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791 Mitteilungen im Bereich "Verbraucher"

12. Februar 2019 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Vermischtes

ARD-Mittagsmagazin exklusiv: Müller fordert mehr Mieterschutz von CDU

Berlin (ots) - Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) fordert die CDU/CSU auf, sich stärker für Mieter in Deutschland einzusetzen. Es müsse im Interesse der Mieter "und nicht im Interesse der Vermieter gehandelt werden", sagte Müller mit Blick auf den Koalitionspartner am Dien...Artikel lesen
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12. Februar 2019 | Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. | Bauen

Handwerkerbonus bei Neubau einstreichen

Regenstauf (ots) - Vom Steuerbonus auf Handwerkerleistungen sind Maßnahmen an Neubauten eigentlich ausgeschlossen, da nur Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten steuerlich begünstigt sind. Aber aufgepasst, es gibt eine Ausnahme: Arbeiten am neu gebauten Eigenheim, die erst nach ...Artikel lesen
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07. Februar 2019 | Interhyp AG | Finanzierung

Interhyp-Zinsbericht: Unsicherheiten halten Zinsen für Baukredite tief (FOTO)

Foto:  obs/Interhyp AG
Unsicherheiten halten Zinsen für Baukredite tief / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/12620 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Interhyp AG"München (ots) - Bauzins-Trendbarometer sieht kurzfristig gleichbleibend niedrige Konditionen und auf Jahressicht nur begrenztes Aufwärtspotenzial bei Immobilienkrediten. Für Immobilienkäufer bleibt das Zinsumfeld attraktiv. Die Konditionen für zehnjährige Darlehen sind im Lauf des Januars...Artikel lesen
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07. Februar 2019 | Immowelt AG | Immobilienmarkt

Bis zu 790 Euro Miete: Studentenbuden werden in vielen Unistädten immer teurer

Nürnberg (ots) - Eine aktuelle Immowelt-Analyse der Mieten in Studentenstädten zeigt: - In München kostet eine Studentenwohnung mit 790 Euro Miete am meisten, dahinter folgen Frankfurt (530 Euro), Stuttgart (500 Euro) und Berlin (470 Euro) - Stuttgart (+22 Prozent), Berlin (+15 P...Artikel lesen
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05. Februar 2019 | VdTÜV Verband der TÜV e.V. | Vermischtes

