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326 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

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02. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Feuer schädigte Nachbarhaus / Auftraggeber des Handwerkers musste für Schaden aufkommen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Tomicek/LBS
Feuer schädigte Nachbarhaus / Auftraggeber des Handwerkers musste für Schaden aufkommen 

Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerksbetrieb beauftragt, dann muss er im ungünstigsten Falle für Schäden haften, die als unmittelbare Folge aus diesen Arbeiten am Nachbarhaus entstanden sind. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Zivilsenat der höchsten deutschen Revisionsinstanz. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 311/16)


Der Fall:	Ein Hausbesitzer ließ das Flachdach seiner Immobilie reparieren. Offiziell beauftragt war damit eine Handwerksfirma mit entsprechender fachlicher Eignung. Unter anderen mussten Heißklebearbeiten durchgeführt werden. Unter den Dachbahnen war allerdings unbemerkt ein Glutnest entstanden, das schließlich für einen Brand sorgte. Das Haus, an dem die Arbeiten durchgeführt worden waren, brannte vollständig ab. Am Nachbarhaus entstand ein Schaden in Höhe von knapp 100.000 Euro. Diesen forderte die Versicherung der Nachbarn vom Auftraggeber, zu dessen großem Pech vom eigentlich verantwortlichen Handwerker wegen einer Insolvenz nichts zu holen war.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wandte sich gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die keine Pflicht des Hauseigentümers zum Schadenersatz gesehen hatte. Die Juristen betonten, von einem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch sei nach ständiger Rechtsprechung des Senats auszugehen, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ausgingen, die der Nachbar selbst gar nicht abwehren könne. Dabei spiele es im konkreten Fall keine Rolle, ob der Handwerker sorgfältig ausgewählt worden sei oder nicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Tomicek/LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerksbetrieb beauftragt, dann muss er im ungünstigsten Falle für Schäden haften, die als unmittelbare Folge aus diesen Arbeiten am Nachbarhaus entstanden sind. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ...Artikel lesen
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02. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Freie Entscheidung: Vermieter darf einen Beauftragten zur Mängelbesichtigung entsenden

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Freie Entscheidung
Vermieter darf einen Beauftragten zur Mängelbesichtigung entsenden
Wenn ein Mieter Mängel am Mietobjekt geltend macht, dann hat der Eigentümer das Recht, sich über den tatsächlichen Zustand der Immobilie kundig zu machen. In der Regel muss es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Mieter zulassen, dass der Eigentümer einen Beauftragten seiner Wahl dazu entsendet. 
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 316/16)

Der Fall:	Ein Mieter beschwerte sich über verschiedene, überwiegend kleinere Mängel innerhalb seiner Wohnung und forderte deren Beseitigung. Für den geplanten Besichtigungstermin akzepierte er allerdings weder eine Vertraute des Eigentümers noch dessen Rechtsanwalt. Er vertrat die Meinung, entweder müsse sein Vertragspartner persönlich erscheinen oder einen Fachhandwerker schicken, der die vorliegenden Probleme sachkundig beurteilen könne. Den Beauftragten des Eigentümers verwehrte er den Zugang zur Wohnung - und zwar auch nach einer entsprechenden formellen Abmahnung. Wegen dieser Verweigerungshaltung wurde dem Mieter schließlich fristlos gekündigt.

Das Urteil: Die Richter hielten die Kündigung für begründet. Ein Mieter müsse eventuell vorhandene "persönliche AbneigungenBerlin (ots) - Wenn ein Mieter Mängel am Mietobjekt geltend macht, dann hat der Eigentümer das Recht, sich über den tatsächlichen Zustand der Immobilie kundig zu machen. In der Regel muss es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Mieter zulassen, dass der Eigentümer ein...Artikel lesen
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21. März 2018 | SOKA-BAU | Recht

BAG: Allgemeinverbindlicherklärungen der Bau-Sozialkassentarifverträge von 2015 sind wirksam

Wiesbaden (ots) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat heute die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV), des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe...Artikel lesen
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bauen

"Angemessene Frist" / Ein Richterspruch zur Mängelbeseitigung

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
"Angemessene FristBerlin (ots) - Immer wieder mal kommt es bei Bauvorhaben vor, dass eine Handwerkerleistung Mängel aufweist. Lässt sich solch eine fehlerbehaftete Arbeit nachweisen, dann muss der betroffenen Firma die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden. Doch wie viel Zeit steht einem Unterne...Artikel lesen
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Wohnen

Nicht sofort abziehbar / Komplette Küchenerneuerung in Mietwohnung

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Komplette Küchenerneuerung in Mietwohnung

Steuerzahler sind meistens daran interessiert, eine investierte Summe möglichst auf einen Schlag absetzen zu können und das nicht über einen längeren Zeitraum tun zu müssen. Doch manchmal geht das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht - zum Beispiel dann, wenn in einer vermieteten Wohnung eine Einbauküche komplett erneuert wird. 
(Bundesfinanzhof, IX R 14/15)

Der Fall: Der Eigentümer einer Immobilie hatte sich entschieden, die Küche in seiner Mietwohnung komplett zu sanieren. Er ließ alle Einbauten erneuern, erwarb auch neue Spüle, Herd und andere Elektrogeräte. Die Gesamtausgaben dafür wollte er als Werbungskosten von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort und umfassend geltend machen. Das zuständige Finanzamt verweigerte dies und akzeptierte nur eine Abschreibung über einen Zeitraum von zehn Jahren im Zuge der AfA (Absetzung für Abnutzungen).

