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325 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

15. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Alles dicht, oder nicht? / Urteile deutscher Gerichte zum Thema Wärmedämmung

Urteile deutscher Gerichte zum Thema Wärmedämmung / Kaum ein Thema ist angesichts gestiegener Gas- und Ölpreise und der Debatte um den Klimaschutz wichtiger als das Energiesparen. Unter anderem kann das durch eine fachgerechte Wärmedämmung geschehen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe entsprechende Urteile deutscher Gerichte gesammelt. Die Spannbreite reicht vom Gerüstaufbau bis zum verringerten Lichteinfall nach erfolgter Dämmung und Verkleinerung der Fensterflächen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Kaum ein Thema ist angesichts gestiegener Gas- und Ölpreise und der Debatte um den Klimaschutz wichtiger als das Energiesparen. Unter anderem kann das durch eine fachgerechte Wärmedämmung geschehen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe entsprechende U...Artikel lesen
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01. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Adieu Mobilheim... / Wie ist der Verkauf steuerlich zu bewerten?

Wie ist der Verkauf steuerlich zu bewerten?

Wer nicht selbst genutzte Immobilien vor Ablauf eines 10-Jahres-Zeitraumes nach dem Erwerb weiterverkauft, der muss mit einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns rechnen. Allerdings trifft diese Regelung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt auf sogenannte Mobilheime zu. 
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 9 K 234/17; Revision vor dem BFH, Aktenzeichen IX R 22/21)

Der Fall:	Ein Steuerzahler erwarb ein Mobilheim, das auf einem Campingplatz abgestellt war. Das Objekt - ein Holzbau von 60 Quadratmetern ohne Bodenverankerung - vermietete er. Schon nach vier Jahren verkaufte er das Mobilheim wieder. Das zuständige Finanzamt war der Meinung, es handle sich hier um ein privates Veräußerungsgeschäft, das der Besteuerung unterliege. Denn schließlich habe der Betroffene beim Kauf auch Grunderwerbsteuer bezahlt.

Das Urteil:	Selbst dieses Argument überzeugte die Richter des Nieder-sächsischen Finanzgerichts nicht. Auch wenn bewertungsrechtlich die Grunderwerbsteuer fällig gewesen sei, komme hier die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nicht in Frage. Das Objekt befinde sich auf fremdem Grund und Boden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wer nicht selbst genutzte Immobilien vor Ablauf eines 10-Jahres-Zeitraumes nach dem Erwerb weiterverkauft, der muss mit einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns rechnen. Allerdings trifft diese Regelung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt auf so...Artikel lesen
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22. Juli 2022 | va-Q-tec AG | Energie

BGH-Entscheidung zur Wärmedämmung von Altbauten: Moderne Vakuum-Dämmung spart 90 Prozent Platz und bis zu 20 Prozent Energie

Bessere Dämmung: Drei Zentimeter dünne Vakuum-Paneele ersetzt 30 Zentimeter dicken Schaum- oder Faserstoff (im Bild: Dr. Joachim Kuhn, Gründer und CEO der va-Q-tec AG) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/121691 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Würzburg (ots) - Der Bundesgerichtshof hat am 1. Juli entschieden, dass bei einer nachträglichen Wärmedämmung an Bestandsbauten Grundstücksgrenzen überschritten werden dürfen (AZ: V ZR 23/21). Moderne Vakuum-Dämmung ist zehnmal effizienter als klassische Dämmmaterialien aus beispielsweise Styropor...Artikel lesen
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18. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Darf's etwas weniger sein? / Mietminderung ist ein häufiges Thema vor Gericht

Mietminderung ist ein häufiges Thema vor Gericht

Es ist sehr ärgerlich, wenn man als Mieterin oder Mieter spürbare Einbußen an Wohnqualität hinnehmen muss. Sei es, weil ein Wasserschaden den Boden überflutet hat - sei es, weil der Fahrstuhl außer Betrieb ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte vor, in denen es um die Frage geht, welche Mietminderung bei bestimmten Störungen angemessen ist. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es ist sehr ärgerlich, wenn man als Mieterin oder Mieter spürbare Einbußen an Wohnqualität hinnehmen muss. Sei es, weil ein Wasserschaden den Boden überflutet hat - sei es, weil der Fahrstuhl außer Betrieb ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe ...Artikel lesen
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05. Juli 2022 | LBS Infodienst Bauen und Finanzieren | Vermischtes

Grundsteuererklärung 2022: Immobilieneigentümer müssen liefern

Berechnungsmodelle der neuen Grundsteuer nach Bundesland / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/108464 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - 36 Millionen Immobilien in Deutschland müssen neu bewertet werden, so will es das Bundesverfassungsgericht. Denn ab 2025 soll es eine neue Grundsteuer geben, die bisherige Berechnungsgrundlage wurde als verfassungswidrig eingestuft. Auf alle Immobilieneigentümer kommt damit eine zus...Artikel lesen
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04. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

In fremder Währung / Wechselkursverluste rechtfertigen keinen Werbungskostenabzug

Wechselkursverluste rechtfertigen keinen Werbungskostenabzug

Wenn jemand zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie ein Fremdwährungsdarlehen aufnimmt, das er wegen der ungünstigen Kursentwicklung später in einen Euro-Kredit umschuldet, dann kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Wechselkursverluste nicht als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 36/17)

Der Fall:	Grundsätzlich kann ein Umschuldungsdarlehen steuerlich be-rücksichtigt werden, da der Veranlassungszusammenhang zur Vermietung fortbesteht. Allerdings sollten die Valuta des neuen Darlehens nicht über den abzulösenden Darlehensrest-betrag hinausgehen und die Umschuldung sich im Rahmen einer marktüblichen Finanzierung bewegen.

