23.05.2019 11:00 | Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum | Vermischtes
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Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform nimmt keine Rücksicht auf das bauliche Kulturerbe
Berlin (ots) - Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Scholz
zur Grundsteuerreform droht zur erheblichen Belastung privater
Denkmaleigentümer zu führen. Selbst Jahrhunderte alte Baudenkmäler
sollen wie normale Gebäude des Baujahrs 1948 behandelt werden.
"Historische Baudenkmäler sind aber typischerweise weit älter,
mitunter mehrere Jahrhunderte. Dies führt zu einem stark erhöhten
Unterhaltungs-, Erhaltungs- und Sanierungsaufwand und beschränkt die
Nutzungsmöglichkeiten", kritisiert Hubertus v. Dallwitz,
Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum.
"Private Besitzer von Baudenkmälern, für die die Grundsteuer B
erhoben wird, können diesen Mangel im Gesetzentwurf nicht
hinnehmen!", betont v. Dallwitz. Denn neben den Folgen der
Überalterung eines denkmalgeschützten Bauwerks sind meist auch
weitere Lasten vorhanden, die sich aus der Unterschutzstellung
ergeben, wie etwa Nutzungsbeschränkungen, Veränderungssperren sowie
anderweitige Auflagen.
Bei dem bisherigen Einheitswertverfahren waren Ermäßigungen sowohl
beim Ertragswert- wie auch beim Sachwertverfahren (Bauschäden,
unorganischer Aufbau oder wirtschaftliche Überalterung, usw.)
vorgesehen. Diese Abschläge sollen künftig entfallen, ebenso wie der
sog. Denkmalabschlag. "Damit blieben nicht nur die den privaten
Denkmaleigentümern aus Gründen des Gemeinwohls auferlegten
Sonderlasten unberücksichtigt, sondern die öffentliche Hand als
Steuergläubiger würde geradezu zum Nutznießer der regelmäßig
unwirtschaftlichen Übergröße bei Baudenkmälern", betont v. Dallwitz.
Historische Baudenkmäler geben den ländlichen Regionen ein
unverwechselbares Gesicht und in der Stadt sind sie wesentliche
städtebauliche Elemente. Denkmalschutz ist deshalb eine vor allem
öffentliche Aufgabe. Aber insbesondere die privaten Eigentümer von
Baudenkmälern leisten hierzu einen gewichtigen Beitrag. Laut
Schätzungen des statistischen Bundesamts werden mehr als zwei Drittel
der rund 750.000 Baudenkmäler in Deutschland von privater Hand
bewahrt und gepflegt.
Vor diesem Hintergrund hat ein Bündnis von sechs bundesweit
aktiven Organisationen Bundesminister Scholz folgende Forderungen
zukommen lassen:
1. Die Grundsteuerreform darf nicht zu einer höheren
Grundsteuerbelastung für private Denkmaleigentümer führen!
2. Sie muss die Besonderheiten historischer Baudenkmäler sowohl
beim Ertrags- wie auch beim Sachwertverfahren zumindest ebenso wie
bisher berücksichtigen.
3. Wegen der gesetzlichen Erhaltungspflicht, des
Veränderungsverbots, der Nutzungseinschränkung und wegen der großen
Unterhaltslasten ist ferner - wie bisher - ein allgemeiner
Denkmalabschlag vorzusehen.
Nur so wird dem Grundsatz von Bewertungen entsprochen
(Bewertungsgrundsatz des § 9 BewG). Danach sind bei einer Bewertung
von Grundbesitz alle Umstände der Beschaffenheit zu berücksichtigen,
die bei einer Veräußerung den Preis beeinflussen.
Dem neuen Bündnis gehören neben der Aktionsgemeinschaft privates
Denkmaleigentum, die Deutsche Burgenvereinigung, die Deutsche
Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in
Deutschland, der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst,
die Interessengemeinschaft Bauernhaus und der Bund Heimat und Umwelt
in Deutschland an.
