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326 Mitteilungen im Bereich "Rechtsprechung"

13. Januar 2022 | R+V Infocenter | Recht

Sport im Wohnzimmer: Ist das erlaubt?

Wiesbaden (ots) - Matte ausrollen und los geht's: In der Corona-Pandemie hat so mancher Mieter sein Training ins heimische Wohnzimmer verlegt. Doch nicht jede Sportart ist zuhause erlaubt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Ruhige Sportarten wie Yoga oder Krafttraining m...Artikel lesen
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11. Januar 2022 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Recht

Deutsche Umwelthilfe erstreitet Urteil für mehr Verbraucherschutz: Energieausweis muss bei Wohnungsbesichtigungen unaufgefordert gezeigt werden

Berlin (ots) - - Landgericht Berlin: Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht auf Informationen zur energetischen Beschaffenheit einer Immobilie; DUH kündigt verstärkte Kontrollen an - Energieausweis gibt Auskunft über Klimafreundlichkeit und zu erwartende Heizkosten einer Immobilie -...Artikel lesen
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03. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Eine Frage der Farbe / Alle Wohnungseigentümer müssen zustimmen

Alle Wohnungseigentümer müssen zustimmen / Wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Denn es handelt sich bei der Maßnahme um eine bauliche Veränderung. Genau diese Einstimmigkeit war aber in einem Berliner Streitfall nicht vorhanden gewesen. Es hatte sich lediglich eine Mehrheit gefunden, die der Meinung gewesen war, dass der Holzton besser aussehe als der bisherige dunkle Rotton bzw. das Hellgrau. Das zuständige Gericht merkte an, der optische Eindruck des Hauses werde durch die Maßnahme erheblich verändert - und deswegen müsse die Gesamtheit der Eigentümer damit einverstanden sein. 
(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 91/117) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Denn es handelt sich bei der Ma...Artikel lesen
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03. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Folgen der Schwarzarbeit / Bauleistungen sind dadurch nicht automatisch mangelhaft

Bauleistungen sind dadurch nicht automatisch mangelhaft

Wenn ein Haus teilweise in Schwarzarbeit errichtet worden ist, so stellt diese Tatsache nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für sich genommen noch keinen Hinweis auf einen Baumangel dar. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 24/20)

Der Fall:	Die Klägerin hatte ein Gebäude gekauft. Rechte der Käuferin wegen Mängeln waren vertraglich ausgeschlossen. Später stellte sich heraus, dass Keller und Sockel des Hauses feucht waren. Das Berufungsgericht ging von einer Arglist durch den Verkäufer aus, weil dieser die Beteiligung von Schwarzarbeitern am Bau nicht erwähnt hatte. Es sei wegen dieser Vorge-schichte mit Mängeln zu rechnen gewesen.

Das Urteil:	In diesem Punkt folgte der Bundesgerichtshof der Argumentation der Vorinstanz nicht und verwies die Sache zurück. Es gebe "keine Grundlage für die Annahme, der Auftraggeber habe allein schon wegen des Verstoßes gegen das Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz Kenntnis von einem bestimmten, nach Fertigstellung festgestellten Ausführungsfehler oder habe diesen billigend in Kauf genommen". / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn ein Haus teilweise in Schwarzarbeit errichtet worden ist, so stellt diese Tatsache nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für sich genommen noch keinen Hinweis auf einen Baumangel dar. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 24/20) Der Fall: Die Klägerin ...Artikel lesen
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03. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Keine Fotos, bitte! / Ein Urteil zu den Rechten von Architekten

Ein Urteil zu den Rechten von Architekten / Ein Architekt kann nicht darauf pochen, auch nach Beendigung des Vertrages mit seinem Auftraggeber Fotos von dem Objekt fertigen zu dürfen. Eine solche Absprache benachteiligt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung den Bauherrn unangemessen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 193/20) / Der Fall: In Musterverträgen findet sich häufig zugunsten von Architekten eine Klausel, dass der Auftragnehmer berechtigt sei, auch nach Beendigung des Vertrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um Fotos zu machen. Im vorliegenden Streitfall verweigerte der Bauherr diesen Zugang. Der Kläger berief sich auf das ihm zugestandene Recht. Es folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung durch drei Instanzen. Das Urteil: Bei der gebotenen objektiven Auslegung des Vertrages werde der Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, wenn ein derartiges Recht auf das Erstellen von Fotos vereinbart wird. So entschieden die BGH-Richter. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Architekt kann nicht darauf pochen, auch nach Beendigung des Vertrages mit seinem Auftraggeber Fotos von dem Objekt fertigen zu dürfen. Eine solche Absprache benachteiligt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung den Bauhe...Artikel lesen
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13. Dezember 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Achtung, aufgepasst! / Urteile zum Thema Immobilien und Verkehrssicherungspflicht

