Portalbetreiber Anzeigen24.com  kostenloses Immobilienportal  kostenloses Fewoportal  kostenloses Branchenbuch  kostenloses Presseportal  kostenlose Kleinanzeigen
Folgen Sie uns auf
IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Facebook  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Twitter  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Pinterest
kostenfreies Immobilienportal


325 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

21. Juni 2019 | Hamburgische Notarkammer | Ratgeber

Was Sie beim Kauf einer vermieteten Immobilie beachten müssen

Kandel (ots) - In Zeiten von Dauerniedrigzinsen stellen Immobilien oftmals eine begehrte Form der Geldanlage dar. Wer eine vermietete Immobilie kauft, denkt in erster Linie an die Finanzierung und steuerliche Aspekte. Verkäufer und Käufer übersehen aber leicht wichtige Besonderheiten. "So wer...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
17. Juni 2019 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. | Vermischtes

Doppelte Haushaltsführung: BFH erlaubt über 1.000 Euro monatlich (FOTO)

Foto:  obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH
Doppelte Haushaltsführung: BFH erlaubt über 1.000 Euro monatlich. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V./VLH"Neustadt a. d. W. (ots) - Mehr als 1.000 Euro im Monat können Arbeitnehmer absetzen, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung mieten (doppelte Haushaltsführung). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 4. April 2019 entschieden. Viele hunderttausende Arbeitnehmer unterha...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
17. Juni 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wenn Mieter weichen müssen / Eigenbedarfskündigungen als wichtiges Instrument für Eigentümer (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Eigenbedarfskündigungen als wichtiges Instrument für Eigentümer / Die Möglichkeit, gegebenenfalls in seine eigene, bislang vermietete Immobilie einziehen zu können, hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Dazu gibt es das Instrument der Eigenbedarfskündigung. Voraussetzung ist die Tatsache, dass der Eigentümer selbst, ein naher Verwandter oder Haushaltsangehöriger den Wohnraum benötigt und dies im Kündigungsschreiben auch klar benannt wird. In der Praxis gibt es wegen der Eigenbedarfskündigung immer wieder rechtlichen Ärger. Mieter bestreiten zum Beispiel häufig, dass überhaupt ein echtes Interesse an Eigennutzung vorliegt. Sie vermuten, diese Art der Kündigung sei nur vorgeschoben, um die Immobilie besser weiterverwerten zu können. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Die Möglichkeit, gegebenenfalls in seine eigene, bislang vermietete Immobilie einziehen zu können, hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Dazu gibt es das Instrument der Eigenbedarfskündigung. Voraussetzung ist die Tatsache, dass der Eigentümer selbst, ein naher Verwandt...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
12. Juni 2019 | ALSTER-TERRAIN Bau- und Grundstücks GmbH & Co. KG | Bauen

AlsterTerrain: bebaute Grundstücke werden zu hoch bewertet

Hamburg (ots) - Das Bundesverfassungericht hat entschieden, dass die aktuellen Regelungen zur Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungswidrig sind. Alster Terrain sieht insbesondere eine Fehlbewertung bei den bebauten Grundstücken. Gemäß dem Bewertungsgesetz sind alle Grundstücke im Ab...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Juni 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Die Schlüsselfrage / Vermieter muss Kenntnis von der Rückgabe haben (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Vermieter muss Kenntnis von der Rückgabe haben / Nach dem Ende des Vertragsverhältnisses müssen Mieter zwingend die Schlüssel zu ihrem Objekt an den Eigentümer zurückgeben. Das dürfte auch jedem Betroffenen bewusst sein. Doch immer wieder kommt es wegen damit zusammenhängender Details zu Streitigkeiten. So behaupteten Mieter in einem Fall, sie hätten die Wohnung schon Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt und die Schlüssel (mit exakter Bezeichnung) in den Briefkasten des Eigentümers geworfen. Der aber bestritt das. Er habe nie einen derartigen Brief gefunden, auch nichts von dem bereits erfolgten Auszug gewusst und deswegen schließlich eine Räumungsklage angestrengt. Die Justiz verweigerte den Mietern wegen fehlender Aussicht auf Erfolg die Prozesskostenhilfe. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hieß es im Urteil, wer "eine weniger sichere Art der RückgabeBerlin (ots) - Nach dem Ende des Vertragsverhältnisses müssen Mieter zwingend die Schlüssel zu ihrem Objekt an den Eigentümer zurückgeben. Das dürfte auch jedem Betroffenen bewusst sein. Doch immer wieder kommt es wegen damit zusammenhängender Details zu Streitigkeiten. So behaupteten Mieter i...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Juni 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Abfindung ist abzugsfähig / Beschenkter wollte damit Herausgabeanspruch abwehren (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Beschenkter wollte damit Herausgabeanspruch abwehren

