08.01.2019 15:55 | NÜRNBERGER Versicherung | Vermischtes
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Weiße Gefahr auf dem Dach
Nürnberg (ots) - Wetterdienste warnen vor starken Schneefällen.
Die weißen Massen lassen auch Dächer nicht kalt: Kommt es zum
Einsturz, können Hausbesitzer bald nicht mehr auf staatliche
Soforthilfe hoffen.
Wer sich selbst kümmert, tut gut daran, denn die Bayerische
Staatsregierung fordert künftig mehr Eigeninitiative: Sie will ab dem
1. Juli 2019 keine Soforthilfe mehr zahlen, wenn die Schäden
versicherbar gewesen wären. Daher sollten sich Hausbesitzer nicht
allein auf die staatliche Unterstützung verlassen, sondern ihr Heim
selbst vor den Folgekosten einer Naturkatastrophe absichern. Seit
2017 ist die Nürnberger Partner der Kampagne "Elementar versichern"
der Bundesregierung und informiert die Öffentlichkeit über die
Möglichkeiten des Versicherungsschutzes.
Zusatzbaustein Naturgefahren
"Für Hausdächer können ein paar Zentimeter Neuschnee manchmal
schon zum Elefantengewicht werden. Kommt es durch eine hohe
Schneelast zu Schäden an der Immobilie und dem Inventar, so greift
die Wohngebäude- oder Hausratversicherung erst einmal nicht.
Stattdessen springt - soweit vorhanden - die
Naturgefahrenversicherung ein", erklärt Peter Meier,
Vorstandsmitglied bei der Nürnberger Versicherung. "Eine bestehende
Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann jedoch in der Regel
problemlos um den Baustein "Weitere Naturgefahren" ergänzt werden.
Die Versicherung leistet dann auch bei Schäden durch Erdrutsch und
Erdfall, Lawinen, Hochwasser sowie Überschwemmungen nach Starkregen."
Vielfältiger Verssicherungsschutz
Einstürzende Dächer und Gebäudeschäden sind nicht die einzigen
Risiken, die von der schweren Schneelast ausgehen. Dachlawinen
stellen eine weitere Bedrohung dar. Dabei können Autos oder gar
Fußgänger von den Schneebrettern getroffen werden. Wer die
entstandenen Schäden übernehmen muss, hängt vom konkreten Einzelfall
ab. Prinzipiell gilt: Beschädigt eine Dachlawine das Auto, kommt die
Vollkaskoversicherung für die entstandenen Kosten auf. Werden dagegen
Fußgänger verletzt, muss unter Umständen auch der Hausbesitzer
beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zahlen.
Weitere Informationen auf www.elementar-versichern.de und
www.nuernberger.de/naturgefahren.
Pressekontakt:
Konstanze Schön
NÜRNBERGER Versicherung
Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg
presse@nuernberger.de
Tel. +49 911 531-7960
www.nuernberger.de
Original-Content von: NÜRNBERGER Versicherung, übermittelt durch news aktuell
Die weißen Massen lassen auch Dächer nicht kalt: Kommt es zum
Einsturz, können Hausbesitzer bald nicht mehr auf staatliche
Soforthilfe hoffen.
Wer sich selbst kümmert, tut gut daran, denn die Bayerische
Staatsregierung fordert künftig mehr Eigeninitiative: Sie will ab dem
1. Juli 2019 keine Soforthilfe mehr zahlen, wenn die Schäden
versicherbar gewesen wären. Daher sollten sich Hausbesitzer nicht
allein auf die staatliche Unterstützung verlassen, sondern ihr Heim
selbst vor den Folgekosten einer Naturkatastrophe absichern. Seit
2017 ist die Nürnberger Partner der Kampagne "Elementar versichern"
der Bundesregierung und informiert die Öffentlichkeit über die
Möglichkeiten des Versicherungsschutzes.
Zusatzbaustein Naturgefahren
"Für Hausdächer können ein paar Zentimeter Neuschnee manchmal
schon zum Elefantengewicht werden. Kommt es durch eine hohe
Schneelast zu Schäden an der Immobilie und dem Inventar, so greift
die Wohngebäude- oder Hausratversicherung erst einmal nicht.
Stattdessen springt - soweit vorhanden - die
Naturgefahrenversicherung ein", erklärt Peter Meier,
Vorstandsmitglied bei der Nürnberger Versicherung. "Eine bestehende
Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann jedoch in der Regel
problemlos um den Baustein "Weitere Naturgefahren" ergänzt werden.
Die Versicherung leistet dann auch bei Schäden durch Erdrutsch und
Erdfall, Lawinen, Hochwasser sowie Überschwemmungen nach Starkregen."
Vielfältiger Verssicherungsschutz
Einstürzende Dächer und Gebäudeschäden sind nicht die einzigen
Risiken, die von der schweren Schneelast ausgehen. Dachlawinen
stellen eine weitere Bedrohung dar. Dabei können Autos oder gar
Fußgänger von den Schneebrettern getroffen werden. Wer die
entstandenen Schäden übernehmen muss, hängt vom konkreten Einzelfall
ab. Prinzipiell gilt: Beschädigt eine Dachlawine das Auto, kommt die
Vollkaskoversicherung für die entstandenen Kosten auf. Werden dagegen
Fußgänger verletzt, muss unter Umständen auch der Hausbesitzer
beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zahlen.
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Schlagwörter
Naturkatastrophe , Immobilien , Versicherung , Verbraucher , Schnee , Wetter , Finanzdienstleistung , Finanzen , Wirtschaft ,
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