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326 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

02. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ernsthafte Befürchtung / Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras

Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Das gilt, wenn die Nachbarn ernsthafte Gründe für die Furcht vor einer Überwachung anführen können. 
(Amtsgericht Bad Iburg, Aktenzeichen 4 C 366/21)

Der Fall:	Zwei Familien bewohnten jeweils die eine Hälfte eines Doppelhauses. Der eine Nachbar brachte zwei Kameras an, die nicht nur filmen, sondern auch Personen erkennen und die entsprechenden Daten auch aufzeichnen konnten. Die Ausrichtung der Objektive hätte es theoretisch ermöglicht, auch Teile des Nachbaranwesens zu überwachen. Der Betroffene gab allerdings an, diese sensiblen Bereiche würden bei den Aufnahmen mit Hilfe der technischen Einstellung verpixelt. Dem Nachbarn reichte diese Zusicherung nicht, er forderte eine Entfernung.

Das Urteil:	Das Amtsgericht konzentrierte sich gar nicht erst auf die Frage, ob eine tatsächliche Überwachung stattfand oder nicht. Alleine die Möglichkeit, ungewollt gefilmt zu werden, reiche als Grund für eine erfolgreiche Unterlassungsklage aus. Es sei nachvollziehbar, wenn im Radius der Kamera lebende Menschen ernsthafte Befürchtungen äußerten, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten. Die Ausrichtung der Objektive müsse deswegen geändert oder das Gerät entfernt werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Da...Artikel lesen
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31. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Baugenehmigung erloschen / Das Vorhaben war zu lange nicht umgesetzt worden

Das Vorhaben war zu lange nicht umgesetzt worden

Eine Grundstückseigentümerin in Berlin-Mitte verfügte seit dem Jahr 2014 über eine Baugenehmigung. Doch über einen langen Zeitraum schritt sie nicht zur Tat. Die Genehmigung wurde behördlicherseits zweimal um jeweils ein Jahr verlängert - zuletzt bis zum Jahr 2019. Doch danach wurde das Baurecht vom Amt und vom Verwaltungsgericht als erloschen betrachtet. Die Betroffene wehrte sich dagegen. Sie verwies auf Verzögerungen wegen rechtlicher Probleme (dem Streit um ein Vorkaufsrecht) und darauf, dass ja bereits Arbeiten stattgefunden hätten (Suchschachtungen und ein geringfügiger Aushub). Doch die Gerichtsbarkeit ging nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS davon aus, es habe sich nicht um Vorarbeiten im Sinne eines ,,ersten SpatenstichsBerlin (ots) - Eine Grundstückseigentümerin in Berlin-Mitte verfügte seit dem Jahr 2014 über eine Baugenehmigung. Doch über einen langen Zeitraum schritt sie nicht zur Tat. Die Genehmigung wurde behördlicherseits zweimal um jeweils ein Jahr verlängert - zuletzt bis zum Jahr 2019. Doch danach wurde...Artikel lesen
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31. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wer zahlt den Abstand? / Alter und neuer Eigentümer konnten sich nicht einigen

Alter und neuer Eigentümer konnten sich nicht einigen


Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter sich für den Fall eines vorzeitigen Auszuges mit ihren Mietern auf eine Abstandszahlung einigen. Doch wer kommt eigentlich beim zwischenzeitlichen Verkauf des Objekts für diese Verpflichtung auf? Diese Frage musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz klären. 
(Oberlandesgericht Thüringen, Aktenzeichen 4 U 858/18)


Der Fall:	Nach der Vereinbarung über den vorzeitigen Ausstieg des Mieters aus dem Vertrag, aber noch vor der Auszahlung der vereinbarten Abstandszahlung wurde die betroffene Immobilie veräußert. Der frühere Eigentümer vertrat nun die Meinung, er sei für diese Angelegenheit nicht mehr verantwortlich. Diese Pflicht sei nunmehr auf den Erwerber übergegangen.

Das Urteil:	Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wollten den ursprünglichen Vermieter nicht aus seiner Verpflichtung entlassen. Er musste die Summe begleichen. Die Juristen stellten fest, die Abstandszahlung sei eine Pflicht, die außerhalb des Mietverhältnisses liege und deswegen nicht automatisch von einem Käufer übernommen werde. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter sich für den Fall eines vorzeitigen Auszuges mit ihren Mietern auf eine Abstandszahlung einigen. Doch wer kommt eigentlich beim zwischenzeitlichen Verkauf des Objekts für diese Verpflichtung auf? Diese Frage musste nach Information des Infod...Artikel lesen
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17. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Bad, WC, etc. / Wenn sich die Justiz mit Sanitär- und Wellnessfragen befassen muss

Wenn sich die Justiz mit Sanitär- und Wellnessfragen befassen muss

Nasszellen sind in Häusern und Wohnungen schlicht unverzichtbar. Ohne Bad und WC wären die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus gibt es in manchen Objekten noch zusätzliche Wellness-Einheiten wie zum Beispiel eine Sauna oder sogar ein Schwimmbad. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile dazu gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Nasszellen sind in Häusern und Wohnungen schlicht unverzichtbar. Ohne Bad und WC wären die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus gibt es in manchen Objekten noch zusätzliche Wellness-Einheiten wie zum Beispiel eine Sauna oder sogar ein Schwimm...Artikel lesen
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12. Oktober 2022 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Recht

Maklerverträge können widerrufen werden / Dr. Stoll & Sauer zeigt wie Widerruf oder Kündigung gelingen

