Portalbetreiber Anzeigen24.com  kostenloses Immobilienportal  kostenloses Fewoportal  kostenloses Branchenbuch  kostenloses Presseportal  kostenlose Kleinanzeigen
Folgen Sie uns auf
IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Facebook  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Twitter  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Pinterest
kostenfreies Immobilienportal


326 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

26. März 2020 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Recht

Widerrufsbelehrungen nach EuGH bei Darlehensverträgen in Deutschland europarechtswidrig

Hamburg (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19 - entschieden, dass die Formulierung in einer Widerrufsinformation zu einem Immobilienkredit: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 49...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
02. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kamin am falschen Ort / Bezirksschornsteinfeger hatte unzutreffende Auskunft gegeben (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Bezirksschornsteinfeger hatte unzutreffende Auskunft gegeben

Vor dem Neubau einer Immobilie fand ein Ortstermin statt, bei dem es unter anderem um den Standort eines Kamins für eine Pellet-Heizungsanlage ging. Auch der Bezirksschornsteinfeger war zugegen, vermaß die Entfernungen zum Nachbargrundstück und gab ,,grünes LichtVor dem Neubau einer Immobilie fand ein Ortstermin statt, bei dem es unter anderem um den Standort eines Kamins für eine Pellet-Heizungsanlage ging. Auch der Bezirksschornsteinfeger war zugegen, vermaß die Entfernungen zum Nachbargrundstück und gab "grünes Licht" für die vorgesehene Ausführung. A...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
02. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Einem Betrüger aufgesessen / Fiskus half geprelltem Immobilienkäufer (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Fiskus half geprelltem Immobilienkäufer

Es gibt für einen Immobilienkäufer kaum etwas Schlimmeres, als einem Betrüger auf den Leim zu gehen, der mit seinem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Doch in dieser Situation darf der Betroffene - ein kleiner Trost - nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wenigstens darauf hoffen, dass er seine Verluste steuerlich geltend machen kann. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 24/16)

Der Fall:	Ein Kaufinteressent wollte zu Vermietungszwecken eine stattliche Villa erwerben. Er übergab einem Betrüger, der es verstand, sich als vom Eigentümer beauftragter Makler darzustellen, einen Betrag von fast vier Millionen Euro. Doch der ,,MaklerEs gibt für einen Immobilienkäufer kaum etwas Schlimmeres, als einem Betrüger auf den Leim zu gehen, der mit seinem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Doch in dieser Situation darf der Betroffene - ein kleiner Trost - nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wenigstens darauf...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
02. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Energie

Keine Mieterhöhung/Energetisch saniert und gleichzeitig das Gegenteil getan (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Energetisch saniert und gleichzeitig das Gegenteil getan

Im Prinzip hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Immobilieneigentümer die Kosten für die energetische Sanierung eines Objekts auf die Mieter umlegen können. Es gibt aber laut Infodienst Recht und Steuern der LBS auch Ausnahmen - zum Beispiel dann, wenn die durchgeführten Energiesparmaßnahmen mit anderen Umbauten einhergehen, die das Gegenteil bewirken. 
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 202 C 374/17)

Der Fall:	Ein Vermieter hatte den Fußboden des Dachbodens dämmern lassen, was als energiesparende Maßnahme zu verstehen war. Die monatliche Mieterhöhung sollte rund 25 Euro betragen, was die Mieterin allerdings verweigerte. Sie wies darauf hin, dass gleichzeitig andere Arbeiten stattgefunden hätten (Umwandlung des bislang geschlossenen Dachs in eine belüftete Dachkonstruktion), welche die Vorzüge der Energieeinsparung wieder zunichtegemacht hätten.

Das Urteil: Wenn eine energetische Sanierung durch gegenteilige Maßnahmen aufgehoben werde, rechtfertige das keine Mieterhöhung, entschied das Amtsgericht. ,,Ohne einen vollständigen VortragIm Prinzip hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Immobilieneigentümer die Kosten für die energetische Sanierung eines Objekts auf die Mieter umlegen können. Es gibt aber laut Infodienst Recht und Steuern der LBS auch Ausnahmen - zum Beispiel dann, wenn die durchgeführten Energiesparmaßnahmen mit a...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
17. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Eisig und rutschig / Gerichtsurteile zum Thema Schnee, Glätte und Eiszapfen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gerichtsurteile zum Thema Schnee, Glätte und Eiszapfen