Urteile zum Thema Immobilien und Verkehrssicherungspflicht

Zu den wichtigsten Dingen, die Haus- und Grundstückseigentümer im Alltag beachten sollten, gehört die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Es geht dabei um die Abwehr von Gefahren, die für andere Menschen (Passanten, Besucher) entstehen könnten - sei es durch Baugruben, ungeräumte Wege oder morsche Treppen. In vielen dieser Fälle drohen erhebliche zivilrechtliche Forderungen, wenn sich jemand verletzt hat. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Zu den wichtigsten Dingen, die Haus- und Grundstückseigentümer im Alltag beachten sollten, gehört die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Es geht dabei um die Abwehr von Gefahren, die für andere Menschen (Passanten, Besucher) entstehen könnten - sei es durch Baugruben, ungeräumte ...Artikel lesen
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29. November 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Garage für Dienstwagen / Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen

Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen

Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. 
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 14 K 21/19, anhängig beim Bundesfinanzhof unter VIII R 29/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. (Niedersä...Artikel lesen
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03. November 2021 | R+V Infocenter | Recht

Vermieter müssen draußen bleiben

Wiesbaden (ots) - Einfach einen Zweitschlüssel für Notfälle behalten? Das dürfen Vermieter nicht. Beim Einzug müssen sie den neuen Bewohnern alle Schlüssel aushändigen, solange nichts anderes vereinbart ist. Und: Ohne Erlaubnis dürfen sie die Wohnung grundsätzlich nicht betreten. Darauf macht das ...Artikel lesen
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01. November 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kein Gewohnheitsrecht / Auch jahrzehntelange Duldung führt noch nicht zu einem Wegerecht

Auch jahrzehntelange Duldung führt noch nicht zu einem Wegerecht


Selbst wenn ein Grundstückseigentümer über einen sehr langen Zeitraum hinweg unwidersprochen einen Weg über das nachbarliche Anwesen nutzt, ergibt sich daraus noch kein Gewohnheitsrecht. Kommt es zu keiner Einigung, muss er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Nutzung des Weges einstellen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 155/18)


Der Fall:	Zwei Nachbarn stritten sich nach Jahrzehnten ohne größere Probleme um das Wegerecht, das durch ein Grundstück führte. Einer von beiden verwies darauf, dass er auf diese Zufahrt zu seinen (baurechtlich nicht genehmigten) Garagen angewiesen sei und dem ja auch über einen denkbar langen Zeitraum nicht widersprochen worden sei. Nach einem Eigentümerwechsel und einer Übergangsphase erklärten die neuen Grundstückseigentümer jedoch, sie würden einer weiteren Nutzung nun nicht mehr zustimmen.

Das Urteil:	Der Bundesgerichtshof musste das letzte Wort sprechen, nachdem sich bereits Landgericht und Oberlandesgericht für eine weitere gewohnheitsrechtliche Nutzung ausgesprochen hatten. Die höchste Instanz sah das anders. Außerhalb einer Eintragung im Grundbuch und wegen anderer Ausnahmen wie eines Notwegerechts könne die Erlaubnis durchaus widerrufen werden. Der BGH verwies den Fall zurück an die unteren Instanzen, um zu prüfen, ob hier eine Ausnahme vorliege. Wenn nicht, bleibe es bei der Untersagung. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Selbst wenn ein Grundstückseigentümer über einen sehr langen Zeitraum hinweg unwidersprochen einen Weg über das nachbarliche Anwesen nutzt, ergibt sich daraus noch kein Gewohnheitsrecht. Kommt es zu keiner Einigung, muss er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS...Artikel lesen
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01. November 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Lärm im Wintergarten / Bei ungenehmigter Nutzung besteht kein Anspruch auf Schalldämmung

Bei ungenehmigter Nutzung besteht kein Anspruch auf Schalldämmung

Wer einen ungenehmigten, noch nicht einmal genehmigungsfähigen Wintergarten als Wohnraum nutzt, der kann nicht darauf bestehen, dass ihm Schallschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Flughafenbau finanziert werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Verwaltungsgerichtsbarkeit. 
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 6 A 4.20)


Der Fall:	Ein Anwohner des Großflughafens BER beanspruchte Schallschutz für seinen fast 25 Jahre alten Wintergarten. Der Raum werde von seiner Familie zu Wohnzwecken genutzt, argumentierte er. Das Anwesen liege innerhalb des für den Flughafen festgesetzten Tag- und Nachtschutzgebietes. Doch die Behörden verweigerten die Unterstützung mit der Begründung, weder sei der Wintergarten genehmigt noch könne er unter gegebenen Umständen genehmigt werden. Unter anderem verwiesen sie darauf, dass die Dachhaut dieses Anbaus nur aus einem vergleichsweise dünnen, lichtdurchlässigem Kunststoff bestehe, was den Brandschutzanforderungen nicht gerecht werde.

Das Urteil: Nach zutreffender Einschätzung der Behörden handle es sich hier "nicht um einen schützenswerten Wohnraum im Sinne der Schallschutzauflage", entschied der zuständige Richter. Von einer genehmigten Nutzung zu Wohnzwecken könne nicht die Rede sein, es handle sich um einen Raum, "der baulich und funktionell von dem Wohnhaus abgetrennt ist und somit einer eigenständigen Nutzung dient". / Lärm im Wintergarten / Bei ungenehmigter Nutzung besteht kein Anspruch auf Schalldämmung / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wer einen ungenehmigten, noch nicht einmal genehmigungsfähigen Wintergarten als Wohnraum nutzt, der kann nicht darauf bestehen, dass ihm Schallschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Flughafenbau finanziert werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der L...Artikel lesen
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