Lahr (ots) - Von einem Makler versprechen sich Verbraucher einen schnellen, problemlosen und für sich möglichst kostengünstigen Vertragsabschluss - sei es über eine Immobilie, einen Darlehensvertrag oder eine Versicherung. Der Makler erhält als Vergütung eine vorab vereinbarte Provision. Doch nich...Artikel lesen
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03. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ein- statt ausgeschaltet / Fataler Fehler führte zu einem Brandschaden an einer Immobilie

Fataler Fehler führte zu einem Brandschaden an einer Immobilie


Einmal nicht aufgepasst - das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis war ein Brand mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 30.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wollte der Frau nicht die volle Summe ersetzen, sondern bestand auf einer Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Prozent. Die Rechtsprechung sah es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Es habe sich hier angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines Elektroherdes um ein grob fahrlässiges Verhalten gehandelt. Dazu müsse man noch bedenken, dass die Frau das Haus ja gerade verlassen wollte und deswegen besonders hätte aufpassen müssen. 
(Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 3 U 37/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Einmal nicht aufgepasst - das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis wa...Artikel lesen
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03. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Laub "weggezaubert" / Methode eines Grundstücksbesitzers behagte Justiz nicht

Methode eines Grundstücksbesitzers behagte Justiz nicht


Es ist jedes Jahr dieselbe Plage mit dem vielen Laub, das im Herbst irgendwie entsorgt werden muss. Nicht alle Methoden sind dabei erlaubt. So ,,zauberteBerlin (ots) - Es ist jedes Jahr dieselbe Plage mit dem vielen Laub, das im Herbst irgendwie entsorgt werden muss. Nicht alle Methoden sind dabei erlaubt. So "zauberte" ein Grundstückseigentümer die Blätter "weg", indem er sie auf einer Fläche zwischen zwei Zäunen verschwinden ließ. Die Rechtsprec...Artikel lesen
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01. September 2022 | rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg | Recht

rbb-exklusiv: Land Brandenburg zahlt nach Rangsdorfer Grundstücksstreit Schadenersatz an Familie

Berlin (ots) - Eine Familie aus Rangsdorf (Teltow-Fläming), die wegen einer Justizpanne bei einer Zwangsversteigerung ihr Haus verliert, soll vom Land Brandenburg Schadensersatz erhalten. Das hat Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtages angekündigt. ...Artikel lesen
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29. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Steuerbefreiung versagt / Hausverkäufer machte Depressionserkrankung geltend

Hausverkäufer machte Depressionserkrankung geltend
Erben einer Immobilie sind unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit. Dazu gehört es, dass sie das Familienheim über einen Zeitraum von zehn Jahren selbst nutzen. Verkaufen sie vor Ablauf dieser Zeit, entfällt die Befreiung. Auch eine Krankheit reichte in einem konkreten Fall nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht aus, um eine Ausnahme zu begründen. 
(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 420/20 Erb; Revision beim Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 1/21)
Der Fall:	Eine Erbin veräußerte auf ärztlichen Rat hin das Familienheim vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist. Das Objekt hatte zuvor jeweils zur Hälfte ihr und ihrem verstorbenen Ehemann gehört. Ursache für die Aufgabe der Immobilie waren eine Depressionserkrankung und Angstzustände - unter anderem deswegen, weil der Ehegatte in diesem Haus gestorben sei. Der Fiskus versagte daraufhin die zugesprochene Steuerbefreiung und ließ sich auch durch die genannten medizinischen Gründe für den Verkauf nicht überzeugen.
Das Urteil: Von zwingenden Gründen für die Aufgabe des Objekts könne man hier nicht sprechen. Zwar sei die psychische Belastung ernst zu nehmen, doch das Gesetz sehe eine strenge Auslegung vor. Demnach komme eine weitere Gewährung der Steuerbefreiung nur in Frage, wenn das Führen eines Haushalts in dem Objekt schlechthin unmöglich sei, zum Beispiel wegen eigener Pflegebedürftigkeit. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Erben einer Immobilie sind unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit. Dazu gehört es, dass sie das Familienheim über einen Zeitraum von zehn Jahren selbst nutzen. Verkaufen sie vor Ablauf dieser Zeit, entfällt die Befreiung. Auch eine Krankheit reichte in einem k...Artikel lesen
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29. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

"Praktisch wartungsfrei" / Urteil zur Kontrolle von Verschleißteilen

Urteil zur Kontrolle von Verschleißteilen / Ein Wasserschaden kann schnell sehr teuer werden. Das müssen Immobilienbesitzer zu ihrem Leidwesen immer wieder erfahren. In einem Fall, der in Nordrhein-Westfalen spielte, war aus einem 17 Jahre alten Wasseraufbereitungsgerät eine größere Menge an Wasser entwichen. Wegen des Alters dieses Geräts und der Materialermüdung machte die Versicherung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geltend und wollte nicht bezahlen. Der Versicherte sei verpflichtet gewesen, diese Wasseraufbereitung kontrol-lieren zu lassen. Die Richter sahen das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS anders. Eine schuldhafte Verletzung der Pflichten liege nicht vor, denn das Gerät sei von einem Fachbetrieb ordnungsgemäß installiert worden und eine regelmäßige Wartung ausweislich des Benutzerhandbuchs nicht nötig. Mit einer Waschmaschine oder einem Geschirrspüler könne man die Konstruktion des Wasseraufbereiters nicht vergleichen. 
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 24 U 294/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Wasserschaden kann schnell sehr teuer werden. Das müssen Immobilienbesitzer zu ihrem Leidwesen immer wieder erfahren. In einem Fall, der in Nordrhein-Westfalen spielte, war aus einem 17 Jahre alten Wasseraufbereitungsgerät eine größere Menge an Wasser entwichen. Wegen des Alters...Artikel lesen
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