Immobilieneigentümern ist zu raten, sich vor Beginn der kalten Jahreszeit für das zu wappnen, was auf sie zukommt. Denn die Verkehrssicherungspflicht sieht unter anderem vor, dass man den Bürgersteig und Zugänge zum Haus, die von Fremden benutzt werden, von Schnee und Eis befreit. Auch vom Dach kann Gefahr ausgehen, wenn ein Lawinenabgang droht oder Eiszapfen herabstürzen könnten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zusammengestellt, die sich mit dieser rechtlichen Materie befassen. / Eisig und rutschig / Gerichtsurteile zum Thema Schnee, Glätte und Eiszapfen / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Immobilieneigentümern ist zu raten, sich vor Beginn der kalten Jahreszeit für das zu wappnen, was auf sie zukommt. Denn die Verkehrssicherungspflicht sieht unter anderem vor, dass man den Bürgersteig und Zugänge zum Haus, die von Fremden benutzt werden, von Schnee und Eis befreit. ...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
04. Februar 2020 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Bau- und Immobiliennachrichten

Lompscher hat Plan B für mögliches Scheitern des Berliner Mietendeckels vor Gericht

Berlin (ots) - Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, hat bereits einen Plan B für den Fall, dass Gerichte den umstrittenen Mietendeckel zu Fall bringen. Wenn Gerichte urteilten, dass das Land Berlin gar nicht die Kompetenz gehabt habe, einen Mietendeckel zu etablier...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wohnrecht reicht nicht / Steuervorteile für geerbtes Familienheim fallen bei Schenkung weg (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Steuervorteile für geerbtes Familienheim fallen bei Schenkung weg. Wenn der Ehe- oder Lebenspartner stirbt, dann sieht der Staat für den überlebenden Partner beim geerbten Familienheim erhebliche Steuervorteile vor. Doch die Grundbedingung dafür ist, dass die Immobilie nicht vor Ablauf von zehn Jahren verkauft oder verschenkt wird. In dieser Hinsicht ist die Rechtsprechung laut Infodienst Recht und Steuern der LBS sehr streng. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 38/16)
Der Fall:	Eine Ehefrau hatte nach dem Tod ihres Mannes dessen Hälfte des gemeinsamen Hauses geerbt und bewohnte es zunächst weiter. Deswegen griff für diese Immobilie die Erbschaftssteuer nicht. Doch innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums verschenkte die Frau das Haus an ihre Tochter und behielt sich lediglich ein lebenslanges Wohnrecht vor. Das alarmierte die Finanzbehörden. Der Fiskus wies darauf hin, dass die Steuervergünstigung damit nicht mehr gelten könne.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof wies darauf hin, dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung das Wohneigentum für Ehegatten und Lebenspartner habe fördern wollen. Bedingung sei allerdings, dass der Witwer/die Witwe Eigentümer/in werde und das Objekt auch tatsächlich zu Wohnzwecken nutze. Entfalle eine dieser beiden Voraussetzungen, ohne zwingende Gründe dafür zu haben, dann gelte im Gegenzug die Steuervergünstigung nicht mehr. Das eingetragene Wohnrecht ändere nichts daran. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn der Ehe- oder Lebenspartner stirbt, dann sieht der Staat für den überlebenden Partner beim geerbten Familienheim erhebliche Steuervorteile vor. Doch die Grundbedingung dafür ist, dass die Immobilie nicht vor Ablauf von zehn Jahren verkauft oder verschenkt wird. In dieser Hinsic...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kein Visum, kein Eigenbedarf / Ausländischer Eigentümer muss seinen Einzug realisieren können (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Ausländischer Eigentümer muss seinen Einzug realisieren können / Gerade wegen der Wohnungsnot in den Großstädten sind Eigenbedarfskündigungen fast immer sehr umstritten. Nun musste die Rechtsprechung klären, ob ein ausländischer Eigentümer, der nicht mal ein Visum für Deutschland nachweisen kann, überhaupt wegen Eigenbedarfs kündigen darf. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist das nicht möglich. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 227/18) / Der Fall: Ein russischer Staatsangehöriger besaß eine Wohnung in Berlin. Nach eigenen Angaben wollte er seine beruflichen Aktivitäten in Richtung Deutschland ausweiten und kündigte deswegen seinem Mieter. Wie sich herausstellte, verfügte er nicht einmal über ein Visum, das ihm den dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik ermöglicht hätte. Der Mieter zweifelte an, dass diese Eigenbedarfskündigung rechtens sei. Das Urteil: Zwei Gerichtsinstanzen waren in dieser Sache einer Meinung - die Kündigung hatte keinen Bestand. Wenn der Wunsch nach einer Eigennutzung aus ausländerrechtlichen Gründen momentan gar nicht zu realisieren sei, dann könne auch nicht mit Hinweis auf Eigenbedarf gekündigt werden. Die Tatsache, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Betroffenen auf Antrag grundsätzlich möglich sei, ändere nichts daran. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Gerade wegen der Wohnungsnot in den Großstädten sind Eigenbedarfskündigungen fast immer sehr umstritten. Nun musste die Rechtsprechung klären, ob ein ausländischer Eigentümer, der nicht mal ein Visum für Deutschland nachweisen kann, überhaupt wegen Eigenbedarfs kündigen darf. Nach...Artikel lesen
2 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Stellplatz zu eng / Das kann in einer Wohnanlage den Kaufpreis mindern (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Das kann in einer Wohnanlage den Kaufpreis mindern

