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787 Mitteilungen im Bereich "Verbraucher"

03. September 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Vermischtes

Immer noch ein Neubau / Fiskus verweigerte Handwerkerleistungen kurz nach dem Einzug (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Fiskus verweigerte Handwerkerleistungen kurz nach dem Einzug. Der Gesetzgeber hat gewisse Grenzen gezogen, innerhalb derer Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Der Gesetzgeber hat gewisse Grenzen gezogen, innerhalb derer Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Kritisch wird es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS immer dann, wenn derartige Arbeiten in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Err...Artikel lesen
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03. September 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Achtung, Kamera / Vermieter darf weder eine echte Anlage noch eine Attrappe betreiben (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Vermieter darf weder eine echte Anlage noch eine Attrappe betreiben

Wenn ein Immobilieneigentümer Überwachungskameras im Eingangsbereich installiert hat, die eintreffende und das Haus verlassende Mieter ganz oder teilweise aufnehmen, dann können ihn die Betroffenen zum Abbau der Anlage zwingen. Selbst eine Attrappe muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegebenenfalls entfernt werden. 
(Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen 7 C 429/17)

Der Fall: Ein Vermieter hatte mehrere Kameras auf seinem Grundstück aufgebaut. Die Begründung: Er habe ein besonderes Sicherheitsbedürfnis, weil es in der Vergangenheit zu Diebstählen gekommen sei. Ein Mieter wollte sich damit nicht abfinden, er fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Eigentümer merkte zu seiner Verteidigung an, die Anlage sei bereits vor dem Einzug des Mieters, während der Besichtigung des Objekts, angebracht gewesen. Der Betroffene habe bei dieser Gelegenheit nicht mitgeteilt, dass er Probleme damit habe.

Das Urteil: Der zuständige Amtsrichter ordnete an, alle eventuell noch vorhandenen Kameras müssten entfernt werden. Das betreffe auch die Attrappen, denn diese seien geeignet, bei den Bewohnern des Hauses einen unzumutbaren »Überwachungsdruck« entstehen zu lassen. Das Argument des fehlenden Protests während der Besichtigung erkannte das Gericht nicht an, denn der Kläger sei stark sehbehindert und habe die Objekte möglicherweise gar nicht wahrgenommen. Der Vermieter, so hieß es im Urteil, hätte ohnehin von sich aus darüber aufklären müssen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Immobilieneigentümer Überwachungskameras im Eingangsbereich installiert hat, die eintreffende und das Haus verlassende Mieter ganz oder teilweise aufnehmen, dann können ihn die Betroffenen zum Abbau der Anlage zwingen. Selbst eine Attrappe muss nach Auskunft des Infodi...Artikel lesen
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03. September 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bauen

Unnötigen Aufwand vermeiden / Architekt muss an die Finanzen seines Bauherrn denken (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Architekt muss an die Finanzen seines Bauherrn denken

Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an einer Immobilie kann man in höchst unterschiedlicher Intensität durchführen. Wenn ein üblicher Architektenvertrag geschlossen wurde, dann darf der Bauherr davon ausgehen, dass keine »Luxussanierung« stattfindet. So hat es die Rechtsprechung nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS entschieden. 
(Oberlandesgericht Braunschweig, Aktenzeichen 8 U 58/17)

Der Fall:	Der Eigentümer einer Immobilie beauftragte einen Architekten damit, die Reparaturarbeiten für seinen undicht gewordenen Swimmingpool zu planen und zu überwachen. Dabei ließ der Architekt nicht nur den Fliesenbelag entfernen und den Untergrund neu abdichten, wie es nach Überzeugung einer Sachverständigen funktionstauglich gewesen wäre und ausgereicht hätte. Er ordnete zusätzlich auch die Erneuerung eines Teils des Beckenrandes an. Der Bauherr war damit nicht einverstanden und forderte fast 8.000 Euro für die entstandenen Mehrkosten zurück.

Das Urteil: Der Zivilsenat nutzte den Fall, um sich grundlegend zu den Pflichten eines Architekten zu äußern. »Eine Planung ist dann mangelhaft, wenn sie zwar technisch funktionstauglich ist, aber zu einem nicht erforderlichen Aufwand führt«, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Ein Architekt habe »wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte seines Auftraggebers zu beachten«. Wenn er wirklich der Überzeugung gewesen sei, die von ihm angeordneten Arbeiten seien trotz des hohen Aufwands sinnvoll gewesen, so hätte er noch einmal ausdrücklich Rücksprache mit den Bauherrn halten müssen, so die Richter. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an einer Immobilie kann man in höchst unterschiedlicher Intensität durchführen. Wenn ein üblicher Architektenvertrag geschlossen wurde, dann darf der Bauherr davon ausgehen, dass keine "Luxussanierung" stattfindet. So hat es die Rechtsprechu...Artikel lesen
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28. August 2018 | CHECK24 GmbH | Finanzierung

Bau-Boom in Deutschland: Immobilienkredite mit Risikolebensversicherung absichern

