulegen. Zu dem Zweck dürfe das Finanzamt entweder auf eine katastermäßig erfasste kleinere Grundfläche (mit dem Haus als Zentrum) zurückgreifen oder gegebenenfalls die Fläche eigenständig herausrechnen. Man müsse schließlich bedenken, dass Erben neben der Freistellung des Familienheimes auch noch von hohen Freibeträgen profitierten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodie...Artikel lesen
1 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Die Augen offenhalten / Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen kann, führen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS später nicht zu Schadenersatzansprüchen. 
(Landgericht Coburg, Aktenzeichen 51 O 508/20)


Der Fall:	Nach dem Erwerb einer vermieteten Wohnung machte der neue Eigentümer eine Forderung gegen den Verkäufer geltend. Ihm seien Risse in der Dusche verschwiegen worden, die später zu einem Wasserschaden führten. Erst der Mieter habe ihn nach dem Kauf auf diesen Mangel hingewiesen. Die nötigen Reparaturarbeiten seien mit rund 6.500 Euro veranschlagt, die der vorherige Eigentümer bezahlen müsse. Der verwahrte sich dagegen und verwies auf die vorausgegangene Besichtigung der Wohnung.

Das Urteil:	Die Risse in der Dusche und die Aufplatzungen in der Nähe des Abflusses seien offenkundig sichtbar gewesen, beschied die zuständige Zivilkammer des Landgerichts. Deswegen müsse hier kein Schadenersatz geleistet werden. Grundsätzlich gelte natürlich trotzdem, dass ein Verkäufer nicht so gut erkennbare Sachmängel bei Vertragsverhandlungen erwähnen müsse. So könne er vermeiden, später wegen arglistiger Täuschung zur Kasse gebeten zu werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen kann, führen nach Auskunft des Infodien...Artikel lesen
1 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Nur ein Nebenwohnsitz / Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung

Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung

Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 88/22)

Der Fall:	Der Mieter einer aus beruflichen Gründen genutzten Drei-Zimmer-Wohnung in Berlin beabsichtigte, mehrere Untermieterinnen in dieses Objekt aufzunehmen. Er selbst hatte seinen Hauptwohnsitz am Stadtrand (in einer Doppelhaushälfte) und übernachtete nur an zwei bis drei Tagen pro Woche in der Wohnung. Angesichts dieser geringfügigen Nutzung hielt er eine Untervermietung für angebracht. Der Eigentümer verweigerte das. Es kam zu einem Gerichtsprozess über drei Instanzen.

Das Urteil:	Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass auch in solch einer Fallkonstellation durchaus ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Genehmigung einer Untervermietung durch den Vermieter bestehen könne. Das trage immerhin dazu bei, die Mietkosten zu verringern. Ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder um einen kaum genutzten Nebenwohnsitz handle, spiele keine Rolle. Nun muss das Landgericht Berlin, das die Rechtsmeinung des Eigentümers vertreten hatte, den Fall neu verhandeln. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 88/22) Der Fall: Der Mie...Artikel lesen
2 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
28. November 2023 | Hamburgische Notarkammer | Ratgeber

Mein Bauträger ist insolvent: Was tun?

Hamburg (ots) - Die Zinswende ist längst auf dem Immobilienmarkt angekommen. Manche Bauträger werden von den gestiegenen Finanzierungskosten überfordert und müssen Insolvenz anmelden. Gerade Käufer von bereits begonnenen, aber noch nicht fertiggestellten Bauvorhaben werden dadurch vor Herausforder...Artikel lesen
1 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
29. Mai 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Ratgeber

Ausländisches Vermächtnis / Unter bestimmten Bedingungen ist Steuerfreiheit möglich

Unter bestimmten Bedingungen ist Steuerfreiheit möglich
Wendet der Erblasser dem Begünstigten seine Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zu, so kann diese steuerfrei vermacht werden. Das hat die höchste zuständige fachgerichtliche Instanz nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Ende des Jahres 2022 so entschieden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 37/19)
Der Fall:	Es ging um eine Immobilie in München. Diese gehörte einer Frau, die bis zu ihrem Tode in der Schweiz wohnte und das Objekt ihrer in den USA lebenden Nichte vermachte. Nach dem Ableben der Tante forderte der Fiskus von der Nichte Erbschaftssteuer. Die Betroffene verwies darauf, sie sei in dieser besonderen Fallkonstellation nicht zur Steuerzahlung heranzuziehen.
Das Urteil: Unter der Voraussetzung, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben, könne die Immobilie steuerfrei vermacht werden, lautete der Richterspruch. Anders als deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland seien ausländische Erben oder Vermächtnisnehmer nur in beschränktem Umfang steuerpflichtig. Sie zahlen Erbschaftssteuer ausschließlich für den Eigentumserwerb an bestimmten gesetzlich definierten Vermögenswerten, darunter grundsätzlich inländische Immobilien. Würden sie jedoch im Testament des Erblassers durch Vermächtnis mit einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einer solchen Immobilie bedacht, bleibe dies ausnahmsweise steuerfrei. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wendet der Erblasser dem Begünstigten seine Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zu, so kann diese steuerfrei vermacht werden. Das hat die höchste zuständige fachgerichtliche Instanz nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Ende des Jahres 2022 so entschieden. (Bu...Artikel lesen
2 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
29. Mai 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau- und Immobiliennachrichten

