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325 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

27. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wo war der Mittelpunkt? / Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung

Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines finanzrechtlichen Urteils. 
(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 7 K 3215/16)

Der Fall:	Ein Ehepaar lebte mit seiner kleinen Tochter am Beschäftigungsort in einer gemieteten 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung. Im mehr als 300 km entfernten Heimatdorf besaß man Miteigentum an einem teils selbst genutzten Bungalow. Diverse Ärzte der Familie befanden sich in der Umgebung des Heimatdorfes, außerdem trug man laufende Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie. Trotzdem verweigerte das Finanzamt die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, weil sich der eigentliche Familienwohnsitz in der Wohnung am Beschäftigungsort befinde.

Das Urteil:	Das Finanzgericht erkannte aufgrund der äußeren Umstände einen eigenen Hausstand im Heimatdorf an. Das zeige sich unter anderem durch die Beteiligung an der Finanzierung des Objekts, aber auch an den zahlreichen persönlichen Verbindungen dorthin, wie zum Beispiel einer Vereinsmitgliedschaft und den Ärzten vor Ort. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit ihrem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines finanzrechtlichen Urteils. (Finanzgericht Münster, Ak...Artikel lesen
2 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
27. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Unordnung reicht nicht / Eigentümer scheiterte mit Kündigungsklage gegen Mieter

Eigentümer scheiterte mit Kündigungsklage gegen Mieter

Es kommt im Alltag sehr oft vor, dass der Eigentümer einer Wohnung und seine Mieter höchst unterschiedliche Vorstellungen von dem nötigen Mindestmaß an Ordnung haben. So war ein Eigentümer im Raum Stuttgart der Meinung, dass sein Mieter die Wohnung durch das Lagern von Unmengen an Altpapier in unangemessener Weise nutze. Dadurch ergäben sich statische Probleme und die Brandgefahr erhöhe sich. Die einzelnen Räume seien außerdem kaum zu betreten. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS reichte der Zustand des Objekts nicht für eine fristlose Kündigung aus. Eine nicht aufgeräumte, sich an der Grenze zur Verwahrlosung befindliche Wohnung ist nach Überzeugung der Justiz noch keine Pflichtverletzung des Mieters. So lange keine Gefahren für die Gebäudesubstanz drohten oder Mitbewohner belästigt würden, müsse das hingenommen werden. Die behaupteten statischen Probleme seien ebenso wie eine Brandgefahr nicht belegt. 
(Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 35 C 2527/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es kommt im Alltag sehr oft vor, dass der Eigentümer einer Wohnung und seine Mieter höchst unterschiedliche Vorstellungen von dem nötigen Mindestmaß an Ordnung haben. So war ein Eigentümer im Raum Stuttgart der Meinung, dass sein Mieter die Wohnung durch das Lagern von Unmengen an A...Artikel lesen
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13. Februar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Der Blick nach oben / Immobilien-Prozesse um Dächer, Kamine und Antennen

Immobilien-Prozesse um Dächer, Kamine und Antennen

Manchmal ist es nötig, dass sich der Blick von Eigentümern, Mietern und Verwaltern einer Immobilie nach oben richtet. Dorthin, wo man vielleicht sonst gar nicht so oft schaut. Aber ein undichtes Dach oder die Blendwirkung eines Solardachs auf die Nachbarn können zu großen Folgeproblemen führen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Manchmal ist es nötig, dass sich der Blick von Eigentümern, Mietern und Verwaltern einer Immobilie nach oben richtet. Dorthin, wo man vielleicht sonst gar nicht so oft schaut. Aber ein undichtes Dach oder die Blendwirkung eines Solardachs auf die Nachbarn können zu großen Folgeprobl...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Verwalterlos / In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen geht mit dem verwalterlosen Zustand grundsätzlich eine Gefährdung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einher. In einem konkreten Fall hatte das Mitglied einer Zweier-WEG auf die Einberufung einer Eigentümerversammlung gedrängt. Auf Antrag wurde er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vom Landgericht Landau dazu ermächtigt, eine solche Versammlung einzuberufen, um dort über die Bestellung eines Notverwalters diskutieren zu können. 
(Landgericht Landau, Aktenzeichen 5 T 75/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen ...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Zimmer nur für einen / Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. 
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 2483/20 E)

Der Fall:	Ein Paar mietete ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern an. Ein 15 Quadratmeter großer Raum wurde vom Mann, einem angestellten Vertriebsleiter, als Arbeitszimmer und Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit genutzt. In seiner Einkommensteuererklärung machte er die Ausgaben dafür geltend. Der Fiskus wollte nur 50 Prozent anerkennen, da die Lebenspartner die Kosten der Immobilie für das Mietobjekt untereinander aufteilten.

