10.04.2019 05:15 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag | Vermischtes
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Josef Zellmeier: Faire Vermietung fördern - Besteuerung von Mitarbeiter- und Werkswohnungen verringern (geldwerter Vorteil) (FOTO)
Foto: obs/CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag/Fotowerbung Manfred Bernhard
Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/53955 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag/Fotowerbung Manfred Bernhard"
München (ots) -
"Es kann nicht sein, dass eine Pflegerin, die in einer
kostengünstig vom Krankenhaus vermieteten Wohnung lebt, dafür vom
Finanzamt teuer zur Kasse gebeten wird", sagt Josef Zellmeier, der
Vorsitzende des Finanzausschusses im Bayerischen Landtag, zum
sogenannten geldwerten Vorteil. Wird eine Wohnung vom Arbeitgeber für
seine Angestellten unterhalb des Mietspiegels angeboten, muss der
Angestellte für die Differenz derzeit Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge abführen oder der Arbeitgeber muss die
Mieten auf das ortsübliche Niveau anheben. Mit einem
Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Landtagsfraktion nun für die
steuerliche Entlastung dieser verbilligten Wohnraumüberlassung ein.
"Wir sind froh über jede fair vermietete Mitarbeiter- und
Werkswohnung, gerade mit Blick auf den überhitzten Wohnungsmarkt in
den Ballungsräumen. Mietspiegel und Steuerrecht dürfen vernünftige
Preisen nicht verhindern", betont Zellmeier. "Für den Arbeitgeber
verursacht die verbilligte Wohnraumüberlassung derzeit zudem einen
zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da er die Höhe des
steuerpflichtigen Vorteils ermitteln und überwachen muss." Mit einer
Nichtaufgriffsgrenze soll das Unterschreiten der üblichen Miete
künftig nicht sofort zur Versteuerung führen. Die Vorteile aus der
günstigen Miete würden somit vollständig den Mietern verbleiben.
"Zudem wäre es sinnvoll und unbürokratisch, jenseits dieser Grenze
entstehende geldwerte Vorteile pauschal durch den Arbeitgeber
versteuern zu können", erklärt Zellmeier.
Zum anderen will die CSU-Landtagsfraktion vermeiden, dass
Vermieter, die aus sozialen Motiven heraus die Miete über Jahre
hinweg kaum erhöht haben, steuerlich benachteiligt werden.
Unterschreitet die tatsächliche Miete 66 Prozent der ortsüblichen
Miete, kann der Vermieter seine Werbungskosten bisher nur noch
anteilig steuerlich geltend machen. "Diese Grenze soll auf 50 Prozent
der ortsüblichen Miete sinken. Darüber bliebe der volle Abzug von
Werbungskosten möglich - ein Anreiz für faire Mieten", so Zellmeier.
Eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Bayern, die günstige
Mietverhältnisse fördert, ist bereits auf den Weg gebracht.
Pressekontakt:
Franz Stangl
Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2496
Telefax: 089/4126-69496
E-Mail : franz.stangl@csu-landtag.de
Andreas Schneider
Stellv. Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2489
Telefax: 089/4126-69489
E-Mail: andreas.schneider@csu-landtag.de
Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell
"Es kann nicht sein, dass eine Pflegerin, die in einer
kostengünstig vom Krankenhaus vermieteten Wohnung lebt, dafür vom
Finanzamt teuer zur Kasse gebeten wird", sagt Josef Zellmeier, der
Vorsitzende des Finanzausschusses im Bayerischen Landtag, zum
sogenannten geldwerten Vorteil. Wird eine Wohnung vom Arbeitgeber für
seine Angestellten unterhalb des Mietspiegels angeboten, muss der
Angestellte für die Differenz derzeit Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge abführen oder der Arbeitgeber muss die
Mieten auf das ortsübliche Niveau anheben. Mit einem
Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Landtagsfraktion nun für die
steuerliche Entlastung dieser verbilligten Wohnraumüberlassung ein.
"Wir sind froh über jede fair vermietete Mitarbeiter- und
Werkswohnung, gerade mit Blick auf den überhitzten Wohnungsmarkt in
den Ballungsräumen. Mietspiegel und Steuerrecht dürfen vernünftige
Preisen nicht verhindern", betont Zellmeier. "Für den Arbeitgeber
verursacht die verbilligte Wohnraumüberlassung derzeit zudem einen
zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da er die Höhe des
steuerpflichtigen Vorteils ermitteln und überwachen muss." Mit einer
Nichtaufgriffsgrenze soll das Unterschreiten der üblichen Miete
künftig nicht sofort zur Versteuerung führen. Die Vorteile aus der
günstigen Miete würden somit vollständig den Mietern verbleiben.
"Zudem wäre es sinnvoll und unbürokratisch, jenseits dieser Grenze
entstehende geldwerte Vorteile pauschal durch den Arbeitgeber
versteuern zu können", erklärt Zellmeier.
Zum anderen will die CSU-Landtagsfraktion vermeiden, dass
Vermieter, die aus sozialen Motiven heraus die Miete über Jahre
hinweg kaum erhöht haben, steuerlich benachteiligt werden.
Unterschreitet die tatsächliche Miete 66 Prozent der ortsüblichen
Miete, kann der Vermieter seine Werbungskosten bisher nur noch
anteilig steuerlich geltend machen. "Diese Grenze soll auf 50 Prozent
der ortsüblichen Miete sinken. Darüber bliebe der volle Abzug von
Werbungskosten möglich - ein Anreiz für faire Mieten", so Zellmeier.
Eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Bayern, die günstige
Mietverhältnisse fördert, ist bereits auf den Weg gebracht.
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Schlagwörter
geldwerter Vorteil , Josef Zellmeier , Immobilien , Steuern , Partei , Politik , Bau / Immobilien , Finanzen ,
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