23.01.2020 11:30 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Vermischtes
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Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund legen Plan für sozialverträgliche und klimafreundliche Gebäudepolitik vor
Berlin (ots) - Klimaschutz und sozialgerechtes Bauen und Wohnen müssen
zusammengedacht werden - Rechtliche Regelungen im Mietwohnungsbereich und
staatliche Förderpraxis unterlaufen Klimaziele im Gebäudebereich - Deutsche
Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund präsentieren 10-Punkte-Sofortprogramm für
sozialverträgliche Gestaltung energetischer Modernisierung in Bestand und Neubau
- Förderpraxis der KfW muss Realitätscheck unterzogen werden - Soziale
Bestimmungen müssen um klimapolitische Anforderungen ergänzt werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisieren ein
fehlendes Gesamtkonzept der Bundesregierung für Klimaschutz und
Sozialverträglichkeit beim Wohnen. Die nach geltendem Recht existierenden
Mieterhöhungsmöglichkeiten machen energetische Sanierungen für viele Haushalte
unbezahlbar. Aktuell versuchen einzelne Bundesländer, steigende Mieten durch
Instrumente wie dem Milieuschutz oder dem Mietendeckel einzudämmen. Bei vielen
solcher Initiativen kommt der Klimaschutz jedoch deutlich zu kurz oder wird
sogar verhindert.
Für Klimaschutz im Gebäudesektor und sozial gerechtes Wohnen mit bezahlbaren
Mieten müssen die vermieteten Bestandsgebäude energetisch saniert werden und
neue Gebäude entstehen, die kompatibel mit dem Klimaziel 2050 sind. DUH und DMB
fordern deshalb im vermieteten Gebäudebestand eine gerechte Kostenverteilung
zwischen Staat, Mieter und Vermieter. Hierzu legen die Organisationen ein
gemeinsames 10-Punkte-Sofortprogramm vor.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Wir brauchen eine klare politische Haltung der Regierungsparteien in Sachen
Gebäudeeffizienz. Dazu gehört an erster Stelle die Festlegung zielkompatibler
energetischer Anforderungen von KfW-Effizienzhaus 40 Standard für Neubauten
sowie der KfW-Effizienzhaus 55 Standard für Bestandsgebäude. Außerdem muss es
einen sofortigen Stopp des Neueinbaus von Ölheizungen sowie ein Verbot von neuen
Gasheizungen ab 2025 geben. Das schafft Planbarkeit und Orientierung für die
Industrie und Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch die aktuell neue Förderung
zum Heizungstausch läuft in die falsche Richtung und wird an den viel zu hohen
Energieverbräuchen im Gebäudebereich nichts ändern. Vielmehr manifestiert diese
fossile Strukturen im Wärmebereich auf Jahrzehnte, denn mit dem Förderprogramm
wird vor allem der Umstieg auf Gasheizungen angereizt. Damit sabotiert die
Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele. In den letzten Jahren wurde
der Gebäudesektor von den verantwortlichen Regierungspolitikern sträflich
vernachlässigt, deshalb werden die nun angekündigten Fördersummen nicht
ausreichen, um die Herausforderungen im Gebäudebereich zu stemmen. Diese müssen
deutlich aufgestockt werden und die richtigen Anreize für klimaverträgliches
Bauen und Sanieren setzen."
Die Bundesregierung plant für die kommenden Jahre nur knapp 4 Milliarden Euro
jährlich für Klimaschutz in Gebäuden. DUH und DMB fordern eine Aufstockung des
jährlichen Förderbudgets. Laut einer Studie von DMB und dem Bundesverband
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. sind dafür zwischen 14 und 25
Milliarden Euro bereitzustellen. Neben der Mittelaufstockung sollten im Bestand
nur noch Maßnahmen gefördert werden, die mit dem KfW-Effizienzhausstandard 55
und in Einzelfällen mit KfW-Effizienzhaus 70 kompatibel sind. Anlassbezogene,
verpflichtende Energieberatungen müssen für die Qualitätssicherung eingeführt
werden und, um Bauwillige über Modernisierungswege zum klimaneutralen Gebäude
aufzuklären.