München (ots) - CHECK24-Berater helfen Kunden, Vertragsinhalte individuell zu optimieren Höhere Löhne, mehr Jobsicherheit und vor allem dauerhaft niedrige Kreditzinsen führen in Deutschland zu einem Bau-Boom.* Wenn Verbraucher einen Immobilienkredit aufnehmen, sollten sie gleichzeitig ihre H...Artikel lesen
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23. August 2018 | Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH | Bauen

Stadtnah bauen für Normalverdiener: Das neue "Stadthaus 100" (FOTO)

Foto:  obs/Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Modern, kompakt, bezahlbar - Ein Stadthaus für Normalverdiener / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/80945 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH"Behringen (ots) - Mit dem neuen "Stadthaus 100" bringt Deutschlands führende Massivhausmarke nun einen weiteren Haustyp auf den Markt, der Normalverdienern den Traum vom stadtnahen Bauen zu mietähnlichen Konditionen ermöglichen soll. "Dieses Massivhaus bietet eine optimale Balance zwischen ur...Artikel lesen
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23. August 2018 | Immowelt AG | Immobilienmarkt

Die Mieten in deutschen Metropolen explodieren: Berlin heute doppelt so teuer wie vor 10 Jahren

Nürnberg (ots) - Ein 10-Jahresvergleich der Mietpreise in den 14 größten deutschen Städten von immowelt.de zeigt: München ist teuerste Stadt: die Mietpreise haben um 61 Prozent auf 17,90 Euro angezogen / Die Preise steigen am stärksten in Berlin: Auf inzwischen 11,40 Euro haben sich die Mieten...Artikel lesen
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15. August 2018 | Hörmann KG Verkaufsgesellschaft | Ratgeber

Welches Tor ist das richtige für mich? (FOTO)

Foto:  obs/Hörmann KG Verkaufsgesellschaft
Garagen-Sectionaltore bieten den maximalen Platz vor der Garage: Sie fahren senkrecht nach oben, sodass sie beim Öffnen und Schließen vor der Garage keinen Platz beanspruchen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/78978 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Hörmann KG Verkaufsgesellschaft"Steinhagen (ots) - Um aus dem großen Angebot für sich das passende Garagentor auszuwählen, sollten Bauherren und Modernisierer Aspekte wie die Einbausituation, die Nutzung der Garage sowie die Themen Sicherheit, Komfort, Wärmedämmung, Design und Langlebigkeit in die Entscheidung mit einbezie...Artikel lesen
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15. August 2018 | Deutsches Institut für Service-Qualität | Finanzierung

Studie: Direkt-Baufinanzierer 2018 / Deutliche Unterschiede beim Zinsniveau und Service - Nur zwei Unternehmen "sehr gut" - Testsieger ist Interhyp

Hamburg (ots) - Eine Immobilie kann zu einem wichtigen Baustein der privaten Altersvorsorge werden. Vor einer solchen Entscheidung steht aber zunächst die Finanzierungfrage, auf die nicht zuletzt auch Direktbanken und Online-Vermittler eine Antwort haben. Dass hier ein Vergleich ratsam ist, zeige...Artikel lesen
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13. August 2018 | Postbank | Vermischtes

Postbank Digitalstudie 2018: Bundesbürger bevorzugen Beratung in der Bankfiliale / Bankberater auch für junge Deutsche Anlaufstelle Nr. 1 für Geldanlage / Interesse an Robo-Advisors noch verhalten (FOTO)

Foto:  obs/Postbank
PPostbank Digitalstudie 2018: Bundesbürger bevorzugen Beratung in der Bankfiliale / Bankberater auch für junge Deutsche Anlaufstelle Nr. 1 für Geldanlage / Interesse an Robo-Advisors noch verhalten / ostbank Digitalstudie 2018: Untersuchung zu Informationsverhalten, Wissen, Besitz und Bankvertrauen in punkto Geldanlage. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/6586 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Postbank"Bonn (ots) - Obwohl das Internet als Informationsquelle zu Finanzprodukten immer wichtiger wird, zieht es die meisten Deutschen in eine Bankfiliale, sobald es konkret um den Abschluss einer Geldanlage geht. Ob Festgeldkonto, Baufinanzierung oder Wertpapier - bei allen Anlageprodukten steht d...Artikel lesen
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13. August 2018 | KLUGO GmbH | Recht

BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung! / KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung beim Anwalt (FOTO)

Foto:  ots/KLUGO GmbH Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/127809 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: obs/KLUGO GmbH
BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung! / KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung beim Anwalt / Bisher wurden die Nebenkosten nach der Wohnfläche laut Mietvertrag berechnet. Leider ist die oft höher als die tatsächliche Wohnfläche. Der BGH ändert die Berechnung. 
Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "ots/KLUGO GmbHKöln (ots) - Seit dem Urteil vom BGH vom 30. Mai 2018 erfolgt die Berechnung der Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche. Bisher wurde die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche herangezogen. Nebenkostenabrechnungen sind oft unzulässig Der BGH löst mit seinem Urteil (Az. VIII ZW 2...Artikel lesen
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