1 Mitteilungen im Bereich "fristlose Kündigung"
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Waffe in der Wohnung / Ohne behördliche Genehmigung reicht das für eine fristlose Kündigung (FOTO)
Berlin (ots) - Wer eine Waffe in seiner Wohnung aufbewahrt, ohne den erforderlichen Waffenschein zu besitzen, dem kann der Eigentümer die fristlose Kündigung aussprechen. Denn es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine nachhaltige Störung des Ha...Artikel lesenHaben Sie auch Neuigkeiten im Bereich fristlose Kündigung, so veröffentlichen Sie hier kostenfrei Ihren Artikel!
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