Vor allem für den vermieteten Gebäudebestand muss die öffentliche Förderung für
ambitionierte Effizienzstandards steigen, um die Kosten gerechter zu verteilen.
Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer vom DMB: "Zur Erreichung der
Klimaschutzziele sind energetische Sanierungen der Gebäudebestände
unverzichtbar. Hinzu kommt, dass ohne energetische Sanierungen die Heizkosten
und damit das Wohnen spürbar teurer werden. Aber wir brauchen auch Maßnahmen,
die Mieter vor steigenden Wohnkosten aufgrund von Sanierungsmaßnahmen schützen.
Eine zentrale Maßnahme ist dabei die Absenkung der Modernisierungsumlage auf
höchstens 4 Prozent. Gleichzeitig müssen Vermieter dann zusätzliche Anreize
erhalten, energetische Sanierungsmaßnahmen weiterhin durchzuführen. Die
öffentlichen Fördermittel sind deshalb deutlich aufzustocken und das jetzige
Fördersystem muss so umgebaut werden, dass die Fördermittel unmittelbar dem
Vermieter zufließen und ihm zugutekommen. Daraus ergibt sich letztlich eine
Neuverteilung der Kosten zwischen Mieter, Vermieter und Staat nach dem Prinzip
des Drittelmodells."
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimapaket angekündigt, die bürokratischen
Hürden der öffentlichen Förderung abzubauen und Transparenz zu schaffen. Der von
der Bundesregierung angekündigte "One-Stop-Shop", um Förderangebote einfacher zu
finden und den Zugang zu erleichtern, wurde aber in das Wahljahr 2021
verschoben. Tatsächlich haben sich seit 2018 die Förderbedingungen der KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) durch den Wegfall der kostenlosen
Sondertilgungsrechte und kürzere Zinsbindungszeiten deutlich verschlechtert. Das
spiegelt sich auch in einem Rückgang der Förderanträge beim energieeffizienten
Bauen und Sanieren wider. Dazu kommt, dass aktuell die KfW sowie Landesbanken
Kredite und Zuschüsse zu Konditionen, die je nach zugeordnetem Zweck und
Förderprogramm - zum Beispiel energieeffizientes Bauen oder sozialer Wohnungsbau
- variieren und selten miteinander kombinierbar sind.
"Hier behindert das bestehende Fördersystem die Vereinbarkeit von sozialem
Wohnungsbau und energieeffizientem Bauen, indem sich Bauwillige zwischen den
Zielen entscheiden müssen. Die Förderprogramme müssen einfacher und flexibler
werden", so Bernhard Bihler, Bauherr aus Süddeutschland. "Damit es für mich als
Immobilieneigentümer Sinn macht, die Fördermittel abrufen, muss ich
grundsätzlich immer die Wahl zwischen Darlehen, Zuschüssen oder steuerlicher
Abschreibung haben und verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren
können", meint Bihler weiter.
Neben der Förderung müssen auch ordnungsrechtliche Bestimmungen auf den
Prüfstand. So erlauben beispielsweise die Bestimmungen des Milieuschutzes keine
energetischen Sanierungen, die über die aktuellen energetischen Anforderungen
der geltenden Energieeinsparverordnung hinausgehen. Diese sind aber nicht mit
den energetischen Standards kompatibel, die zur Erreichung des Klimaziels 2050
nötig sind. In einem konkreten Beispiel in Berlin-Neukölln wird eine
ambitionierte energetische Modernisierung eines unter Milieuschutz stehenden
Gebäudes auch dann nicht zugelassen, obwohl der Vermieter bereit ist, diese ohne
jegliche Umlage der Kosten auf die Mieter durchzuführen.
Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz: "Die
Beispiele aus der Praxis offenbaren den hohen Reformbedarf bei Ordnungsrecht und
Förderung. Es ist absurd, dass denjenigen Wohneigentümern, die sowohl ökologisch
als auch sozial bewusst handeln möchten, Steine in den Weg gelegt werden.
Bestimmungen wie die des Milieuschutzes haben ihre Berechtigung, doch greifen
sie zu kurz und adressieren einseitig das Problem der Verdrängung - der
Klimaschutz bleibt auf der Strecke. Stattdessen müssen die Herausforderungen des
bezahlbaren und sozialgerechten Wohnens und des Klimaschutzes im Gebäudebereich
gemeinsam angegangen werden."
DUH und DMB fordern deshalb ein kluges Ordnungsrecht, flankiert durch
ausreichend Förderung, das weitere Sanierungsanreize setzt. Die Organisationen
schlagen dafür die Einteilung der bestehenden Gebäude in Klassen von A-F vor, je
nach energetischer Qualität. Je früher der Eigentümer eine Maßnahme durchführt
und je schlechter die Gebäudeklasse, desto höher der Zuschuss.
10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen
Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden
Maßnahmen für den Gebäudebestand:
1. Zielkonforme Förderung und Erhöhung des staatlichen Förderbudgets auf bis zu
25 Milliarden Euro pro Jahr: Es dürfen nur noch Maßnahmen gefördert werden, die
mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes 2050 vereinbar sind. Das
bedeutet, Förderung nur noch für Sanierungen (Vollsanierungen oder
Teilsanierungen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans) zum
KfW-Effizienzhausstandard 55 und in Einzelfällen zum KfW-Effizienzhausstandard
70. Dafür muss das Förderbudget auf bis zu 25 Milliarden Euro jährlich erhöht
werden.
2. Ordnungsrecht nutzen - gestaffelte Förderung: Gebäude sollten in
Effizienzklassen (A-F) eingeteilt werden und dann je nach Klasse und
Umsetzungszeitpunkt der Sanierung eine gestaffelte Förderung erhalten. Je früher
eine Maßnahme durchgeführt wird und je schlechter die Gebäudeklasse, desto höher
der Zuschuss.
3. Qualitätssicherung durch kostenlose, verpflichtende Energieberatung und iSFP:
Anlassbezogene, verpflichtende Energieberatungen müssen eingeführt werden, um
Immobilieneigentümer*innen in der Breite Optionen für Energieeinsparmaßnahmen
und eine klimafreundliche Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die Beratung muss mit der
Erstellung eines kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gekoppelt
werden, der mit schrittweisen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen den Weg zum
klimaneutralen Gebäude darstellt.
4. Gerechte Kostenverteilung zwischen Staat, Mieter*innen und Vermieter*innen
(Drittelmodell):
Absenkung der Modernisierungsumlage: Um die finanzielle Last für Mieter*innen zu
senken, muss die Modernisierungsumlage auf 4 Prozent abgesenkt werden und
innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren darf die Miete wegen energetischer
Modernisierungen um nicht mehr als 1,50EUR/m² steigen.
Verbleib der Förderung bei Vermieter*innen: Um bei abgesenkter
Modernisierungsumlage Anreize zu schaffen, sollten Eigentümer*innen direkt von
öffentlicher Förderung profitieren und diese nicht länger auf die
Modernisierungskosten anrechnen müssen. Die Antragstellung muss weniger
bürokratisch erfolgen.
5. Transparenz für Mieter*innen: Vor Umsetzung energetischer Modernisierungen
bedarf es einer verpflichtenden und transparenten Information der Mieter*innen
zur Berechnung der Modernisierungsumlage und zur Trennung zwischen
Instandsetzungs- und Modernisierungskosten. Der Ersatz von bereits vollständig
abgeschriebenen Heizungsanlagen oder Bauteilen stellt keine
Modernisierungsmaßnahme dar.
