08.05.2019 09:17 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Vermischtes
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Lange: Bezahlbares Wohnen ist unser Maßstab
Berlin (ots) - Kabinett beschließt Wohngelderhöhung
Am heutigen Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit dem
Wohngeldstärkungsgesetz. Dazu erklärt der für Wohnen zuständige
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich
Lange:
"Die Erhöhung des Wohngeldes wird für viele Haushalte mit
niedrigen Einkommen spürbare Entlastungen bringen. Damit wird ein
weiterer Baustein des Koalitionsvertrags für bezahlbares Wohnen
umgesetzt. Insgesamt werden ab dem 1.1.2020 rund 660.000 Haushalte
von der Wohngeldreform profitieren. Rund 180.000 Haushalte werden
erstmals oder erneut Anspruch auf Wohngeld erhalten. Die verbesserten
Leistungen werden vor allem Familien und Rentnerhaushalten
zugutekommen.
Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII werden auch
Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten entlastet werden.
So wollen wir verhindern, dass Menschen aufgrund angespannter
Wohnungsmärkte ihr lebenslanges Umfeld verlassen müssen. Künftig wird
es eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes geben. Ab dem
1.1.2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und
Einkommensentwicklung angepasst werden. Dadurch wird die Zahl der
Wohngeldempfänger auf einem gleichmäßig hohen Niveau bleiben; weniger
Haushalte werden über die Zeit aus dem Anspruch auf Wohngeld
"herauswachsen", weil sich beispielsweise die Einkommen geringfügig
ändern. Das sorgt auch für mehr Sicherheit bei den Betroffenen.
Die Wohngeldreform ist eine Maßnahme, die auf dem Wohngipfel 2018
verabredet worden ist. Sie ist eine Komponente für bezahlbares
Wohnen. Eine deutliche Entlastung für die Mieten und Baupreise wird
es nur geben, wenn mehr gebaut wird und neuer Wohnraum geschaffen
wird."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Am heutigen Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit dem
Wohngeldstärkungsgesetz. Dazu erklärt der für Wohnen zuständige
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich
Lange:
"Die Erhöhung des Wohngeldes wird für viele Haushalte mit
niedrigen Einkommen spürbare Entlastungen bringen. Damit wird ein
weiterer Baustein des Koalitionsvertrags für bezahlbares Wohnen
umgesetzt. Insgesamt werden ab dem 1.1.2020 rund 660.000 Haushalte
von der Wohngeldreform profitieren. Rund 180.000 Haushalte werden
erstmals oder erneut Anspruch auf Wohngeld erhalten. Die verbesserten
Leistungen werden vor allem Familien und Rentnerhaushalten
zugutekommen.
Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII werden auch
Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten entlastet werden.
So wollen wir verhindern, dass Menschen aufgrund angespannter
Wohnungsmärkte ihr lebenslanges Umfeld verlassen müssen. Künftig wird
es eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes geben. Ab dem
1.1.2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und
Einkommensentwicklung angepasst werden. Dadurch wird die Zahl der
Wohngeldempfänger auf einem gleichmäßig hohen Niveau bleiben; weniger
Haushalte werden über die Zeit aus dem Anspruch auf Wohngeld
"herauswachsen", weil sich beispielsweise die Einkommen geringfügig
ändern. Das sorgt auch für mehr Sicherheit bei den Betroffenen.
Die Wohngeldreform ist eine Maßnahme, die auf dem Wohngipfel 2018
verabredet worden ist. Sie ist eine Komponente für bezahlbares
Wohnen. Eine deutliche Entlastung für die Mieten und Baupreise wird
es nur geben, wenn mehr gebaut wird und neuer Wohnraum geschaffen
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