18.05.2020 10:59 | DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH | Vermischtes
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Barrierefreiheit: Altersgerecht sanieren | Immobilienverrentung kann helfen / Altersgerechter Umbau der eigenen Immobilie / Geld für Sanierung durch Verrentung
München (ots) - Jeder zweite Seniorenhaushalt in Deutschland lebt in den eigenen vier Wänden. Die meisten wollen dort selbstbestimmt alt werden. Mit dem Alter verändern sich jedoch nach und nach die Anforderungen an das Wohnumfeld. Dafür können Eigentümer schon frühzeitig vorsorgen und ihre Immobilie barrierefrei umbauen. Doch oft ist das Vermögen in der Immobilie gebunden und viele ältere Menschen haben wenig oder keinen Spielraum für Umbauwünsche. Senioren mit Immobilieneigentum und Liquiditätsbedarf sollten laut DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung, die Möglichkeit der Immobilienverrentung prüfen.
Wer sein Haus oder seine Wohnung barrierefrei umbauen möchte, kann neben den staatlichen Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, auch die Immobilienverrentung prüfen. Bei der Immobilienverrentung wird die Immobilie mit einem Preisabschlag verkauft. Der Verkäufer kann im Gegenzug über ein Nießbrauchrecht bis zum Lebensende darin wohnen und bekommt per Einmalzahlung das Geld. Diese Liquidität können Senioren anschließend zum Beispiel für altersgerechte Umbaumaßnahmen, Pflege oder für die Instandhaltung der Immobilie aufwenden. Özgün Imren, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV: "Das Thema Barrierefreiheit wird im Alter immer wichtiger. Ältere Menschen, die in ihren Eigentumsimmobilien wohnen und nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um alterstaugliche Renovierungen zu realisieren, können durch eine Immobilienverrentung ihr Zuhause entsprechend ihrer Umstände umbauen und müssen somit nicht ausziehen." So verbessert sich der Wohnwert und gleichzeitig die finanzielle Situation.
Durch das Nießbrauchrecht bleibt der Verkäufer wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie, deshalb kann er auch Umbauten vornehmen. "Sämtliche Umbaumaßnahmen sind erlaubt, sofern sie den Marktwert der Immobilie nicht schwächen", sagt Mesut Yikilmaz, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV. Dazu können zum Beispiel Maßnahmen wie der Einbau eines zweiten Badezimmers oder eines zweiten separaten Eingangs gehören, die den Wert eher steigern. "Für bauliche Modernisierungsmaßnahmen müssten die bisherigen Besitzer die neuen Eigentümer gar nicht um Erlaubnis fragen, dennoch werden solche Maßnahmen in den meisten Fällen besprochen", sagt Özgün Imren. Nicht selten ist den neuen Eigentümern sogar daran gelegen, weil die Maßnahmen auf die Qualität und den Wert der Immobilie einzahlen. "Wir kennen viele Fälle, in denen sich die Käufer sogar finanziell an den Umbaumaßnahmen beteiligen, indem sie einen Teil der Kosten übernehmen." Wichtig ist, dass die Umbaumaßnahmen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Über DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH
DEGIV - das TÜV und DEKRA zertifizierte Unternehmen hat seinen Sitz in München und Stuttgart und spezialisiert sich seit mehreren Jahren auf den Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis für die Generation 65+ und ihre Vermittlung an Investoren. Zielsetzung ist es, den Senioren das lebenslang mietfreie Wohnen im vertrauten Zuhause bei finanziellem Spielraum und hoher Lebensqualität zu ermöglichen.
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Tel. 089 206 021 335
Fax. 089 206 021 610
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Elvirastraße 4, Rgb.
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fax: +49 89 45 23 508 20
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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/134207/4599582
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Original-Content von: DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH, übermittelt durch news aktuell
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Durch das Nießbrauchrecht bleibt der Verkäufer wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie, deshalb kann er auch Umbauten vornehmen. "Sämtliche Umbaumaßnahmen sind erlaubt, sofern sie den Marktwert der Immobilie nicht schwächen", sagt Mesut Yikilmaz, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV. Dazu können zum Beispiel Maßnahmen wie der Einbau eines zweiten Badezimmers oder eines zweiten separaten Eingangs gehören, die den Wert eher steigern. "Für bauliche Modernisierungsmaßnahmen müssten die bisherigen Besitzer die neuen Eigentümer gar nicht um Erlaubnis fragen, dennoch werden solche Maßnahmen in den meisten Fällen besprochen", sagt Özgün Imren. Nicht selten ist den neuen Eigentümern sogar daran gelegen, weil die Maßnahmen auf die Qualität und den Wert der Immobilie einzahlen. "Wir kennen viele Fälle, in denen sich die Käufer sogar finanziell an den Umbaumaßnahmen beteiligen, indem sie einen Teil der Kosten übernehmen." Wichtig ist, dass die Umbaumaßnahmen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
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