18.06.2021 06:00 | rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg | Vermischtes
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SPERRFRIST 18.6.2021, 6:00 Uhr / rbb-exklusiv: Landgericht zu Kosmosviertel: Städtische Wohnungsbaugesellschaft muss Modernisierungsumlage zurückzahlen
Berlin (ots) - Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND muss möglicherweise hunderten Mieterinnen und Mietern im Kosmosviertel die Modernisierungsumlage zurückzahlen. Das Berliner Landgericht hat in einem ersten Fall entschieden, dass die Umlage nicht korrekt ausgewiesen wurde und deshalb in Gänze unwirksam sei. Im konkreten Fall geht es um mehr als 2000 EUR.
Die Initiative "Mieterprotest Kosmosviertel" hat gegenüber rbb24 Recherche erklärt, dass sie die Ansprüche der anderen betroffenen Mietparteien bündeln und geschlossen zurückfordern will. Sollte das gelingen, kämen auf die städtische Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND nicht nur hohe Rückforderungen zu, sie müsste auch künftig mit deutlich weniger Mieteinnahmen rechnen. Das Unternehmen erklärte, man werde die Begründung juristisch prüfen, bevor man sich äußert.
Das Kosmosviertel im Südosten Berlins war mit 1800 Plattenbauwohnungen einer der teuersten Rückkäufe, den eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft in Berlin getätigt hat. Die Rückzahlung der Modernisierungsumlage erfolgt, weil der Vorbesitzer die Ausgaben für Instandsetzung und Modernisierung in der Mieterhöhungserklärung nicht sauber getrennt hatte. Die Wohnungsbaugesellschaft haftet also für einen Fehler, den sie nicht selbst zu verantworten hatte.
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Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Tel.: (030) 97 99 3-30333
Fax: (030) 97 99 3-30309
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Original-Content von: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt durch news aktuell
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Das Kosmosviertel im Südosten Berlins war mit 1800 Plattenbauwohnungen einer der teuersten Rückkäufe, den eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft in Berlin getätigt hat. Die Rückzahlung der Modernisierungsumlage erfolgt, weil der Vorbesitzer die Ausgaben für Instandsetzung und Modernisierung in der Mieterhöhungserklärung nicht sauber getrennt hatte. Die Wohnungsbaugesellschaft haftet also für einen Fehler, den sie nicht selbst zu verantworten hatte.
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