Das Urteil:	Sei schon der Fremdwährungskursverlust nicht durch die Vermietung und Verpachtung veranlasst, so gelte dies erst recht für die Schuldzinsen zur Finanzierung dieses Verlusts, entschieden die höchsten Finanzrichter. Mit der Umschuldung des Fremdwährungsdarlehens habe der Kläger den Kursverlust realisiert und bezahlt. Zur Finanzierung des erhöhten Rückzahlungsaufwands habe er Darlehensmittel in Anspruch genommen. Weder die erhöhten Rückzahlungsbeträge noch die auf deren Finanzierung entfallenden Schuldzinsen könnten jedoch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn jemand zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie ein Fremdwährungsdarlehen aufnimmt, das er wegen der ungünstigen Kursentwicklung später in einen Euro-Kredit umschuldet, dann kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Wechselkursverluste nicht als W...Artikel lesen
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04. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kampfmittel im Baugrund / Architekt hätte sich im Vorfeld vergewissern müssen

Architekt hätte sich im Vorfeld vergewissern müssen

Es gehört zu den Grundleistungen eines Architekten im Verhältnis zum Bauherrn, dass er gegebenenfalls die Kampfmittelfreiheit des Bodens überprüfen lassen muss. Tut er das nicht, haftet er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Konsequenzen. 
(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 24 U 48/20)

Der Fall:	Ein Bauherr wollte auf seinem Grundstück ein Neubauvorha-ben realisieren und beauftragte ein Architekturbüro auf Grundlage eines Vertrages mit den entsprechenden Leistungen. Nach Vollendung des Neubaus beanstandeten die Behörden, es sei trotz gewisser Anhaltspunkte bei der Planung kein Antrag auf Luftbildauswertung gestellt worden, der Hinweise auf Kampfmittel hätte geben können.

Das Urteil:	Die Planungsleistung des Architekten sei mangelhaft gewesen, weil ein Kampfmittelverdacht hinsichtlich der mit den Neubauten überbauten Grundstücksflächen bestanden habe. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung habe für ihn eine Verpflichtung bestanden, das Problem der Kampfmittelüberprüfung zu berücksichtigen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es gehört zu den Grundleistungen eines Architekten im Verhältnis zum Bauherrn, dass er gegebenenfalls die Kampfmittelfreiheit des Bodens überprüfen lassen muss. Tut er das nicht, haftet er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Konsequenzen. (Oberlande...Artikel lesen
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04. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Neubau statt Erweiterung / Eigentümer legte die Genehmigung auf unzulässige Weise aus

Eigentümer legte die Genehmigung auf unzulässige Weise aus

Wenn der Eigentümer über eine behördliche Genehmigung zur Erweiterung seines Einfamilienhauses verfügt, dann darf er nicht stattdessen einfach einen Neubau errichten. Sonst droht ihm nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigungsanordnung. 
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 2 A 2912/20)

Der Fall:	Grundstückseigentümer legten die Erlaubnis der zuständigen Baubehörde, das bereits vorhandene Objekt zu erweitern, sehr großzügig aus. Sie ließen das bestehende Haus einfach abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die Behörde erfuhr davon. Sie erließ einen Stopp für den fortgeschrittenen Bau und ordnete die Beseitigung an.

Das Urteil:	Der Neubau sei sowohl formell als auch inhaltlich illegal gewesen, stellten die Verwaltungsrichter durch zwei Instanzen hinweg fest. Das heißt: Er habe grundsätzlich nicht errichtet werden dürfen und sei zudem in seiner Gestalt nicht hinzunehmen, weil er gegen das Bauplanungsrecht verstoße. Es blieb beim Abriss. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn der Eigentümer über eine behördliche Genehmigung zur Erweiterung seines Einfamilienhauses verfügt, dann darf er nicht stattdessen einfach einen Neubau errichten. Sonst droht ihm nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigungsanordnung. (Oberverwaltu...Artikel lesen
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27. Juni 2022 | PROfinance GmbH | Recht

PROfinance sieht sich in der Klage gegen die Adler Group bestätigt

André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/129306 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Stellungnahme zur ARD-Sendung "Immobilienpoker: Die dubiosen Geschäfte eines Wohnungskonzerns" Am 27. Juni 2022 strahlt die ARD eine investigative Recherche aus. Unter dem Titel "Immobilienpoker: Die dubiosen Geschäfte eines Wohnungskonzerns" stellt darin ein Team von bekannten Jou...Artikel lesen
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13. Juni 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Bodenständig / Juristische Streitfälle um Parkett, Laminat, Fliesen und Teppich

Juristische Streitfälle um Parkett, Laminat, Fliesen und Teppich

Immobilien haben im übertragenen, aber auch im wortwörtlichen Sinne viel mit Bodenständigkeit zu tun. Denn mit der Qualität von Bodenbelägen wie Parkett, Laminat, Fliesen und Teppich steht und fällt der Wert von Wohnungen und Häusern. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seinen Extradienst einige Urteile zu diesem Themenkreis gesammelt, in denen es unter anderem um das Abziehen von Dielen, um Asbestplatten unter dem Parkett und um den Austausch des Teppichs geht. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Immobilien haben im übertragenen, aber auch im wortwörtlichen Sinne viel mit Bodenständigkeit zu tun. Denn mit der Qualität von Bodenbelägen wie Parkett, Laminat, Fliesen und Teppich steht und fällt der Wert von Wohnungen und Häusern. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für...Artikel lesen
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