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120 Mitteilungen im Bereich "Steuern"

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01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Grundfläche des Hauses zählt / Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch beschränkt. 
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 3 K 14/23)


Der Fall:	Ein Erbe sah sich plötzlich im Besitz von sechs Flurstücken, einige davon waren als ein Grundstück im Grundbuch vereinigt. Nun stellte sich die Frage, wie sich die Erbschaftssteuer gestalten würde. Das zuständige Finanzamt beschränkte in seinem Bescheid die Steuerbefreiung auf den Wert des mit dem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. So werde dem Ansatz des Gesetzgebers Rechnung getragen, den eigentlichen Familienraum zu erhalten. Der Betroffene forderte, dass eine größere Fläche unter die Befreiung falle.

Das Urteil:	Die Entscheidung des Fiskus hatte vor Gericht Bestand. Es sei verfassungsrechtlich geboten, diese Befreiung eher restriktiv und eben gerade nicht allzu großzügig auszulegen. Zu dem Zweck dürfe das Finanzamt entweder auf eine katastermäßig erfasste kleinere Grundfläche (mit dem Haus als Zentrum) zurückgreifen oder gegebenenfalls die Fläche eigenständig herausrechnen. Man müsse schließlich bedenken, dass Erben neben der Freistellung des Familienheimes auch noch von hohen Freibeträgen profitierten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodie...Artikel lesen
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02. August 2023 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Bau- und Immobiliennachrichten

Wohnungsbaukrise: Baugewerbe begrüßt neue Pläne der Bundesbauministerin - mahnt aber weitere Schritte an

Berlin (ots) - Um den seit Monaten einbrechenden Wohnungsbau anzukurbeln, plane Bundesbauministerin Klara Geywitz Medienberichten zufolge steuerliche Entlastungen. Laut des SPIEGEL sollen ab kommendem Jahr und befristet bis Ende 2030 die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten erweit...Artikel lesen
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24. Juli 2023 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH | Finanzierung

Bausparvertrag und Steuererklärung: Das gilt es zu beachten

Bausparvertrag und Steuererklärung: Das gilt es zu beachten / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Neustadt a. d. W. (ots) - Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Welche staatlichen Förderungen gibt es? Und worüber sollte man in Sachen Steuererklärung Bescheid wissen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, worauf Bausparerinnen und Bausparer achten sollten. E...Artikel lesen
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29. Mai 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Ratgeber

Ausländisches Vermächtnis / Unter bestimmten Bedingungen ist Steuerfreiheit möglich

Unter bestimmten Bedingungen ist Steuerfreiheit möglich
Wendet der Erblasser dem Begünstigten seine Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zu, so kann diese steuerfrei vermacht werden. Das hat die höchste zuständige fachgerichtliche Instanz nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Ende des Jahres 2022 so entschieden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 37/19)
Der Fall:	Es ging um eine Immobilie in München. Diese gehörte einer Frau, die bis zu ihrem Tode in der Schweiz wohnte und das Objekt ihrer in den USA lebenden Nichte vermachte. Nach dem Ableben der Tante forderte der Fiskus von der Nichte Erbschaftssteuer. Die Betroffene verwies darauf, sie sei in dieser besonderen Fallkonstellation nicht zur Steuerzahlung heranzuziehen.
Das Urteil: Unter der Voraussetzung, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben, könne die Immobilie steuerfrei vermacht werden, lautete der Richterspruch. Anders als deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland seien ausländische Erben oder Vermächtnisnehmer nur in beschränktem Umfang steuerpflichtig. Sie zahlen Erbschaftssteuer ausschließlich für den Eigentumserwerb an bestimmten gesetzlich definierten Vermögenswerten, darunter grundsätzlich inländische Immobilien. Würden sie jedoch im Testament des Erblassers durch Vermächtnis mit einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einer solchen Immobilie bedacht, bleibe dies ausnahmsweise steuerfrei. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wendet der Erblasser dem Begünstigten seine Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zu, so kann diese steuerfrei vermacht werden. Das hat die höchste zuständige fachgerichtliche Instanz nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Ende des Jahres 2022 so entschieden. (Bu...Artikel lesen
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31. Januar 2023 | Bayernpartei | Bau- und Immobiliennachrichten

Bayernpartei: die neue Grundsteuererklärung - ein unnötiger Bürokratie-Irrsinn!

München (ots) - Heute endet die Frist zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung, die Grundbesitzer abgeben müssen und die letzten Endes von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausgelöst wurde. Nach aktuellen Zahlen haben diese Erklärung etwa 66 Prozent abgegeben, ein erklecklicher Teil feh...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Zimmer nur für einen / Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. 
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 2483/20 E)

Der Fall:	Ein Paar mietete ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern an. Ein 15 Quadratmeter großer Raum wurde vom Mann, einem angestellten Vertriebsleiter, als Arbeitszimmer und Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit genutzt. In seiner Einkommensteuererklärung machte er die Ausgaben dafür geltend. Der Fiskus wollte nur 50 Prozent anerkennen, da die Lebenspartner die Kosten der Immobilie für das Mietobjekt untereinander aufteilten.