Beschlusszwang / Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nur mit Absprache

Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nur mit Absprache
Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, der muss akzeptieren, dass es sich auch wirklich um eine ,,GemeinschaftBerlin (ots) - Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, der muss akzeptieren, dass es sich auch wirklich um eine "Gemeinschaft" handelt, in der viele Beschlüsse nur miteinander gefasst werden können. Im Garten eines Doppelhauses, also einer Zweiergemeinschaft, hatte hingegen einer de...Artikel lesen
2 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
29. Mai 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Vermischtes

Ärztin nicht willkommen / Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen

Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen

Eigentlich sind im Zeichen des Ärztemangels Vertreterinnen und Vertreter dieses Berufsstandes überall höchst willkommen. Doch wenn es um den Einzug einer Praxis in einem als Eigentumswohnung vorgesehenen Objekt geht, dann kann das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch mal anders aussehen. 
(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 131/20)


Der Fall:	Ein Wohnungseigentümer hatte seine Immobilie an die eigene Ehefrau, eine Ärztin, vermietet. Sie betrieb dort eine Praxis. Die Gemeinschaft unternahm über einen sehr langen Zeitraum hinweg nichts, entschloss sich aber ein Vierteljahrhundert später dann doch dagegen vorzugehen. Die WEG verwies auf die Teilungserklärung, die eine solche Nutzung nicht gestatte. Der rege Besucherverkehr störe das Gemeinschaftsleben nachhaltig, argumentierten die Mitglieder.

Das Urteil: Zwei Gerichtsinstanzen sahen es zwar dem Grundsatz nach ebenso. Täglich mehr als 50 Patienten, so hieß es im Urteil, das sei schon etwas anderes als eine typische Wohnnutzung. Deswegen bestehe theoretisch ein Unterlassungsanspruch. Im konkreten Fall sei dieser aber wegen des 25-jährigen Hinnehmens der Situation verwirkt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Eigentlich sind im Zeichen des Ärztemangels Vertreterinnen und Vertreter dieses Berufsstandes überall höchst willkommen. Doch wenn es um den Einzug einer Praxis in einem als Eigentumswohnung vorgesehenen Objekt geht, dann kann das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der...Artikel lesen
1 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
27. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Einer heizte für alle / Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbar

Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbar

Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde. 
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 73 C 54/21)

Der Fall:	Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft war überrascht, als es feststellte, dass die Heizkosten für einen als Flur (Gemeinschaftseigentum) genutzten Raum ausschließlich ihm berechnet worden waren. Er focht deswegen die Jahresabrechnung an und konnte sich damit letztlich auch durchsetzen.

Das Urteil:	Das Charlottenburger Amtsgericht ließ sich gar nicht erst auf die Frage ein, wie groß das Ausmaß des Abrechnungsfehlers nun eigentlich gewesen sei. Die Jahresrechnung sei wegen des irregulären Zustandekommens insgesamt für ungültig zu erklären - unabhängig von der rein rechnerischen Bedeutung des vorausgegangenen fehlerhaften Vorgehens. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde. (Amtsgericht Berlin-Charlottenbu...Artikel lesen
3 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
27. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Nachbarn Zutritt gestatten / Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen

Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen

Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situationen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 199/21)

Der Fall:	Um den Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken für einen Bauantrag exakt ermitteln zu können, musste ein Vermessungsingenieur das Nachbargrundstück betreten. Konkret musste er dazu eine Wand im Hause der Nachbarin vermessen. Doch diese verweigerte den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten. Im Grunde war sie damit natürlich im Recht, weil sie sich auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung berufen konnte. Doch der andere Eigentümer vertrat die Meinung, dies sei ein begründeter Ausnahmefall.

Das Urteil:	Die Nachbarin musste das Betreten ihrer Räume durch den Ingenieur dulden. Man habe eine Gesamtabwägung der widerstrebenden Grundrechte vorgenommen, so der BGH. Letztlich sei es ausschlaggebend gewesen, dass der Betroffene seine Eigentumsrechte überhaupt erst habe wahrnehmen können, indem der Grenzverlauf exakt bestimmt werde. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situationen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern. (Bundes...Artikel lesen
1 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
Haben Sie auch Neuigkeiten im Bereich Rechtsprechung, so veröffentlichen Sie hier kostenfrei Ihren Artikel!

Artikel veröffentlichen
 |<  <  1  2  3  4  5  6  7  >  >| Artikel 1 - 10 von 325
Seitenanfang