Es war keine leichte Aufgabe, in der Tiefgarage eines neu errichteten Hauses einzuparken. Der Stellplatz war an der engsten Stelle lediglich 2,5 Meter breit und konnte erst nach mehreren umständlichen Fahrmanövern benutzt werden. Die Käufer einer Wohnung (und damit des Tiefgaragenplatzes) beanstandeten das. Der Stellplatz habe rund 20.000 Euro gekostet und entspreche nicht dem, was man als Kunde erwarten dürfe. Das Gericht, das schließlich über den Fall entscheiden musste, berücksichtigte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Gesamtumstände und sprach den Käufern eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von zwei Dritteln zu. Dabei kamen unter anderem auch Preis und Lage des Objekts - beides durchaus anspruchsvoll - zum Tragen. Ein durchschnittlicher PKW-Halter eines solchen Objekts müsse erwarten dürfen, dass er mit einem gehobenen Mittelklassefahrzeug gut einparken kann. 
(Oberlandesgericht Braunschweig, Aktenzeichen 8 U 62/18) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es war keine leichte Aufgabe, in der Tiefgarage eines neu errichteten Hauses einzuparken. Der Stellplatz war an der engsten Stelle lediglich 2,5 Meter breit und konnte erst nach mehreren umständlichen Fahrmanövern benutzt werden. Die Käufer einer Wohnung (und damit des Tiefgaragen...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Februar 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ärger um die Mülltonne / Mieter hatten nicht sauber getrennt und mussten deswegen zahlen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter hatten nicht sauber getrennt und mussten deswegen zahlen

Es gibt wohl kaum Wohnanlagen, in denen es nicht gelegentlich zum Streit um die Mülltrennung kommt. Manche Menschen wollen sich einfach nicht daran gewöhnen, dass sie ihren Abfall nicht wahllos auf alle vorhandenen Tonnen verteilen dürfen. Doch laut Infodienst Recht und Steuern der LBS sollte man sich als Mieter hüten, die Regel allzu offenkundig zu missachten, denn dann kann es teuer werden. 
(Amtsgericht Frankenthal, Aktenzeichen 3a C 288/18)

Der Fall:	Es klappte einfach nicht mit der Mülltrennung in einer Hausgemeinschaft. Immer fanden sich falsch eingeworfene Reststoffe, so dass der Inhalt der Tonnen kontrolliert und nachsortiert werden musste. Die Kosten dafür legten die Vermieter als Betriebskosten um - und stießen auf den Widerstand derer, die die Umlage bezahlen sollten. Sie waren der Meinung, dafür müssten die Eigentümer aufkommen.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht entschied klar zu Gunsten der Vermieter. Sie hätten im Vorfeld ,,hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere Wertstofftrennung zu erreichen". Unter anderem seien die Mieter über die Regeln des Sortierens unterrichtet worden. Nachdem das nicht fruchtete, seien Kontrollen und Nachsortieren durch Dritte angemessen gewesen. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung, so hieß es im Urteil, entspreche ,,den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft". Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es gibt wohl kaum Wohnanlagen, in denen es nicht gelegentlich zum Streit um die Mülltrennung kommt. Manche Menschen wollen sich einfach nicht daran gewöhnen, dass sie ihren Abfall nicht wahllos auf alle vorhandenen Tonnen verteilen dürfen. Doch laut Infodienst Recht und Steuern der ...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
Haben Sie auch Neuigkeiten im Bereich Rechtsprechung, so veröffentlichen Sie hier kostenfrei Ihren Artikel!

Artikel veröffentlichen
Seitenanfang