Das Urteil: Die Werbungskosten für das Arbeitszimmer durften in vollem Umfang geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Düsseldorf legte allerdings Wert darauf, dass der Nutzer (in diesem Falle der Mann) Aufwendungen in mindestens der Höhe der Werbungskosten getragen habe. Dies war gegeben und deswegen musste der Fiskus dem Ansinnen des Steuerzahlers entsprechen. Wegen des besonderen Interesses an der Fallkonstellation ließ das Gericht die Revision zu. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. (Finanzgericht Düsseldor...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Rohre ohne Anlass gereinigt / Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen

Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen / Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. 
(Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 202 C 181/20) / Der Fall: Ein Vermieter wollte offensichtlich besonders gründlich vorgehen und gab deswegen ohne konkreten Anlass die Reinigung der Wasserrohre in seiner Immobilie in Auftrag. Die Mieter weigerten sich aber im Anschluss, für diese Arbeiten aufzukommen. Sie hielten das schlichtweg nicht für umlagefähig. / Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht sah ebenfalls keine Notwendigkeit, die Rohre in kürzeren Zeitabständen säubern zu lassen. Solch ein Vorgehen sei mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, dem ein Vermieter bei seinem Handeln unterliege, nicht zu vereinbaren. Grundsätzlich sei eine Rohrreinigung in so langen Zeitabständen erforderlich, dass man nicht mehr von laufenden Kosten sprechen könne. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. ...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

"Wohlfühl-Garage" / Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast wohnungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sondervorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzgarage. 
(Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 6 U 117/20)

Der Fall:	Ein Grundstückseigentümer in Hessen hatte eine behördliche Genehmigung erwirkt, seine Grenzgarage sanieren zu dürfen. Diese Erlaubnis war erforderlich, weil das Objekt den Mindestabstand von drei Metern zum Nachbarn unterschritt. Doch mit einer Garage im eigentlichen Sinne hatte das Ergebnis nichts mehr zu tun. Der Eigentümer riss den Altbau ab und errichtete ein Gebäude mit aufgesetzter Terrasse, bunten Beleuchtungselementen und Dielenboden. Lichtkuppeln brachten ebenso wie eine große Glasfalttür Helligkeit in das Objekt.

Das Urteil:	Ein derartiges Bauwerk dürfe nicht direkt an der Grundstücksgrenze stehen, entschieden die Richter. Es habe eindeutig Wohncharakter. Die Nachbarn konnten deswegen auf einem Abriss bestehen - unter anderem, weil ihnen die ,,GarageBerlin (ots) - Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast wohnungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sondervorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzg...Artikel lesen
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16. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ärger bei Minusgraden / Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

,,Winter ade, Scheiden tut wehBerlin (ots) - "Winter ade, Scheiden tut weh" - Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jahreszeit häufig viel Mehrarbeit. Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten, denn nur so erfüllen sie ihre gesetzlich vorgeschr...Artikel lesen
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02. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Staub verschmutzte Haus / Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig

Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig

Ein Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Kosten der öffentlichen Hand gereinigt wird, wenn Bauarbeiten an einer nahen Brücke für erhebliche Staubentwicklung gesorgt haben. So entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung. 
(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 11 U 96/21)

Der Fall:	Als eine Brücke saniert wurde, entstanden große Mengen von Betonstaub, der sich unter anderem auf der Fassade eines Holzhauses absetzte. Die Entfernung dieses Staubes war mit erheblichem Aufwand verbunden, es musste dafür ein Fachbetrieb eingesetzt werden. Nach Auskunft eines Sachverständigen war es unzweifelhaft, dass die Ablagerungen von den Bau-arbeiten stammten. Der öffentliche Träger hielt dem Hausbesitzer vor, seine Fassade nicht mit der nötigen Schutzschicht versehen und nach der Entdeckung der Verschmutzung nicht rasch genug reagiert zu haben. Grundsätzlich seien die Arbeiten unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden.

Das Urteil:	Die Richter stellten sich weitgehend auf die Seite des Eigentümers und verurteilten das zuständige Bundesland zur Zahlung von fast 6.000 Euro für die notwendig gewordene Reinigung. Zwar müssten Anwohner bis zu einem gewissen Umfang Immissionen wie Verschmutzungen und Staub hinnehmen, wenn in der Umgebung gebaut werde. Doch diese Grenze sei hier überschritten worden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Kosten der öffentlichen Hand gereinigt wird, wenn Bauarbeiten an einer nahen Brücke für erhebliche Staubentwicklung gesorgt haben. So entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechts...Artikel lesen
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02. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ernsthafte Befürchtung / Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras

Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Das gilt, wenn die Nachbarn ernsthafte Gründe für die Furcht vor einer Überwachung anführen können. 
(Amtsgericht Bad Iburg, Aktenzeichen 4 C 366/21)

Der Fall:	Zwei Familien bewohnten jeweils die eine Hälfte eines Doppelhauses. Der eine Nachbar brachte zwei Kameras an, die nicht nur filmen, sondern auch Personen erkennen und die entsprechenden Daten auch aufzeichnen konnten. Die Ausrichtung der Objektive hätte es theoretisch ermöglicht, auch Teile des Nachbaranwesens zu überwachen. Der Betroffene gab allerdings an, diese sensiblen Bereiche würden bei den Aufnahmen mit Hilfe der technischen Einstellung verpixelt. Dem Nachbarn reichte diese Zusicherung nicht, er forderte eine Entfernung.

Das Urteil:	Das Amtsgericht konzentrierte sich gar nicht erst auf die Frage, ob eine tatsächliche Überwachung stattfand oder nicht. Alleine die Möglichkeit, ungewollt gefilmt zu werden, reiche als Grund für eine erfolgreiche Unterlassungsklage aus. Es sei nachvollziehbar, wenn im Radius der Kamera lebende Menschen ernsthafte Befürchtungen äußerten, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten. Die Ausrichtung der Objektive müsse deswegen geändert oder das Gerät entfernt werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Da...Artikel lesen
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