02.05.2018 11:42 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Vermischtes
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Wegner: Sozialen Wohnungsbau auch künftig unterstützen
Berlin (ots) - Grundgesetzänderung soll künftige Förderung
ermöglichen und Zweckbindung der Mittel sichern
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Durch die geplante
Änderung soll sich der Bund auch über 2019 hinaus an der Förderung
des sozialen Wohnungsbaus beteiligen können. Dazu erklärt der
baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Kai Wegner:
"Die Lage am Wohnungsmarkt erfordert ein langfristiges und starkes
Engagement der Länder bei der sozialen Wohnraumförderung. Die
derzeitige Unterstützung des Bundes würde ohne Grundgesetzänderung
2019 auslaufen. Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, den
sozialen Wohnungsbau auch darüber hinaus finanziell unterstützen zu
können.
Es muss sichergestellt werden, dass die Mittel des Bundes ab 2020
zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zum Einsatz gebracht
werden. Wir gehen davon aus, dass die Zweckbindung künftig zu
besseren Förderergebnissen führen wird."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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ermöglichen und Zweckbindung der Mittel sichern
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Durch die geplante
Änderung soll sich der Bund auch über 2019 hinaus an der Förderung
des sozialen Wohnungsbaus beteiligen können. Dazu erklärt der
baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Kai Wegner:
"Die Lage am Wohnungsmarkt erfordert ein langfristiges und starkes
Engagement der Länder bei der sozialen Wohnraumförderung. Die
derzeitige Unterstützung des Bundes würde ohne Grundgesetzänderung
2019 auslaufen. Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, den
sozialen Wohnungsbau auch darüber hinaus finanziell unterstützen zu
können.
Es muss sichergestellt werden, dass die Mittel des Bundes ab 2020
zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zum Einsatz gebracht
werden. Wir gehen davon aus, dass die Zweckbindung künftig zu
besseren Förderergebnissen führen wird."
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