03.08.2018 16:32 | Bayernpartei | Vermischtes
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Bayernpartei fordert ungehinderten Zugang zu Bayerns Seen
München (ots) - Das von der Bayerischen Verfassung garantierte
Recht auf freien Seezugang wird an vielen Orten in Bayern
systematisch missachtet. Die Bayernpartei erinnert Staatsregierung
und Kommunen daher an ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung und
fordert den ungehinderten Seezugang für alle Bürger.
Spaziergänger und Badende müssen feststellen, dass der Zugang zu
den bayerischen Seen mitunter massiv eingeschränkt ist: umzäunte
Privatgrundstücke verhindern vielerorts, dass Erholungssuchende bis
zum Seeufer gelangen können. Dabei sind sowohl der Staat als auch die
Gemeinden laut Bayerischer Verfassung dazu verpflichtet, den Bürgern
den "Genuss der Naturschönheiten" Bayerns zu ermöglichen.
Die Stellenwert des barrierefreien Seezugangs verdeutlicht Artikel
141 der Bayerischen Verfassung: "Staat und Gemeinde sind berechtigt
und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen,
Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten [...]
sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen ". Die Bayernpartei
fordert daher die Bayerische Staatsregierung sowie die Kommunen und
Gemeinden dazu auf, den ungehinderten Seezugang auch konsequent
durchzusetzen.
Florian Weber, BP-Parteivorsitzender und Spitzenkandidat für die
Bayerische Landtagswahl, kommentiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass
das Seeufer mancherorts über mehrere Kilometer hinweg für die
Allgemeinheit nicht zugänglich ist. Grundstückseigentümer mit
Seezugang sollen deshalb von ihren Gemeinden dazu angewiesen werden,
einen - abhängig von der Größe des Grundstücks und Beschaffenheit des
Ufers - zwei bis fünf Meter breiten Uferstreifen für die
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Bayerische Staatsregierung
wiederum hat den Gemeinden die entsprechenden juristischen
Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Nur so kann der
Privatisierung der bayerischen Gewässer entgegengewirkt werden."
Pressekontakt:
Harold Amann, Landespressesprecher
Kontakt: Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313,
presse@bayernpartei.de
Bayernpartei, Landesgeschäftsstelle, Baumkirchner Straße 20, 81673
München
Original-Content von: Bayernpartei, übermittelt durch news aktuell
Recht auf freien Seezugang wird an vielen Orten in Bayern
systematisch missachtet. Die Bayernpartei erinnert Staatsregierung
und Kommunen daher an ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung und
fordert den ungehinderten Seezugang für alle Bürger.
Spaziergänger und Badende müssen feststellen, dass der Zugang zu
den bayerischen Seen mitunter massiv eingeschränkt ist: umzäunte
Privatgrundstücke verhindern vielerorts, dass Erholungssuchende bis
zum Seeufer gelangen können. Dabei sind sowohl der Staat als auch die
Gemeinden laut Bayerischer Verfassung dazu verpflichtet, den Bürgern
den "Genuss der Naturschönheiten" Bayerns zu ermöglichen.
Die Stellenwert des barrierefreien Seezugangs verdeutlicht Artikel
141 der Bayerischen Verfassung: "Staat und Gemeinde sind berechtigt
und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen,
Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten [...]
sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen ". Die Bayernpartei
fordert daher die Bayerische Staatsregierung sowie die Kommunen und
Gemeinden dazu auf, den ungehinderten Seezugang auch konsequent
durchzusetzen.
Florian Weber, BP-Parteivorsitzender und Spitzenkandidat für die
Bayerische Landtagswahl, kommentiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass
das Seeufer mancherorts über mehrere Kilometer hinweg für die
Allgemeinheit nicht zugänglich ist. Grundstückseigentümer mit
Seezugang sollen deshalb von ihren Gemeinden dazu angewiesen werden,
einen - abhängig von der Größe des Grundstücks und Beschaffenheit des
Ufers - zwei bis fünf Meter breiten Uferstreifen für die
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Bayerische Staatsregierung
wiederum hat den Gemeinden die entsprechenden juristischen
Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Nur so kann der
Privatisierung der bayerischen Gewässer entgegengewirkt werden."
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Kontakt: Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313,
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