Das Urteil: Die Werbungskosten für das Arbeitszimmer durften in vollem Umfang geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Düsseldorf legte allerdings Wert darauf, dass der Nutzer (in diesem Falle der Mann) Aufwendungen in mindestens der Höhe der Werbungskosten getragen habe. Dies war gegeben und deswegen musste der Fiskus dem Ansinnen des Steuerzahlers entsprechen. Wegen des besonderen Interesses an der Fallkonstellation ließ das Gericht die Revision zu. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. (Finanzgericht Düsseldor...Artikel lesen
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17. Januar 2023 | Whakapia GmbH | Vermischtes

Grundsteuererklärung fristgerecht abgeben: Webanwendung bietet Hilfe

(v.l.n.r.) Marc König (Steuerberater), Verena König (Geschäftsführerin) und Jan Reiter (Steuerberater) bieten Online-Hilfe zur Selbsthilfe mit der Grundsteuererklärung / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/167730 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Wiesbaden (ots) - Am 31.1.2023 endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung an das Finanzamt. Für Haus- und Grundbesitzer, die noch kein eigenes ELSTER-Zertifikat für die Online-Einreichung haben, wird die Zeit knapp. Ihnen bietet die Wiesbadener Firma Whakapai eine schnelle, preiswerte Lös...Artikel lesen
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22. November 2022 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag | Bau- und Immobiliennachrichten

Erbschaftssteuer: CSU-Fraktion für höhere Freibeträge

München (ots) - Keine höhere Erbschaftsteuer: das fordert die CSU-Fraktion morgen per Dringlichkeitsantrag im Landtag. Mit dem aktuellen Jahressteuergesetz müssen ab 2023 Immobilienwerte neu festgesetzt und künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden. Dies füh...Artikel lesen
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31. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Unter Lebensgefährten / Mietvertrag über hälftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung

Mietvertrag über hälftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung


Bei Vermietungen unter Lebensgefährten ist eine gewisse Vorsicht geboten. Denn längst nicht immer erkennen Fiskus und Finanzgerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zum Teil rechtlich gewagten Konstruktionen an. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 1 K 699/19)


Der Fall:	Die Eigentümerin einer Immobilie und ihr Lebensgefährte bewohnten gemeinsam das Obergeschoss des Hauses. Der Mann überwies monatlich 350 Euro als Miete und die Frau machte entsprechend ihrer Einnahmen bzw. Ausgaben beim Fiskus Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend. Bis zu einer Außenprüfung akzeptierte das Finanzamt diese Lösung zunächst, dann verweigerte es jedoch die Anerkennung dieser Konstellation.

Das Urteil:	Die Fachgerichtsbarkeit ordnete den Fall ähnlich ein wie zuvor der Fiskus. Im steuerrechtlichen Sinne liege bei dieser hälftigen Lösung innerhalb einer Lebensgemeinschaft kein anzuerkennendes Mietverhältnis vor. Ein Fremdvergleich sei hier nicht möglich, denn mit einem x-beliebigen anderen Mieter teile man ja nicht seine Privatsphäre auf diese Weise. Von einem normalen zivilrechtlichen Vertrag weiche diese Konstruktion erheblich ab. Das, was als ,,MieteBerlin (ots) - Bei Vermietungen unter Lebensgefährten ist eine gewisse Vorsicht geboten. Denn längst nicht immer erkennen Fiskus und Finanzgerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zum Teil rechtlich gewagten Konstruktionen an. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenz...Artikel lesen
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01. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Adieu Mobilheim... / Wie ist der Verkauf steuerlich zu bewerten?

Wie ist der Verkauf steuerlich zu bewerten?

Wer nicht selbst genutzte Immobilien vor Ablauf eines 10-Jahres-Zeitraumes nach dem Erwerb weiterverkauft, der muss mit einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns rechnen. Allerdings trifft diese Regelung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt auf sogenannte Mobilheime zu. 
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 9 K 234/17; Revision vor dem BFH, Aktenzeichen IX R 22/21)

Der Fall:	Ein Steuerzahler erwarb ein Mobilheim, das auf einem Campingplatz abgestellt war. Das Objekt - ein Holzbau von 60 Quadratmetern ohne Bodenverankerung - vermietete er. Schon nach vier Jahren verkaufte er das Mobilheim wieder. Das zuständige Finanzamt war der Meinung, es handle sich hier um ein privates Veräußerungsgeschäft, das der Besteuerung unterliege. Denn schließlich habe der Betroffene beim Kauf auch Grunderwerbsteuer bezahlt.

Das Urteil:	Selbst dieses Argument überzeugte die Richter des Nieder-sächsischen Finanzgerichts nicht. Auch wenn bewertungsrechtlich die Grunderwerbsteuer fällig gewesen sei, komme hier die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nicht in Frage. Das Objekt befinde sich auf fremdem Grund und Boden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wer nicht selbst genutzte Immobilien vor Ablauf eines 10-Jahres-Zeitraumes nach dem Erwerb weiterverkauft, der muss mit einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns rechnen. Allerdings trifft diese Regelung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt auf so...Artikel lesen
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