Schenkungen von Immobilien (und anderen Werten) dürften den Empfänger in aller Regel erfreuen. Sie können für den Beschenkten gelegentlich aber auch zu einem Problem werden - dann nämlich, wenn es andere Anspruchsberechtigte gibt, die einen Herausgabeanspruch geltend machen könnten. Wer in dieser Situation vorsorglich eine Abfindung vereinbart, um Anfechtungen zu vermeiden, der kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den zu versteuernden Betrag um diese Summe mindern.
(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 1237/17)

Der Fall:	Eine Frau übertrug nach dem Tode ihres Ehemannes Grundbesitz an zwei der drei gemeinsamen Kinder, die in der Folge wegen Übersteigens der Freibeträge eine entsprechende Summe an Schenkungssteuer leisten mussten. Das dritte, dabei nicht bedachte Kind prozessierte gegen die Besitzübertragung, nachdem schließlich auch die Mutter gestorben war. Ganz konkret forderte der seiner Meinung nach zu kurz Gekommene eine Rückauflassung von Anteilen am übertragenen Grundbesitz. Um einem Rechtsstreit und allen damit verbundenen Unwägbarkeiten zu entgehen, leistete einer der Brüder eine Abfindungszahlung. Anschließend vertrat er die Meinung, er müsse deswegen nicht den vollen Betrag an Schenkungssteuer begleichen.

Das Urteil: Das Finanzgericht Münster vertrat die Meinung, dass der bezahlte Abfindungsbetrag tatsächlich bei der bereits geleisteten Schenkungssteuer berücksichtigt werden müsse - und zwar auch im Nachhinein. Es handle sich hier um ein rückwirkendes Ereignis, das verfahrensrechtlich eine Änderung des Steuerbescheides ermögliche. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Schenkungen von Immobilien (und anderen Werten) dürften den Empfänger in aller Regel erfreuen. Sie können für den Beschenkten gelegentlich aber auch zu einem Problem werden - dann nämlich, wenn es andere Anspruchsberechtigte gibt, die einen Herausgabeanspruch geltend machen kö...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Juni 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Entzug von Eigentum / Auch nicht störender Miteigentümer kann betroffen sein (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Auch nicht störender Miteigentümer kann betroffen sein

Eigentum steht zwar unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wenn allerdings ein Eigentümer den Gemeinschaftsfrieden nachhaltig stört, dann kann ihm dieses entzogen werden. Selbst ein "unschuldigerBerlin (ots) - Eigentum steht zwar unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wenn allerdings ein Eigentümer den Gemeinschaftsfrieden nachhaltig stört, dann kann ihm dieses entzogen werden. Selbst ein "unschuldiger" Miteigentümer kann davon betroffen sein. Allerdings muss ihm nach Auskunft des Info...Artikel lesen
1 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Juni 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wer muss bezahlen? / Reparaturbedürftige Terrasse war Sonder- und Gemeinschaftseigentum (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Reparaturbedürftige Terrasse war Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Eigentlich ist die Sache klar: Für das Sondereigentum innerhalb einer Wohn-eigentümergemeinschaft (WEG) kommt der jeweilige Eigentümer auf, für das Gemeinschaftseigentum müssen das alle zusammen tun. Doch die Unterscheidung ist nicht immer ganz so leicht zu treffen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS am Beispiel eines höchstrichterlichen Urteils zeigt. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 163/17)