Maßnahmen für den Neubau:
6. Zielkonforme Förderung: Um den klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu
erreichen, dürfen neue Wohngebäude ausschließlich im KfW-Effizienzhausstandard
40 oder ambitionierter gebaut und gefördert werden.
7. Vergrößerung des kommunalen Wohnungsbestandes: Um langfristig bezahlbaren
Wohnraum auch für einkommensschwache Haushalte zu sichern, muss der öffentliche
Wohnungsbestand dringend wieder vergrößert und der gemeinnützige Wohnungsbau
gefördert werden (Wohngemeinnützigkeit).
8. Vergaberecht nutzen für mehr bezahlbares Wohnen: Die Vergabe staatlicher und
kommunaler Grundstücke muss an höhere Anteile und längere Zeiträume für
Wohnungen mit Sozialbindung geknüpft werden.
9. Potentiale der Nachverdichtung nutzen: Insbesondere in Ballungsgebieten
besteht erhebliches Potential durch Nachverdichtungen (z.B. durch Aufstockung
bestehender Gebäude) neuen Wohnraum zu schaffen und so dem Wohnungsmangel
entgegenzuwirken. Dafür sind notwendige rechtliche Anpassungen des planungs- und
bauordnungsrechtlichen Rahmens vorzunehmen.
10. Spekulationen verhindern: "Share Deals", um die Zahlung der
Grunderwerbssteuer zu umgehen, müssen verboten werden. Außerdem sollte bei der
Grundsteuer für Bauland die gleiche Steuer anfallen, wie für bebaute Grundstücke
(Orientierung an Bodenrichtwerten).
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de
Ulrich Ropertz, Geschäftsführer DMB
030 223 23 35, ulrich.ropertz@mieterbund.de
Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz DUH
0160 3201434, brandmeyer@duh.de
Bernhard Bihler, Bauherr aus Süddeutschland
07732 939 1111, bb@riz.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe ,
www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4500324
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
zusammengedacht werden - Rechtliche Regelungen im Mietwohnungsbereich und
staatliche Förderpraxis unterlaufen Klimaziele im Gebäudebereich - Deutsche
Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund präsentieren 10-Punkte-Sofortprogramm für
sozialverträgliche Gestaltung energetischer Modernisierung in Bestand und Neubau
- Förderpraxis der KfW muss Realitätscheck unterzogen werden - Soziale
Bestimmungen müssen um klimapolitische Anforderungen ergänzt werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisieren ein
fehlendes Gesamtkonzept der Bundesregierung für Klimaschutz und
Sozialverträglichkeit beim Wohnen. Die nach geltendem Recht existierenden
Mieterhöhungsmöglichkeiten machen energetische Sanierungen für viele Haushalte
unbezahlbar. Aktuell versuchen einzelne Bundesländer, steigende Mieten durch
Instrumente wie dem Milieuschutz oder dem Mietendeckel einzudämmen. Bei vielen
solcher Initiativen kommt der Klimaschutz jedoch deutlich zu kurz oder wird
sogar verhindert.