Pressekontakt:
Hubertus v. Dallwitz
Geschäftsführer
Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel. 030 - 40 58 57 07
www.FabLF.de
www.deutsche-burgen.org
Original-Content von: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, übermittelt durch news aktuell
zur Grundsteuerreform droht zur erheblichen Belastung privater
Denkmaleigentümer zu führen. Selbst Jahrhunderte alte Baudenkmäler
sollen wie normale Gebäude des Baujahrs 1948 behandelt werden.
"Historische Baudenkmäler sind aber typischerweise weit älter,
mitunter mehrere Jahrhunderte. Dies führt zu einem stark erhöhten
Unterhaltungs-, Erhaltungs- und Sanierungsaufwand und beschränkt die
Nutzungsmöglichkeiten", kritisiert Hubertus v. Dallwitz,
Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum.
"Private Besitzer von Baudenkmälern, für die die Grundsteuer B
erhoben wird, können diesen Mangel im Gesetzentwurf nicht
hinnehmen!", betont v. Dallwitz. Denn neben den Folgen der
Überalterung eines denkmalgeschützten Bauwerks sind meist auch
weitere Lasten vorhanden, die sich aus der Unterschutzstellung
ergeben, wie etwa Nutzungsbeschränkungen, Veränderungssperren sowie
anderweitige Auflagen.
Bei dem bisherigen Einheitswertverfahren waren Ermäßigungen sowohl
beim Ertragswert- wie auch beim Sachwertverfahren (Bauschäden,
unorganischer Aufbau oder wirtschaftliche Überalterung, usw.)
vorgesehen. Diese Abschläge sollen künftig entfallen, ebenso wie der
sog. Denkmalabschlag. "Damit blieben nicht nur die den privaten
Denkmaleigentümern aus Gründen des Gemeinwohls auferlegten
Sonderlasten unberücksichtigt, sondern die öffentliche Hand als
Steuergläubiger würde geradezu zum Nutznießer der regelmäßig
unwirtschaftlichen Übergröße bei Baudenkmälern", betont v. Dallwitz.
Historische Baudenkmäler geben den ländlichen Regionen ein
unverwechselbares Gesicht und in der Stadt sind sie wesentliche
städtebauliche Elemente. Denkmalschutz ist deshalb eine vor allem
öffentliche Aufgabe. Aber insbesondere die privaten Eigentümer von
Baudenkmälern leisten hierzu einen gewichtigen Beitrag. Laut
Schätzungen des statistischen Bundesamts werden mehr als zwei Drittel
der rund 750.000 Baudenkmäler in Deutschland von privater Hand
bewahrt und gepflegt.
Vor diesem Hintergrund hat ein Bündnis von sechs bundesweit
aktiven Organisationen Bundesminister Scholz folgende Forderungen
zukommen lassen:
1. Die Grundsteuerreform darf nicht zu einer höheren
Grundsteuerbelastung für private Denkmaleigentümer führen!
2. Sie muss die Besonderheiten historischer Baudenkmäler sowohl
beim Ertrags- wie auch beim Sachwertverfahren zumindest ebenso wie
bisher berücksichtigen.
3. Wegen der gesetzlichen Erhaltungspflicht, des
Veränderungsverbots, der Nutzungseinschränkung und wegen der großen
Unterhaltslasten ist ferner - wie bisher - ein allgemeiner
Denkmalabschlag vorzusehen.
Nur so wird dem Grundsatz von Bewertungen entsprochen
(Bewertungsgrundsatz des § 9 BewG). Danach sind bei einer Bewertung
von Grundbesitz alle Umstände der Beschaffenheit zu berücksichtigen,
die bei einer Veräußerung den Preis beeinflussen.
Dem neuen Bündnis gehören neben der Aktionsgemeinschaft privates
Denkmaleigentum, die Deutsche Burgenvereinigung, die Deutsche
Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in
Deutschland, der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst,
die Interessengemeinschaft Bauernhaus und der Bund Heimat und Umwelt
in Deutschland an.
Pressekontakt:
Hubertus v. Dallwitz
Geschäftsführer
Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel. 030 - 40 58 57 07
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Schlagwörter
Bau , Gesetze , Grundsteuer , Steuern , Denkmal , Denkmalschutz , Architektur , Historisches , Grundsteuerreform , Politik , Bau / Immobilien ,
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