Das Urteil: Es handle sich hier nicht um einen Erhaltungsaufwand für einen wesentlichen Gebäudebestandteil, der eine sofortige Absetzung als Werbungskosten möglich gemacht hätte, entschied der Bundesfinanzhof. Die einzelnen Elemente einer Einbauküche seien ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Steuerzahler sind meistens daran interessiert, eine investierte Summe möglichst auf einen Schlag absetzen zu können und das nicht über einen längeren Zeitraum tun zu müssen. Doch manchmal geht das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht - zum Beispiel da...Artikel lesen
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Wohnen

Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen. 

Ein Eigentümer kann die Kündigung eines Mieters nicht auf einen Vorfall stützen, der bereits Gegensatz einer vorherigen notwendigen Abmahnung gewesen ist. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Mietrichter. 
(Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 46 C 144/16)

Der Fall: Der Bewohner einer vermieteten Immobilie war an Schizophrenie erkrankt. Das führte zu zahlreichen, der übrigen Hausgemeinschaft nur schwer zumutbaren Belästigungen. Der Betroffene schrie, er sorgte für laute Geräusche und trat sogar die Wohnungstüre einer Nachbarin ein. Der Eigentümer mahnte dieses Verhalten ab und kündigte schließlich auch das Mietverhältnis. Beide Male bezog er sich dabei jedoch auf dieselben Vorgänge aus jüngster Vergangenheit.

Das Urteil: Genau diese Doppelung war rechtlich nicht möglich, hieß es in der Entscheidung des Amtsgerichts. Das widerspreche geradezu dem Sinn einer Abmahnung, mit der ja bewirkt werden solle, dass sich bestimmte Vorgänge nicht mehr wiederholen. Könnten für Abmahnung und Kündigung identische Sachverhalte benannt werden, dann werde das rechtliche Instrument der Abmahnung sinnlos. Dem Mieter sei gar keine Gelegenheit gegeben worden, sein Verhalten zu ändern. Der Eigentümer müsse sich schon entscheiden, ob eine Störung in seinen Augen so schwerwiegend sei, dass er deswegen sofort kündigen wolle. Ein weiteres Hindernis für die Kündigung war im konkreten Fall die Tatsache gewesen, dass es sich bei dem Mieter um einen kranken Menschen handelte. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Ein Eigentümer kann die Kündigung eines Mieters nicht auf einen Vorfall stützen, der bereits Gegensatz einer vorherigen notwendigen Abmahnung gewesen ist. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Mietrichter. (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen...Artikel lesen
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wohnen im Keller? / Rechtsstreit um die Teilungserklärung einer WEG

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Rechtsstreit um die Teilungserklärung einer WEG

Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen  Hobbys nachzugehen. Doch selbst eine Umnutzung zu Wohnzwecken kann möglich sein - zumindest dann, wenn die Teilungserklärung zu ungenau ist. Das hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung in einem Einzelfall entschieden. 
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 U 14/15)

Der Fall: Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft entschloss sich, zwei Räume im Untergeschoss eines Hauses, die sich in seinem Sondereigentum befanden, umzubauen. Er richtete dort Küche, Bad und Toilette ein, so dass einer Verwendung zu Wohnzwecken nichts mehr entgegen stand. Die Miteigentümer wollten das nicht dulden. Sie hielten eine derartige Nutzung nicht für zulässig und forderten einen Rückbau.

Das Urteil: Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe studierte die Teilungserklärung und kam zu dem Ergebnis, dass die dort erwähnten Begriffe wie "HobbyraumBerlin (ots) - Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen Hobbys nachzugehen. Doch selbst eine Umnutzung zu Wohnzwecken kann möglich sein - zumindest dann, wenn die Teilungserklärung zu ungenau i...Artikel lesen
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19. Februar 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Vermischtes

Wer haftet wofür? / Der Dauerstreit zwischen Assekuranz und Versicherten

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Der Dauerstreit zwischen Assekuranz und Versicherten / Eine Versicherung schließt man ab, um im Notfall nicht auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Die meisten Menschen sind froh, wenn dieser Tag niemals eintritt. Denn sie wissen: dann beginnt im schlimmsten Falle ein jahrelanger Streit darum, ob der Schaden wirklich von den Vertragsbedingungen abgedeckt war oder nicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Eine Versicherung schließt man ab, um im Notfall nicht auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Die meisten Menschen sind froh, wenn dieser Tag niemals eintritt. Denn sie wissen: dann beginnt im schlimmsten Falle ein jahrelanger Streit darum, ob der Schaden wirklich von den Vertr...Artikel lesen
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15. Februar 2018 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Recht

Kläger beim Landgericht Hannover gegen die BHW erfolgreich

Hamburg (ots) - Erneut waren - von HAHN Rechtsanwälte vertretene - Kläger beim Landgericht Hannover gegenüber der BHW Bausparkasse AG (BHW) erfolgreich. Das Landgericht entschied durch Urteil vom 15. Januar 2018 - 4 O 148/17 -, dass die Pflichten des Darlehensnehmers aus einem Immobiliendarlehens...Artikel lesen
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06. Februar 2018 | Almondia | Bau- und Immobiliennachrichten

Probleme beim Hausbau: Auf vier von zehn Baustellen gibt es Ärger / Jeder siebte Bauherr hat Streit mit seinem Bauträger

Berlin (ots) - Bei fast jedem zweiten privaten Hausbau kommt es zu Problemen. Die Liste der Ärgernisse führt der Streit mit dem Bauträger an (auf 14 Prozent der Baustellen). Zwist gibt es aber auch zwischen den einzelnen Gewerken. Probleme mit der Baugenehmigung hat ebenfalls gut jeder zehnte Bauh...Artikel lesen
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