Für Klimaschutz im Gebäudesektor und sozial gerechtes Wohnen mit bezahlbaren
Mieten müssen die vermieteten Bestandsgebäude energetisch saniert werden und
neue Gebäude entstehen, die kompatibel mit dem Klimaziel 2050 sind. DUH und DMB
fordern deshalb im vermieteten Gebäudebestand eine gerechte Kostenverteilung
zwischen Staat, Mieter und Vermieter. Hierzu legen die Organisationen ein
gemeinsames 10-Punkte-Sofortprogramm vor.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Wir brauchen eine klare politische Haltung der Regierungsparteien in Sachen
Gebäudeeffizienz. Dazu gehört an erster Stelle die Festlegung zielkompatibler
energetischer Anforderungen von KfW-Effizienzhaus 40 Standard für Neubauten
sowie der KfW-Effizienzhaus 55 Standard für Bestandsgebäude. Außerdem muss es
einen sofortigen Stopp des Neueinbaus von Ölheizungen sowie ein Verbot von neuen
Gasheizungen ab 2025 geben. Das schafft Planbarkeit und Orientierung für die
Industrie und Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch die aktuell neue Förderung
zum Heizungstausch läuft in die falsche Richtung und wird an den viel zu hohen
Energieverbräuchen im Gebäudebereich nichts ändern. Vielmehr manifestiert diese
fossile Strukturen im Wärmebereich auf Jahrzehnte, denn mit dem Förderprogramm
wird vor allem der Umstieg auf Gasheizungen angereizt. Damit sabotiert die
Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele. In den letzten Jahren wurde
der Gebäudesektor von den verantwortlichen Regierungspolitikern sträflich
vernachlässigt, deshalb werden die nun angekündigten Fördersummen nicht
ausreichen, um die Herausforderungen im Gebäudebereich zu stemmen. Diese müssen
deutlich aufgestockt werden und die richtigen Anreize für klimaverträgliches
Bauen und Sanieren setzen."
Die Bundesregierung plant für die kommenden Jahre nur knapp 4 Milliarden Euro
jährlich für Klimaschutz in Gebäuden. DUH und DMB fordern eine Aufstockung des
jährlichen Förderbudgets. Laut einer Studie von DMB und dem Bundesverband
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. sind dafür zwischen 14 und 25
Milliarden Euro bereitzustellen. Neben der Mittelaufstockung sollten im Bestand
nur noch Maßnahmen gefördert werden, die mit dem KfW-Effizienzhausstandard 55
und in Einzelfällen mit KfW-Effizienzhaus 70 kompatibel sind. Anlassbezogene,
verpflichtende Energieberatungen müssen für die Qualitätssicherung eingeführt
werden und, um Bauwillige über Modernisierungswege zum klimaneutralen Gebäude
aufzuklären.
Vor allem für den vermieteten Gebäudebestand muss die öffentliche Förderung für
ambitionierte Effizienzstandards steigen, um die Kosten gerechter zu verteilen.
Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer vom DMB: "Zur Erreichung der
Klimaschutzziele sind energetische Sanierungen der Gebäudebestände
unverzichtbar. Hinzu kommt, dass ohne energetische Sanierungen die Heizkosten
und damit das Wohnen spürbar teurer werden. Aber wir brauchen auch Maßnahmen,
die Mieter vor steigenden Wohnkosten aufgrund von Sanierungsmaßnahmen schützen.
Eine zentrale Maßnahme ist dabei die Absenkung der Modernisierungsumlage auf
höchstens 4 Prozent. Gleichzeitig müssen Vermieter dann zusätzliche Anreize
erhalten, energetische Sanierungsmaßnahmen weiterhin durchzuführen. Die
öffentlichen Fördermittel sind deshalb deutlich aufzustocken und das jetzige
Fördersystem muss so umgebaut werden, dass die Fördermittel unmittelbar dem
Vermieter zufließen und ihm zugutekommen. Daraus ergibt sich letztlich eine
Neuverteilung der Kosten zwischen Mieter, Vermieter und Staat nach dem Prinzip
des Drittelmodells."
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimapaket angekündigt, die bürokratischen
Hürden der öffentlichen Förderung abzubauen und Transparenz zu schaffen. Der von
der Bundesregierung angekündigte "One-Stop-Shop", um Förderangebote einfacher zu
finden und den Zugang zu erleichtern, wurde aber in das Wahljahr 2021
verschoben. Tatsächlich haben sich seit 2018 die Förderbedingungen der KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) durch den Wegfall der kostenlosen
Sondertilgungsrechte und kürzere Zinsbindungszeiten deutlich verschlechtert. Das
spiegelt sich auch in einem Rückgang der Förderanträge beim energieeffizienten
Bauen und Sanieren wider. Dazu kommt, dass aktuell die KfW sowie Landesbanken
Kredite und Zuschüsse zu Konditionen, die je nach zugeordnetem Zweck und
Förderprogramm - zum Beispiel energieeffizientes Bauen oder sozialer Wohnungsbau
- variieren und selten miteinander kombinierbar sind.
