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4 Mitteilungen im Bereich "Wohnungseigentümergemeinschaft"

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01. April 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Energie

WEG gewerblich tätig / Gemeinschaft verkaufte Strom aus Blockheizkraftwerk (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/LBS Bundesgeschäftsstelle
Gemeinschaft verkaufte Strom aus Blockheizkraftwerk

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an außenstehende Abnehmer geliefert wird, unternehmerisch tätig sein. So lautet nach Auskunft des Infodienst Recht und Steuern der LBS eine höchstrichterliche Entscheidung. 
(Bundesfinanzgericht, Aktenzeichen IV R 6/16)

Der Fall: Hauptzweck des zu einer Wohnanlage gehörenden Heizkraftwerks war es, die eigene Wärmeversorgung sicherzustellen. Doch der überschüssige Strom wurde gegen Bezahlung in das Netz eines Energieversorgers eingespeist. Das Finanzamt war der Meinung, es handle sich deswegen um einen Gewerbebetrieb und erließ gegenüber der WEG einen entsprechenden Bescheid. Die Betroffenen hielten das für rechtswidrig. Allenfalls eine von den Eigentümern gegründete GbR hätte gewerblich tätig sein können, so ihre Argumentation.

Das Urteil: Angesichts der zivilrechtlichen Verselbständigung durch den Stromverkauf könne die Eigentümergemeinschaft als Mitunternehmerschaft betrachtet werden. Die Konsequenz aus der Entscheidung: Die gewerblichen Einkünfte mussten in einem eigenständigen Verfahren gegenüber der WEG festgestellt werden. Die Steuererklärung habe der Hausverwalter abzugeben. / WEG gewerblich tätig / Gemeinschaft verkaufte Strom aus Blockheizkraftwerk / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/LBS Bundesgeschäftsstelle"Berlin (ots) - Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an außenstehende Abnehmer geliefert wird, unternehmerisch tätig sein. So lautet nach Auskunft des Infodienst Recht und Steuern der LBS eine höchstrichterliche Entscheidung. (Bundesfi...Artikel lesen
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31. Dezember 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Umstrittene Terrassensanierung / Gemeinschaft durfte Kosten einem Eigentümer überbürden (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gemeinschaft durfte Kosten einem Eigentümer überbürden

Wenn durch die Teilungserklärung einer WEG bestimmte Anlagen, Einrichtungen und Gebäudeteile zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Eigentümer bestimmt sind, dann hat das Konsequenzen. Die Gemeinschaft kann einen Eigentümer, dem eine Dachterrasse zugeordnet wurde, sowohl zur Instandsetzung der im Sonder- als auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile der Terrasse verpflichten. So wurde es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich entschieden.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 163/17)

Der Fall:	Es handelte sich um eine Streitfrage innerhalb einer Woh-nungseigentümergemeinschaft - insbesondere um zwei Dachterrassen, die per Teilungserklärung ausschließlich einem Mitglied zum Gebrauch zugewiesen waren. Im Laufe der Zeit traten Schäden an den konstruktiven Teilen auf. Die WEG beschloss, eine Fachfirma mit der Reparatur zu beauftragen und die Kosten dem Sondereigentümer in Rechnung zu stellen. Der Betroffene wehrte sich dagegen, denn seine Terrasse bilde gleichzeitig das Dach der darunter liegenden Wohnung. Es müsse also die WEG als Ganzes dafür aufkommen.

Das Urteil: Im Instanzenweg stand das Amtsgericht auf der Seite der Ge-meinschaft, das Landgericht auf der Seite des Sondereigentü-mers. Am Ende stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die WEG dem Nutzer der Dachterrasse die Kosten überbürden durfte. Die Teilungserklärung sei eindeutig formuliert und der Gestaltungsspielraum sei dabei nicht überschritten worden. Wenn man prüfe, wer das Zutrittsrecht zur Terrasse habe, dann sei das einzig der Sondereigentümer - ein klarer Hinweis in diesem Fall. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn durch die Teilungserklärung einer WEG bestimmte Anlagen, Einrichtungen und Gebäudeteile zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Eigentümer bestimmt sind, dann hat das Konsequenzen. Die Gemeinschaft kann einen Eigentümer, dem eine Dachterrasse zugeordnet wurde, sowohl zu...Artikel lesen
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30. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Schließplan herausgeben / Ein Bauträger muss die Unterlagen der WEG aushändigen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Ein Bauträger muss die Unterlagen der WEG aushändigen

Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dabei handelt es sich nach Information des Info-dienstes Recht und Steuern der LBS um eine sogenannte Nebenpflicht des Bauvertrages. 
(Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 3 U 98/16)

Der Fall:	Schließplan und -karte können im Alltag einer Wohnanlage ex-trem wichtig werden. Dann nämlich, wenn ein Schlüssel verlo-rengeht oder aus anderen Gründen nachgemacht werden soll. Ohne diese Unterlagen ist das aber nicht möglich. Eine Eigen-tümergemeinschaft und der zuständige Bauträger konnten sich partout nicht darauf einigen, dass Plan und Karte zu über-geben seien. Deswegen prozessierte die WEG gegen diese Fir-ma und versuchte so, mit Hilfe des Gerichts eine Aushändigung zu erzwingen. Der Bauträger bot angesichts des Streits ledig-lich an, die Unterlagen zu vernichten.

Das Urteil: In zweiter Instanz entschied das OLG Stuttgart, dass Schließplan und -karte zu übereichen seien - und zwar an die Eigentümergemeinschaft. Das sei die zuständige Instanz. Die Begründung: »Es liegt im Interesse aller Eigentümer, dass Nachschlüssel nicht durch jeden Wohnungseigentümer angefertigt werden können, sondern allenfalls durch den Verwalter.« Eine Vernichtung komme schon gar nicht in Frage, denn das stelle einen Verstoß gegen das Schikaneverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dabei handelt es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine sogenannte Nebenpflicht d...Artikel lesen
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30. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Parken verboten / Gemeinschaftsfläche einer WEG ist nicht dafür gedacht

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gemeinschaftsfläche einer WEG ist nicht dafür gedacht / Die nächstbeste Parkmöglichkeit ist vielen Menschen gleichzeitig auch die liebste Parkmöglichkeit. Doch man sollte dabei immer etwas vorsichtig sein. Gemeinschaftsflächen einer Wohnungseigentümergemeinschaft eignen sich in der Regel nicht, um darauf sein Automobil abzustellen. Es handelt sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um einen unzulässigen Gebrauch der Gemeinschaftsfläche. Anders sieht es lediglich aus, wenn man nur kurzfristig heranfährt, um sein Fahrzeug zu entladen oder zu beladen. Das fällt häufig noch in den Bereich des Zulässigen. Zumindest dann, wenn die betroffene Gemeinschaftsfläche in der Teilungserklärung als ,,EinfahrtBerlin (ots) - Die nächstbeste Parkmöglichkeit ist vielen Menschen gleichzeitig auch die liebste Parkmöglichkeit. Doch man sollte dabei immer etwas vorsichtig sein. Gemeinschaftsflächen einer Wohnungseigentümergemeinschaft eignen sich in der Regel nicht, um darauf sein Automobil abzustellen....Artikel lesen
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