Verbraucher haben wenig Vertrauen in die Sicherheit von Smart Home

Berlin (ots) - +++ 68 Prozent der Nutzer haben kein Vertrauen in die eingebauten Sicherheitsfunktionen der Geräte +++ Große Mehrheit sieht eine Mitverantwortung bei den Nutzern +++ Mehr Sicherheit durch unabhängige Prüfungen +++ Tipps für Sicherheit im Smart Home Die deutschen Verbraucher mach...Artikel lesen
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04. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Jahrelanger Gebrauch / Vermieter konnte größere Reparaturen an der Mietwohnung nicht sofort absetzen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Vermieter konnte größere Reparaturen an der Mietwohnung nicht sofort absetzen
Renovierungsarbeiten, mit denen Schäden aus dem jahrelangen, vertragsgemäßen Gebrauch einer vermieteten Immobilie beseitigt werden, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten - und nicht als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung entschieden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 41/17)
Der Fall:	Eheleute hatten für 60.000 Euro eine vermietete Wohnung gekauft. Kurz nach Vertragsschluss starb die Mieterin und es stellte sich heraus, dass Arbeiten in erheblichem Umfang nötig waren, um das Objekt wieder vermieten zu können. Das Badezimmer musste ebenso wie die Elektroinstallation erneuert werden und einige kleinere Dinge kamen auch noch dazu. Die Aufwendungen in Höhe von über 12.000 Euro wollten die Eigentümer am liebsten sofort als Erhaltungsaufwendungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Fiskus verweigerte dies und verwies darauf, es handle sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die über einen längeren Zeitraum abzusetzen seien.
Das Urteil: Bauliche Maßnahmen innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Erwerb müssten im Regelfall als anschaffungsnahe Herstellungskosten betrachtet werden, befand der Bundesfinanzhof. Das gelte auch im Falle verdeckter, zum Zeitpunkt der Anschaffung schon vorhandener, altersüblicher Mängel und Defekte. Die Betroffenen hätten mit den Arbeiten lediglich ,,den zeitgemäßen Zustand des Mietobjekts wiederhergestellt". Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Renovierungsarbeiten, mit denen Schäden aus dem jahrelangen, vertragsgemäßen Gebrauch einer vermieteten Immobilie beseitigt werden, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten - und nicht als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. So hat es nach Information des Infodiens...Artikel lesen
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04. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Aufzug kein Luxus / Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werden (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werden
Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Beim Transport von schweren Gegenständen, nach einem Beinbruch und beim Auszug erleichtert einem solch ein Lift das Leben erheblich. Der Streit beginnt aber häufig dann, wenn der Eigentümer der Immobilie die Kosten dafür auf die Mieter umlegen will. Hier ging es um Bewohner einer gut 70 Quadratmeter großen Wohnung im dritten von fünf Stockwerken. Die Netto-Kaltmiete hätte wegen der Modernisierungskosten um 11 Prozent gesteigert werden können, was allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer Luxussanierung. Doch das zuständige Amtsgericht wollte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem nicht folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine Verbesserung der Mietsache dar - insbesondere, wenn man die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige. 
(Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 298/17) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Beim Transport von schweren Gegenständen, nach einem Beinbruch und beim Auszug erleichtert einem solch ein Lift das Leben erheblich. Der Streit beginnt aber ...Artikel lesen
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04. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Waffe in der Wohnung / Ohne behördliche Genehmigung reicht das für eine fristlose Kündigung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Ohne behördliche Genehmigung reicht das für eine fristlose Kündigung
Wer eine Waffe in seiner Wohnung aufbewahrt, ohne den erforderlichen Waffenschein zu besitzen, dem kann der Eigentümer die fristlose Kündigung aussprechen. Denn es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Obhutspflichten. 
(Landgericht Berlin, 65 S 54/18)
Der Fall:	Der Eigentümer selbst hätte wohl keine Chance gehabt, die Waffe in der Wohnung seines Mieters zu entdecken. Er hätte schließlich die Immobilie nicht ohne weiteres betreten und schon gar nicht nach dem verbotenen Gegenstand suchen dürfen. Doch bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei wurden die Pistole und ein Magazin mit Munition gefunden. Der Eigentümer erfuhr davon und sprach die fristlose Kündi-gung aus, gegen die sich der Mieter zur Wehr setzte. Zwei Instanzen der Rechtsprechung waren damit befasst.
Das Urteil: Mit einem vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung habe das Aufbewahren einer Waffe nichts mehr zu tun, beschied eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Man dürfe nicht vergessen, dass von solch einer Pistole mit Munition eine erhebliche Gefahr ausgehe. Der Eigentümer dürfe dagegen einschreiten, selbst wenn er nicht konkret hinterfragt habe, ob und wie weit sich die anderen Hausbewohner daran stören. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wer eine Waffe in seiner Wohnung aufbewahrt, ohne den erforderlichen Waffenschein zu besitzen, dem kann der Eigentümer die fristlose Kündigung aussprechen. Denn es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine nachhaltige Störung des Ha...Artikel lesen
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04. Februar 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wenn der Makler klingelt / Nicht immer ist ein unbestellter Anruf bei Immobilienverkäufern verboten (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Nicht immer ist ein unbestellter Anruf bei Immobilienverkäufern verboten
Gesetze und Rechtsprechung schützen den Verbraucher davor, von gewerblichen Anbietern mit Werbeanrufen belästigt zu werden. Doch wenn man als Immobilienverkäufer selbst seine Telefonnummer in der Öffentlichkeit angibt, muss man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen solchen Kontaktversuch hinnehmen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 8 U 153/17)
Der Fall:	Eine Frau bot ihre Eigentumswohnung auf einem öffentlich einsehbaren Internetportal zum Verkauf ,,von privatBerlin (ots) - Gesetze und Rechtsprechung schützen den Verbraucher davor, von gewerblichen Anbietern mit Werbeanrufen belästigt zu werden. Doch wenn man als Immobilienverkäufer selbst seine Telefonnummer in der Öffentlichkeit angibt, muss man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern ...Artikel lesen
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31. Januar 2019 | LBS Infodienst Bauen und Finanzieren | Energie

Steigende Strompreise: So sparen Eigentümer (FOTO)

Foto:  obs/LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
Steigende Strompreise: So sparen Eigentümer. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/108464 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/LBS Infodienst Bauen und Finanzieren"Stuttgart (ots) - Um 27 Prozent sind die Strompreise laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in den vergangenen zehn Jahren gestiegen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag prognostiziert angesichts des in Deutschland geplanten Kohleausstiegs weitere Teuerungen. Ein ...Artikel lesen
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