"Hier behindert das bestehende Fördersystem die Vereinbarkeit von sozialem
Wohnungsbau und energieeffizientem Bauen, indem sich Bauwillige zwischen den
Zielen entscheiden müssen. Die Förderprogramme müssen einfacher und flexibler
werden", so Bernhard Bihler, Bauherr aus Süddeutschland. "Damit es für mich als
Immobilieneigentümer Sinn macht, die Fördermittel abrufen, muss ich
grundsätzlich immer die Wahl zwischen Darlehen, Zuschüssen oder steuerlicher
Abschreibung haben und verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren
können", meint Bihler weiter.
Neben der Förderung müssen auch ordnungsrechtliche Bestimmungen auf den
Prüfstand. So erlauben beispielsweise die Bestimmungen des Milieuschutzes keine
energetischen Sanierungen, die über die aktuellen energetischen Anforderungen
der geltenden Energieeinsparverordnung hinausgehen. Diese sind aber nicht mit
den energetischen Standards kompatibel, die zur Erreichung des Klimaziels 2050
nötig sind. In einem konkreten Beispiel in Berlin-Neukölln wird eine
ambitionierte energetische Modernisierung eines unter Milieuschutz stehenden
Gebäudes auch dann nicht zugelassen, obwohl der Vermieter bereit ist, diese ohne
jegliche Umlage der Kosten auf die Mieter durchzuführen.
Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz: "Die
Beispiele aus der Praxis offenbaren den hohen Reformbedarf bei Ordnungsrecht und
Förderung. Es ist absurd, dass denjenigen Wohneigentümern, die sowohl ökologisch
als auch sozial bewusst handeln möchten, Steine in den Weg gelegt werden.
Bestimmungen wie die des Milieuschutzes haben ihre Berechtigung, doch greifen
sie zu kurz und adressieren einseitig das Problem der Verdrängung - der
Klimaschutz bleibt auf der Strecke. Stattdessen müssen die Herausforderungen des
bezahlbaren und sozialgerechten Wohnens und des Klimaschutzes im Gebäudebereich
gemeinsam angegangen werden."
DUH und DMB fordern deshalb ein kluges Ordnungsrecht, flankiert durch
ausreichend Förderung, das weitere Sanierungsanreize setzt. Die Organisationen
schlagen dafür die Einteilung der bestehenden Gebäude in Klassen von A-F vor, je
nach energetischer Qualität. Je früher der Eigentümer eine Maßnahme durchführt
und je schlechter die Gebäudeklasse, desto höher der Zuschuss.
10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen
Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden
Maßnahmen für den Gebäudebestand:
1. Zielkonforme Förderung und Erhöhung des staatlichen Förderbudgets auf bis zu
25 Milliarden Euro pro Jahr: Es dürfen nur noch Maßnahmen gefördert werden, die
mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes 2050 vereinbar sind. Das
bedeutet, Förderung nur noch für Sanierungen (Vollsanierungen oder
Teilsanierungen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans) zum
KfW-Effizienzhausstandard 55 und in Einzelfällen zum KfW-Effizienzhausstandard
70. Dafür muss das Förderbudget auf bis zu 25 Milliarden Euro jährlich erhöht
werden.
2. Ordnungsrecht nutzen - gestaffelte Förderung: Gebäude sollten in
Effizienzklassen (A-F) eingeteilt werden und dann je nach Klasse und
Umsetzungszeitpunkt der Sanierung eine gestaffelte Förderung erhalten. Je früher
eine Maßnahme durchgeführt wird und je schlechter die Gebäudeklasse, desto höher
der Zuschuss.