Der Fall:	Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung besaß gemäß Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte an zwei Dachterrassen. Eines Tages beschloss die Gemeinschaft eine Sanierung dieser Terrassen, die in finanzieller Hinsicht zu Lasten des Sondernutzers gehen sollte. Doch der argumentierte damit, dass der Boden seines Dachgartens gleichzeitig das Dach der darunterliegenden Wohnung und damit konstruktiv für das Gebäude sei. Er focht den Gemeinschaftsbeschluss an und forderte eine Umlage der Kosten.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof erlegte dem Terrassennutzer auf, die Sanierung zu bezahlen. Zwar blieben die konstruktiven Teile ungeachtet der Zuweisung zur Sondernutzung gemeinschaftliches Eigentum. Die Regelung in der Teilungserklärung, wonach beim ausschließlichen Gebrauch durch einen Eigentümer dieser auch für die Sanierung aufkommen müsse, sei jedoch nicht zu beanstanden. Das betreffe konstruktive und nicht konstruktive Bauteile. Hier sei entscheidend gewesen, dass ausschließlich der Kläger Zugang zu der Terrasse gehabt habe. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Eigentlich ist die Sache klar: Für das Sondereigentum innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) kommt der jeweilige Eigentümer auf, für das Gemeinschaftseigentum müssen das alle zusammen tun. Doch die Unterscheidung ist nicht immer ganz so leicht zu treffen, wie der Infodi...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
13. Mai 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Mehr Licht! / Gerichtsfälle rund um Lampen, Dunkelheit und Jalousien (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gerichtsfälle rund um Lampen, Dunkelheit und Jalousien / Die schönste Wohnung oder das schönste Haus nützen nichts, wenn in der Dämmerung und in der Nacht die Beleuchtung nicht funktioniert. Im schlimmsten Falle kann das sogar zu Schadenersatzforderungen führen, wenn zum Beispiel in einer Wohnanlage die Treppenhausbeleuchtung ausfällt und ein Mensch deswegen stürzt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe neun Entscheidungen von Zivil- und Verwaltungsgerichten ausgewählt, die allesamt etwas mit Licht und Dunkelheit oder mit dem Funktionieren von Jalousien zu tun haben. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Die schönste Wohnung oder das schönste Haus nützen nichts, wenn in der Dämmerung und in der Nacht die Beleuchtung nicht funktioniert. Im schlimmsten Falle kann das sogar zu Schadenersatzforderungen führen, wenn zum Beispiel in einer Wohnanlage die Treppenhausbeleuchtung ausfällt...Artikel lesen
3 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
29. April 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Zweitwohnung benötigt / Bundesgerichtshof urteilte zur Eigenbedarfskündigung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Bundesgerichtshof urteilte zur Eigenbedarfskündigung

Vermieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Allerdings muss das Objekt vom Eigentümer tatsächlich benötigt werden. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann das auch bei einer geplanten Nutzung als Zweitwohnung möglich sein. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 19/17)

Der Fall:	Eine Vermieterin kündigte ihren Mietern in Berlin mit der Begründung, sie habe vor, sich künftig öfter in der Stadt aufzuhalten und benötige zu dem Zweck eine Zweitwohnung. Eine Übernachtung in Hotels oder bei Bekannten sei dafür nicht so geeignet, denn sie bevorzuge einen privaten Wohnbereich, in dem sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann aufhalten könne. Als Beleg für ihre bisherige häufige Anwesenheit legte sie Fahrscheine und Hotelrechnungen aus der Vergangenheit bei.

Das Urteil: Der BGH sah den Eigenbedarf als gegeben an. Es seien von Seiten des Vermieters ,,ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare GründeBerlin (ots) - Vermieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Allerdings muss das Objekt vom Eigentümer tatsächlich benötigt werden. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann das auch bei einer geplanten Nutzung a...Artikel lesen
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
Haben Sie auch Neuigkeiten im Bereich Rechtsprechung, so veröffentlichen Sie hier kostenfrei Ihren Artikel!

Artikel veröffentlichen
Seitenanfang