3. Qualitätssicherung durch kostenlose, verpflichtende Energieberatung und iSFP:
Anlassbezogene, verpflichtende Energieberatungen müssen eingeführt werden, um
Immobilieneigentümer*innen in der Breite Optionen für Energieeinsparmaßnahmen
und eine klimafreundliche Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die Beratung muss mit der
Erstellung eines kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gekoppelt
werden, der mit schrittweisen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen den Weg zum
klimaneutralen Gebäude darstellt.
4. Gerechte Kostenverteilung zwischen Staat, Mieter*innen und Vermieter*innen
(Drittelmodell):
Absenkung der Modernisierungsumlage: Um die finanzielle Last für Mieter*innen zu
senken, muss die Modernisierungsumlage auf 4 Prozent abgesenkt werden und
innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren darf die Miete wegen energetischer
Modernisierungen um nicht mehr als 1,50EUR/m² steigen.
Verbleib der Förderung bei Vermieter*innen: Um bei abgesenkter
Modernisierungsumlage Anreize zu schaffen, sollten Eigentümer*innen direkt von
öffentlicher Förderung profitieren und diese nicht länger auf die
Modernisierungskosten anrechnen müssen. Die Antragstellung muss weniger
bürokratisch erfolgen.
5. Transparenz für Mieter*innen: Vor Umsetzung energetischer Modernisierungen
bedarf es einer verpflichtenden und transparenten Information der Mieter*innen
zur Berechnung der Modernisierungsumlage und zur Trennung zwischen
Instandsetzungs- und Modernisierungskosten. Der Ersatz von bereits vollständig
abgeschriebenen Heizungsanlagen oder Bauteilen stellt keine
Modernisierungsmaßnahme dar.
Maßnahmen für den Neubau:
6. Zielkonforme Förderung: Um den klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu
erreichen, dürfen neue Wohngebäude ausschließlich im KfW-Effizienzhausstandard
40 oder ambitionierter gebaut und gefördert werden.
7. Vergrößerung des kommunalen Wohnungsbestandes: Um langfristig bezahlbaren
Wohnraum auch für einkommensschwache Haushalte zu sichern, muss der öffentliche
Wohnungsbestand dringend wieder vergrößert und der gemeinnützige Wohnungsbau
gefördert werden (Wohngemeinnützigkeit).
8. Vergaberecht nutzen für mehr bezahlbares Wohnen: Die Vergabe staatlicher und
kommunaler Grundstücke muss an höhere Anteile und längere Zeiträume für
Wohnungen mit Sozialbindung geknüpft werden.
9. Potentiale der Nachverdichtung nutzen: Insbesondere in Ballungsgebieten
besteht erhebliches Potential durch Nachverdichtungen (z.B. durch Aufstockung
bestehender Gebäude) neuen Wohnraum zu schaffen und so dem Wohnungsmangel
entgegenzuwirken. Dafür sind notwendige rechtliche Anpassungen des planungs- und
bauordnungsrechtlichen Rahmens vorzunehmen.
10. Spekulationen verhindern: "Share Deals", um die Zahlung der
Grunderwerbssteuer zu umgehen, müssen verboten werden. Außerdem sollte bei der
Grundsteuer für Bauland die gleiche Steuer anfallen, wie für bebaute Grundstücke
(Orientierung an Bodenrichtwerten).
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de
Ulrich Ropertz, Geschäftsführer DMB
030 223 23 35, ulrich.ropertz@mieterbund.de
Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz DUH
0160 3201434, brandmeyer@duh.de
Bernhard Bihler, Bauherr aus Süddeutschland
07732 939 1111, bb@riz.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe , www.facebook.com/umwelthilfe ,
www.instagram.com/umwelthilfe
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